Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr
Neubauer weist darauf hin, dass die Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt die
Tischvorlage „Auszug aus der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die
Abfallentsorgung“ verteilt habe. Sie wird der Niederschrift als Anlage
beigefügt. Oberbürgermeister
Mädge erläutert, dass im Vorfeld der Arbeiten am Abfallwirtschaftskonzept ein privater
Entsorger, nämlich die Firma REMONDIS, als Altpapierentsorger in der Hansestadt
Lüneburg und auch im Landkreis Lüneburg aufgetreten ist, der flächendeckend die
Blaue Tonne für Altpapier anbietet. Auslöser war ein Rechtsstreit vor dem
Oberverwaltungsgericht Lüneburg zwischen dem Landkreis Uelzen und einem
“fremden“, nicht vom Landkreis Uelzen beauftragten Altpapierentsorger. Das OVG Lüneburg hat am
24.01.08 diesen Rechtsstreit zugunsten des privaten Entsorgers entschieden.
Leider wird dieser Rechtsstreit nicht weiter bis zum Bundesverwaltungsgericht
verfolgt. Dies zwang die Hansestadt und den Landkreis in Zusammenarbeit mit der
GfA, sofort zu handeln. Ein Arrangieren mit der Firma REMONDIS sei nicht mehr
möglich. Herr
Ringe, Geschäftsführer der GfA, führt aus, dass nach dem Urteil des OVG der Startschuss für die Einführung der Blauen
Tonne durch die GfA gesetzt wurde. Inzwischen haben Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der GfA ihre Zustimmung erteilt. Herr Ringe konnte
die erforderliche Anzahl an Blauen Tonnen zu einem guten Preis sichern. Dies
sei zur Zeit nicht selbstverständlich, denn allein in Hamburg und Schwerin
müssten 930.000 Haushalte mit Blauen Tonnen ausgestattet werden. In der 12.
Kalenderwoche werde mit der Auslieferung der ersten Tonnen gerechnet. Nach
Ostern beginne man mit der Verteilung an die Haushalte. Die Bestellung der
Blauen Tonnen erfolgt online über die Homepage der GfA oder per Telefon. Wegen
der großen Anruferzahl wurde inzwischen ein Callcenter eingeschaltet. Herr
Ringe erläutert, dass die Firma REMONDIS gegen die Werbeanzeigen der GfA den
Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes vor dem
Landgericht Lüneburg beantragt habe. Die GfA habe daraufhin vorsorglich den
Anzeigentext geändert und hofft weiterhin auf positive Resonanz seitens der
BürgerInnen. Die GfA lässt sich ebenfalls anwaltlich vertreten. Die Sache wird
am Freitag, den 07.03.2008 im Landgericht verhandelt. Die
OVG-Entscheidung sei so nicht vorhersehbar gewesen. Herr Ringe ist überzeugt,
dass mittel- und langfristig der Erfolg der GfA angenommen werden kann. Ratsherr
Reinecke erkundigt sich, ob evtl. Schadensersatz gegenüber REMONDIS eingeklagt
werden kann. Dies werde nicht angestrebt, erläutert Herr Ringe. Man gehe zwar
davon aus, dass Papiermengen verloren gehen. Ziel sei aber, den jetzt
eingeschlagenen Weg mit der Blauen Tonne konsequent weiterzugehen. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass die Altpapiererlöse zunächst bei der GfA eingehen. Im
Dezember 2008 wird dann eine neue Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren
der Hansestadt vom Bereich 15 vorgelegt. Ratsfrau
Lotze begrüßt das schnelle Handeln der GfA und fragt nach, ob denn zuerst an
die Besteller der Blauen Tonnen ausgeliefert werde. Herr
Ringe verneint dies und ergänzt, dass die flächendeckende Verteilung der Blauen
Tonnen in 4 bis 6 Wochen erfolgen wird. Parallel soll weiterhin die
Bündelsammlung durchgeführt werden. Die GfA bietet die 120 l-Tonne und die 240
l-Tonne an. Bisher bestellen rd. 2/3 der Haushalte die 120 l-Tonne. Es wird
damit gerechnet, dass viele Haushalte aber noch auf 240 l-Behälter umbestellen
werden. Auf
die Frage von Ratsherrn Reinecke, ob denn die GfA gegebenenfalls auf zuviel
bestellte 240 l-Tonnen sitzen bliebe, erklärt Herr Oberbürgermeister Mädge,
dass nur die Deckel blau seien und die Tonnen notfalls mit andersfarbigen
Deckel umgeschraubt und für andere Abfallsammlungen vorgehalten werden können. Es
folgt ein Vortrag von Herrn Schulz über die erforderliche Änderung der
Abfallsatzung. In
Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg wird die Einführung der Blauen Tonne für
Altpapier rückwirkend zum 01.03.2008 in Kraft gesetzt. Die Einführung einer
zusätzlichen kostenlosen Blauen Tonne ist begünstigend und kann daher
rückwirkend in Kraft treten. Damit können ab diesem Zeitpunkt Erlöse
gebührenrelevant gegengerechnet werden. Die Bündelsammlung wird parallel dazu
flächendeckend beibehalten. Nach einem Zeitraum von 5 bis 7 Monaten wird die
Entwicklung, insbesondere der realisierte Anschlussgrad betrachtet werden. Auf
dieser Grundlage wird die Beseitigung des Altpapiers im Stadtgebiet neu
konzipiert. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz stimmt der Einführung der Blauen
Tonne für Altpapier zum 01.03.2008 bei gleichzeitiger Beibehaltung der Bündelsammlung
zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:-
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