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Beschluss: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: 1. In der
Stiftungssatzung der Lüneburger Bürgerstiftung wird § 2 wie folgt geändert: „(1) Die Stiftung ist eine rechtlich
selbständige Stiftung nach Bürgerlichem Recht. (2) Sie hat Ihren Sitz in Lüneburg.“ 2. § 8 der
Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung enthält folgende Fassung: „Die Rechnungsprüfung obliegt der
Stiftungsaufsicht der Regierungsvertretung Lüneburg.“ 3. Die
Inhalte zu den Paragraphen der Satzung werden entsprechend der Anlage 2 in Absätze untergliedert. (01) |
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