Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den
Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, stellt Beigeordneter Blanck die Frage, ob es
Ordnungsmaßnahmen gegen die Müllsammler gibt oder geben könnte, denn das
unerlaubte Einsammeln von Altmetallen aus dem Sperrmüll bedeutet einen
entgangenen Gewinn für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH. Herr
Oberbürgermeister Mädge antwortet, dass dies nur verhindert werden könne, wenn
der Müll bereits am Abend vorher um ca. 18 Uhr eingesammelt werden würde. Herr
Ringe ergänzt, dass der Tatbestand des Müllsammelns schwierig nachzuweisen ist,
aber die Problematik natürlich besteht. Auf die in diesem Zusammenhang gestellte Frage des
Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, wem der Müll nach dem Rausstellen auf die
Straße eigentlich gehöre, antwortet Beigeordneter Blanck, der Gemeinde. Er
sieht das Problem für die „nicht berechtigte Altmetallsammlung“ in
der bestehenden Satzung, die vorsieht, dass der Müll bis 6 Uhr abholbereit sein
muss und schlägt die Änderung der Satzung vor. Zudem stellt er die Frage, ob
man diesen Mülldiebstahl in Zahlen einschätzen könnte, was Herr Ringe verneint. Auf die Anmerkung des Ratsherrn Luths, dass dieses Problem
nicht unterschätzt werden sollte, führt Herr Oberbürgermeister Mädge aus, dass
der Mülldiebstahl bundesweit ein Thema ist und sich auch anderer Orts die Frage
gestellt wird, wie man dagegen vorgehen kann. Ratsfrau Pahnke schlägt vor, an
die Bürger zu appellieren und beispielsweise zwei Termine zur eigenen
Anlieferung anzubieten. Herr Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die
Bürger in der Altstadt laut Satzung verpflichtet sind, den Müll erst morgens
bereitzustellen, was sie nicht tun. Dieses Verhalten zu ändern, hält er für
nicht durchsetzbar. Weitere Anmerkungen zum Thema Abfallgebühren und der
Betriebsabrechnung gab es nicht. Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfehlen einstimmig: Die Betriebsabrechnung 2006 für die Abfallbeseitigung sowie
die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsrechnung 2007-2008 werden zur
Kenntnis genommen. Die bestehenden Abfallbeseitigungsgebühren werden nicht
geändert. |
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