Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2798/08 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass uns das Bauleitverfahren schon seit einigen Jahren im Ausschuss begleitet. Im Verfahren wurden alle Schritte abgearbeitet. Das Ergebnis der Abarbeitung mit den hierzu erfolgten Abwägungen soll in der heutigen Sitzung vorgestellt werden.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – stellt in einem Überblick den derzeitigen Verfahrensstand (Anlage I) dar.

Eingegangen wird hierbei insbesondere noch einmal auf die Festsetzungen (Anlage II) des B-Plans.

 

Frau Winkelmann – GfL Bremen – geht ein auf das grünordnerische Konzept (Anlage III) sowie die Eingriffsbilanzierung und Kompensation (Anlage IV).

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass Holzheizungen bewusst nicht ausgeschlossen werden, weil Holz ein CO²-neutraler Brennstoff sei.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, wo der Ausgleich für die vorhandene Gartenbrache vorgenommen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, in welchen Bereichen ein Ausgleich im Gebiet vorgesehen ist. Vom Grundsatz her wird das Land den Ausgleich auf Landesflächen vornehmen. Der Bund hat für seine Flächen in Wendisch Evern  Gelände zur Verfügung gestellt. Es wird also zwischen Bund und Land keine gegenseitige Verrechnung geben, sondern jeder der beiden Eigentümer nimmt Flächenausgleich auf seiner eigenen Fläche wahr. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Wenn es auch an der einen oder anderen Stelle Überschneidungen gibt, so soll doch vom Grundsatz her jeder Eigentümer seine eigenen Flächen ausgleichen.

 

Beigeordnete Schellmann  hat den Unterlagen entnommen, dass es in der Frage des Ausgleichs einen Widerspruch der heutigen Aussage gegenüber der abgegebenen Stellungnahme des Landkreises gäbe.

 

Frau Winkelmann – GfL Bremen – geht noch einmal auf ihre Ausführungen ein, wonach es unterschiedliche Auffassungen zur Herangehensweise gebe. Die Vorgehensweise wird noch einmal erläutert.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass es notwendig sei, dass sich das Land einmal auf eine einheitliche Verfahrensweise verständigt. Am Stichwort Trinkwasserwald wird deutlich, dass man Kompensation auch mit anderen Maßnahmen durchführen kann.

 

Beigeordnete Lotze möchte noch einmal die verkehrliche Situation dargelegt haben, insbesondere ob es dabei bleibt, dass es keine durchgängige Straßenverbindung geben soll.

Sie geht davon aus, dass mit der Umsetzung des Baugebietes eines der schönsten Wohnquartiere in Lüneburg entstehen wird.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – geht auf die verkehrlichen Anbindungen ein. Die Verkehrsanbindungen sind vom Verkehrsplaner durchgerechnet, sie funktionieren.

Vermieden werden soll auch weiterhin ein durchgängige Nord/Süd-Verbindung. Eine Option für die Durchgängigkeit wird jedoch für den ÖPNV geschaffen. Die Fuß- und Radwegeverbindungen werden aufgezeigt.

 

Beigeordnete Schellmann  bringt die Überlegung in Erinnerung, dass angedacht war, den ÖPNV vom Meisterweg kommend durch das Gebiet zu führen. Die Notwendigkeit einer zweiten parallel geführten Rad- und Fußwegeverbindung wird von ihr angezweifelt.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, das mit den Überlegungen eines neuen Buskonzeptes überlegt werde, einen Bus von der Bleckeder Landstraße kommend durch das Gebiet zu führen. Für den normalen Pkw-Nutzer wird die Durchgängigkeit der Straße durch versenkbare Poller unterbrochen.

Die Notwendigkeit einer zweiten parallel verlaufenden Rad- und Fußwegeverbindung ist gegeben. Ansonsten läuft man Gefahr, dass sich über kurz oder lang Trampelpfade ausbilden werden.

 

Beigeordneter Körner weist darauf hin, dass man sich bei der Zulässigkeit der Brennmaterialien nicht zu sehr einengen sollte, zumal die Größe des Baugebietes dies eigentlich nicht erforderlich machen würde.

 

Oberbürgermeister Mädge zitiert Untersuchungsberichte, wonach der Bedarf in den nächsten Jahren nach wie vor da sein wird, insbesondere von Mehrfamilienhäusern und Stadtvillen. Klar muss einem sein, dass man das Baugebiet nicht in 2 Jahren voll vermarktet bekommt.

Er vertritt die Auffassung, wenn man es denn Ernst meint mit dem Klimawandel, dass zumindest die Mehrfamilienhäuser an ein Nah- bzw. Fernwärmesystem angeschlossen werden. Dieses Blockheizwerk sollte nach Möglichkeit mit Biogas betrieben werden.

Im Einfamilienhausbereich mag dies nicht wirtschaftlich sein. Hier sollte die Gewichtung auf Niedrigenergiehäuser, auf Solarenergienutzung oder beispielsweise Pellettheizung liegen.

Im Mehrfamilienhausbereich hält er einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für erforderlich. Die Durchsetzung soll im Erschließungsvertrag geregelt werden.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte zur Frage Anschluss- und Benutzungszwang wissen, ob die Bereitschaftspolizei bereit ist, sich anzuschließen. Die Bereitschaft scheint gegeben zu sein, vorausgesetzt, es entstehen keine Anschlusskosten. Die Frage ist, ob man auch einen solchen Anschlusszwang dem Bund auferlegen kann.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass die Gebäude der Bereitschaftspolizei derzeit aus dem Heizwerk der Theodor-Körner-Kaserne versorgt werden. Hier handelt es sich nicht um ein BHKW, sondern um ein modernisiertes Gasheizwerk. Die Beheizung kann auch weiterhin so erfolgen. Natürlich würde es gern gesehen werden, wenn eine Umstellung und damit ein Anschluss an das BHKW ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen würde. Deshalb soll das BHKW auch in mehreren Stufen ausgebaut werden. Für die Zukunft ist geplant, dass auch das Kreiswehrersatzamt und die Standortverwaltung angeschlossen werden. Die im Kasernenareal verlegten Wärmeleitungen können hierzu jedoch nicht genutzt werden. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssten alle raus. Grundsätzliches Problem ist aber, dass der Bund an seine Abnehmer nur die tatsächlichen Brennstoffkosten weiterreicht. Diese Kosten beinhalten keine sonstigen wie beispielsweise kalkulatorische Kosten.

Eine Lösung hierzu muss noch gefunden werden.

 

Ratsherr Meihsies erklärt für seine Fraktion, dass sie dem B-Plan zustimmt. Der B-Plan ist ein gutes Projekt, das unterstützt wird. Der Kompromiss ist gelungen. Der vorgesehene Anschluss- und Benutzungszwang wird unter energetischen Gesichtspunkten für gut geheißen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  ergänzt, dass im Einfamilienhaus die Solarnutzung nach einem begleitenden Energiegutachten möglich sein wird. Solarenergienutzung darf nicht isoliert betrachtet werden. Jedoch sollten nicht alle Gebäude in Nord/Süd-Richtung ausgerichtet werden. Da muss eine gewisse Kreativität von den Architekten eingefordert werden, weil auch städtebauliche Aspekte wichtig und zu beachten sein werden.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, das verhindert werden sollte, dass eine städtebaulich nicht wünschenswerte Ungeordnetheit entsteht.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  erläutert, dass das Regulativ die einzuhaltenden Baugrenzen sein werden.

 

Ratsherr Meihsies hält es für wichtig, dass eine gewisse architektonische Qualität auch beachtet und eingefordert werden sollte. Im Gebiet befindet man sich in einer Stadtsituation, die sich in der Art der Bebauung auch widerspiegeln sollte. Eine Bebauung wie in so manchem Baugebiet, wie beispielsweise im Baugebiet „Rosenkamp“, sollte sich an dieser Stelle nicht wiederholen.

 

Beigeordneter Körner will diesen Vergleich so nicht stehen lassen. Man sollte endlich dazu einstehen, dass man das Baugebiet „Rosenkamp“ im Griff hat. Entscheidend ist auch, dass die Leute die dort schon gebaut haben oder noch bauen werden, zufrieden sind.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal, dass im B-Plangebiet Schlieffen-Park  50 % der Flächen als Ausgleichsflächen festgeschrieben werden. Im Gespräch ist man mit dem Land, das Areal der Kleingartenkolonie zu erwerben. Das Land möchte die Flächen veräußern, die Stadt hat ein Interesse daran, die Flächen in ihrem jetzigen Bestand zu sichern. Auch die Flächen der Pferdekoppeln und des Regenwasserrückhaltebeckens sollen zur Arrondierung und Sicherung erworben werden. Angestrebt wird, dass der 50 %-Anteil des Gebietes, der als Ausgleichsfläche vorgesehen ist, zur Absicherung in den städtischen Besitz übergeht.

Die Schritte der weiteren Vorgehensweise werden dargestellt. Wichtig ist, dass man die Erschließungsstraße in das Gebiet hinein bekommt. Dazu braucht man jedoch Bund und Land am Verhandlungstisch. In den einzelnen Clustern wird man mit dem B-Plan keine Baugenehmigungen mehr benötigen. Vorgesehene Regelungen, wie beispielsweise den Solarfond, werden noch einmal erläutert.

 

Beigeordnete Schellmann hinterfragt, ob soviel Ausgleichsfläche überhaupt erforderlich sei. Sie warnt nochmals davor, eine zweite Wegebeziehung durch das Gebiet durchzuziehen. Diese Wegebeziehung würde zu großen Veränderungen im Gebiet führen.

Sorge bereitet ihr, dass innerhalb der Cluster Architekten für eine architektonische Ordnung sorgen sollen. Der Verkauf in Clustern vorzunehmen hält sie zwar für gut. Zweifel kommen ihr aber dahingehend, dass nicht davon auszugehen sein wird, dass auch tatsächlich eine Architektenbeauftragung dafür stattfindet. Die Realität wird eher anders aussehen. Wenige Randbedingungen als Rahmen werden nicht ausreichen.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt anhand einzelner Cluster auf, welcher Art Bebauung dort vorgesehen ist. Im Vorfeld wurden schon einige Einschränkungen auferlegt. Einstellen muss man sich zukünftig auf andere Lebensformen. Nach dem in Vögelsen vorgesehenen Projekt „Mehrleben“ ist hier auch an Mehrgenerationenhäuser zu denken. Zu viele Bauvorschriften würden für nicht gewollte Uniformität sorgen. Kreativität ist gefordert. Ein Mittelweg muss versucht werden, zu erreichen.

Der 50 %ige Anteil an Ausgleichsfläche wird optisch nicht zu vielen Veränderungen gegenüber dem jetzigen Zustand führen. Die Ausgleichsflächen sind bereits jetzt so hochwertig, dass das Aufwertungspotential zu gering sein wird, als dass befürchtet werden muss, dass eine völlig andere Landschaft entsteht.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass kaum ein B-Plan mit so viel Mühe erarbeitet wurde. Neben zusätzlichen Jahren der Vorplanung hat das Bauleitverfahren seit dem Aufstellungsbeschluss 3 ½ Jahre angedauert. Der Beratung lag ein Rahmenplan zugrunde, von dem vieles umgesetzt wurde. Er dankt der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro für die hervorragende Arbeit.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.