Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass mit der Neufassung der örtlichen Bauvorschrift als Satzung
über die Gestaltung der Altstadt die Intension verfolgt wird, die Bürgerfreundlichkeit
und Transparenz zu erhöhen. Die Gestaltungssatzung ist 30 Jahre alt. Die Stadt
hat sich weiter entwickelt. Insofern ist es an der Zeit, die Gestaltungssatzung
an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Die Satzung soll deshalb inhaltlich präzisiert
und ergänzt werden. Die Bürgerfreundlichkeit und Transparenz soll dadurch
erhöht werden, in dem man zukünftig nicht mehr abgrenzt zwischen einfachem und
besonderen Geltungsbereich. Zukünftig soll es
nur noch einen Geltungsbereich geben. Der Geltungsbereich bleibt von den
äußeren Begrenzungen unverändert. Dargestellt werden die bisherigen
Festlegungen mit ihren jeweiligen Besonderheiten. Zukünftig ist vorgesehen, die
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen, die die angesprochene Satzung
noch überlagert hat, mit der Gestaltungssatzung zu einer Satzung zusammen zu
fassen. Die
Gestaltungssatzung soll zukünftig inhaltlich besser gegliedert werden. Anhand
von Beispielen werden die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen unterstützt
von einer Power-Point-Präsentation aufgezeigt. Allgemein geltende Grundsätze
werden in der Satzung vorangestellt. Die weitergehende Gliederung soll nach
Bauteilen erfolgen. Dadurch soll die Handhabbarkeit verbessert werden. Eine
fertig ausgearbeitete Satzung besteht noch nicht. Die Vorstellung der Vorgehensweise
erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung vom Ausschuss ein Signal
erhält, eine neue Satzung entsprechend der geschilderten Vorgehensweise zu erstellen.
Alle Passagen, die in den letzten 30 Jahren zu einem Diskussionsbedarf geführt
haben, sollen hierbei auf den Prüfstand gestellt werden. Aufgrund gerichtlich
abgewickelter Verfahren sollen die hieraus erlangten Erkenntnisse präzisiert
werden. Beispielhaft benannt werden hierzu die Streitigkeiten zur Größe von
Dachfenstern, zu Markisen, Sonnenschirme und allen anderen zwischenzeitlich aufgetretenen
Möblierungen. Auch Mobilfunk- und Solaranlagen sollen zukünftig geregelt
werden. Bei
der großen Anzahl von Baudenkmalen in der Stadt erscheint es nicht
erforderlich, dass alle Neuerungen auf dem Markt nun unbedingt im
Altstadtbereich ausprobiert werden müssen. Bei
den großen Potentialen in der Stadt bieten sich genügend Möglichkeiten,
außerhalb des sensiblen Altstadtbereiches Neuerungen auszuprobieren. Diese
sollten zunächst ausgeschöpft werden. Bei Einzelbaudenkmalen sollte man,
bezogen auf die Nutzung von Solarenergie, auch einmal technische Neuerungen
abwarten. Neue, angepasste Solartechnik wird es zukünftig ermöglichen, auch Einzelbaudenkmale
damit auszurüsten, ohne dass solche Anlagen optisch auffällig sein werden. Auch
zukünftig wird man die Richtung vertreten, dass man im sensiblen Bereich nicht
ohne weiteres alles zulassen werde. Wenn
der Ausschuss der Verwaltung heute einen entsprechenden Auftrag erteilt, dann
wird eine Verwaltung einen Entwurf zur Neufassung der Gestaltungssatzung auf
der Grundlage der getätigten Aussagen vorbereiten. Bewusst ist man sich
darüber, dass es in den zu beteiligenden Gremien des Rates, der Vereine und
Verbände noch so manche Diskussion über einzelne Festsetzungen und
Reglementierungen geben wird. Dieser Diskussion wird man sich gerne stellen.
Angestrebt und erwünscht ist eine möglichst breite Basis der Zustimmung.
Wichtig ist, dass Qualität auch zukünftig wahrnehmbar ist. Nach 30 Jahren des
Bestehens der jetzigen Satzung erscheint es heute angezeigt, diese zu
überarbeiten und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Dieser Diskussion sollte
man sich stellen. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass allen das historische Stadtbild ans Herz gewachsen ist, wenngleich es das
eine oder andere Mal schwierig war, getroffene Entscheidungen nachzuvollziehen.
Die geschilderte Vorgehensweise hält er für einen guten und richtigen Weg. Ratsherr
Meihsies hält
ebenfalls die geschilderte, strukturierte Vorgehensweise für gut. Er geht davon
aus, dass die Solarenergienutzung auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen
wird. Beigeordnete
Schellmann spricht sich ebenfalls dafür aus, entsprechend
der geschilderten Vorgehensweise zu verfahren. Im Vorfeld hatte sie
Befürchtungen, dass die bisherigen Festsetzungen zu sehr gelockert werden. Dies
ist offensichtlich nicht der Fall und dies ist auch gut so. Ratsherr
Kroll hält die
Vorgehensweise für richtig. Anhand der gezeigten Bilder wurde deutlich
veranschaulicht, welchen Ausuferungen speziell bei Werbeanlagen entgegen
gewirkt werden sollte. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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