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Beratungsinhalt: Herr
Dr. Tiebel vom beauftragten Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, stellt das mit der
Verwaltung abgestimmte Abfallwirtschaftskonzept 2008 - 2013 für die Hansestadt
Lüneburg vor. Er
unterstreicht, dass die Endfassung des Abfallwirtschaftskonzeptes nach
Beschlussfassung durch den Rat als das Konzept der Hansestadt Lüneburg gilt; er
habe die Vorarbeiten geliefert und werde
das Verfahren mit fachlicher
Unterstützung begleiten. Im weiteren Verfahren wird nach Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sowie ggf. nach
Durchführung eines Erörterungstermins das fortgeschriebene Konzept
voraussichtlich im Sommer 2008 dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung
vorgelegt. Das
Konzept untersucht zunächst den
Istzustand der Abfallentsorgung. Es folgt eine Bewertung mit anschließenden
Handlungsmöglichkeiten. Es bleibt die Entscheidung der Hansestadt Lüneburg,
Entsorgungsstrukuren zu ändern oder aber zu belassen. Die
Präsentation Dr. Tiebels ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Abschließend
schlägt Herr Dr. Tiebel folgende Anpassungen vor: 1.
Gebührenerhöhung für die Biotonne Die derzeitige Grundgebühr für die Biotonne deckt rd.
5 % der auf die Biomüllabfuhr entfallenden Kosten, die laut
Betriebsabrechnungsbogen 24 % an den Gesamtabfuhrkostenkosten ausmachen. Die
Subventionierung wird als zu hoch eingestuft. Nach Maßgabe einer stärkeren
Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips wird empfohlen, tendenziell höhere
Gebühren für die Biotonne zu erheben. 2.
Die Grünabfallsammlung (Abfuhr sperriger Grünabfälle) sollte
eingeschränkt werden und den jahreszeitlich bedingten Schwankungen angepasst
werden. 3.
Gestaltung der Grundgebühr Nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz können die
Kosten bis zu 50 % auf die Grundgebühr umgelegt werden. Zur Zeit wird die
Grundgebühr nach dem Abfuhrrhythmus bemessen. Es wird vorgeschlagen, eine
differenzierte Unterscheidung nach Behältergröße als Maßstab für die Grundgebühr
zu wählen. 4.
Abgrenzung der Zuständigkeiten Stadt/GfA Die Hansestadt Lüneburg ist nach dem
Niedersächsischen Abfallgesetz öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die
Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers umfassen im Wesentlichen
die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen sowie die Beseitigung
von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (= vor
allem Gewerbeabfälle). Mit der Durchführung hat die Hansestadt Lüneburg die
GfA beauftragt. Abfallrechtlich gesehen handelt es sich um eine Beauftragung
nach § 16 Abs. 1 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz: Danach dürfen die zur
Verwertung und Beseitigung Verpflichteten Dritte mit der Erfüllung
ihrer Pflichten beauftragen. Die Pflicht bleibt in diesem Falle bei der
Hansestadt Lüneburg, die GfA tritt lediglich als Erfüllungsgehilfe in
Erscheinung. Nach § 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes besteht aber auch die Möglichkeit der Pflichtenübertragung.
Danach werden durch die zuständige
Behörde die Entsorgungspflichten ganz oder teilweise auf einen Dritten
übertragen. In zahlreichen niedersächsischen Landkreisen wurden die Pflichten
zur Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen auf eine Gesellschaft
mit Kreisbeteiligung übertragen. Wesentliche Folge dieser Pflichtenübertragung
ist, dass direkte Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem
gewerblichen Abfallerzeuger entstehen. Der Vorteil einer solchen direkten
Leistungsbeziehung liegt vor allem darin, dass Leistungserbringer und Kunde den
Umfang der Leistung und die Konditionen frei aushandeln können. Es bedarf
insoweit keiner satzungsrechtlichen Regelungen und es besteht die Möglichkeit
der individuellen Gestaltung. Es wird empfohlen, den Umfang der
Pflichtenübertragung auf gewerbliche Abfallerzeuger mit größeren Mengen zu
beschränken. Als Abgrenzungskriterium wird vorgeschlagen, die
Behältergröße bis 1.100 l (Stadt) und über 1.100 l (GfA) heranzuziehen. 5.
Klimaschutzpolitik in der Abfallwirtschaft Es wird empfohlen, innerhalb der nächsten 5 Jahre zu
beobachten, ob weitere klimaschutzpolitische Ziele konkretisiert werden können.
Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den vorgelegten Entwurf der 2.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und die Ausführungen Herrn Dr.
Tiebels zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1
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