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Auszug - Brauchtumsfeuer  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.03.2008    
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Berufsbildungszentrum BBZ
Ort: Spillbrunnenweg
VO/2754/08 Brauchtumsfeuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass ihm durchaus bewusst sei, dass es sich bei der Feinstaubproblematik durch Brauchtumsfeuer um ein Tabuthema handelt, dem man sich annähern müsse.

 

Das Feinstaubproblem unterliegt dem Immissionsschutz und sei eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die seiner Entscheidung unterliegt. Feinstaub entsteht nicht nur durch Straßenverkehr und Industrieanlagen, sondern auch durch Sylvesterfeuerwerk und Brauchtumsfeuer. Auch vor dem Hintergrund des Brandschutzes sollten die Brauchtumsfeuer kritisch betrachtet werden. Die Hansestadt Lüneburg gehöre eben nicht zum ländlichen Raum. Die relativ dichte Bebauung erfordert ausreichende Sicherheitsabstände. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft darf auch nur trockenes Holz verbrannt werden, um die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten. Es ist festzustellen, dass immer mehr private Osterfeuer beantragt werden. Hier sollte zunächst angesetzt werden, um Stück für Stück die Anzahl von 50 Feuern zu reduzieren. Es gehe aber auch darum, dass Bewusstsein für die Feinstaubproblematik zu schärfen. Wenn bereits einige Städte wegen Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub verpflichtet sind, verkehrslenkende Maßnahmen einzuleiten, könne man nicht gleichzeitig bei Brauchtumsfeuern diese Problematik ignorieren.

 

Die Hansestadt Lüneburg will sich diesem Thema langsam annähern und setzt auf Aufklärung.

 

Herr Schulz erläutert anhand eines Balkendiagramms wie hoch die Feinstaubemissionen zu Ostern liegen und zeigt am Beispiel des Stadtteils Sternschanze in Hamburg die gemessenen Feinstaubwerte und Grenzwertüberschreitungen. Er weist auf einen redaktionellen Fehler in der Vorlage hin: Auf Seite 2 muss es in Ziffer 3 richtig heißen: Brauchtumsfeuer innerhalb bebauter Ortslagen …

 

Ratsherr Neubauer verweist auf die EU-Richtlinie für Feinstaub, nach der bei Grenzwertüberschreitungen ganze Straßenzüge gesperrt werden müssten. Die Hansestadt Lüneburg sei als Mitglied im Klimabündnis gehalten, lenkende Maßnahmen einzuleiten. Es gelte, ökologische und soziale Gesichtspunke miteinander zu vereinbaren. Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Ratsfrau Hillmer erkundigt sich, warum dem Landwirt Lübbecke am 22.12.07 zur Wintersonnenwende keine Genehmigung erteilt worden sei. Herr Schulz erklärt, dass es im Lüneburger Raum kein Brauchtum zur Wintersonnenwende gäbe.

 

Ratsherr Reinecke kritisiert, dass das Sonnwendfeuer am 22.12.und am 21.06 in Neuhagen schon seit Jahren Tradition habe. Oberbürgermeister Mädge gibt zu bedenken, dass die Sonnenwende am 22.12. in Norddeutschland kein Brauchtum sei und es nur ein einziges Sonnwendfeuer in Lüneburg gegeben habe.  Er spricht sich dafür aus, dass zunächst alle privaten Osterfeuer – das sind etwa 20 Stück – entfallen sollen.

 

Ratsherr Pols teilt mit, dass in seiner Fraktion auch die zulässige Größe diskutiert worden sei. Alle hielten die Größe von 4 x 4 m z. B. für den Stadtteil Hagen für zu klein. Herr Schulz führt aus, dass am Dienstag nach Ostern viele Beschwerden über Rauchbelästigungen eingingen. Wegen der Intensität der Rauchentwicklung halte er die Beibehaltung der Größe daher für erforderlich.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Pols, ob die zeitliche Begrenzung aus Lärmschutzgründen erfolgt, antwortet Herr Schulz, dass diese Zeiten mit der Polizei abgestimmt seien. Im übrigen habe man im Internet in verschiedenen Städten recherchiert und sich weitgehend an der Stadt Osnabrück orientiert. Im östlichen Niedersachsen habe man noch keine Maßnahmen ergriffen.

 

Ratsherr Pols regt an, auch das Feuerwerk auf den Jahrmärkten zu überdenken. Herr Schulz ergänzt, dass ihm nur bekannt sei, dass im Harz Feuerwerke verboten wurden.

 

Abschließend bekräftigt Ratsherr Neubauer, dass er sich dem Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Mädge anschließt und unterstreicht, dass sich eine mehrjährige Phase der Bewusstseinsbildung entwickeln müsse, um der Feinstaubproblematik gerecht zu werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und unterstützt die von der Verwaltung vorgeschlagenen lenkenden Maßnahmen zur Beschränkung der Brauchtumsfeuer nach Anzahl und Größe.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            7

Nein-Stimmen:-          

  Enthaltungen:-