Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Rödenbeck weist auf
eine neue Förderrichtlinie des Landes hin, die seit dem 01.01.2007 gültig ist. In
Ergänzung hierzu wollen Stadt und Landkreis Lüneburg maximal 68.000,-- €
pro Jahr zur Verfügung stellen, wobei die Kosten paritätisch geteilt werden
sollen. Dies entspricht einer Weiterführung der Unterstützung in etwa gleicher
Höhe wie bisher. Der Landkreis hat der Übernahme seines Kostenanteils bereits
für die Dauer von 2 Jahren zugestimmt. Herr
Koch erinnert, dass das Frauenhaus seit über 20 Jahren gefördert wird und
weiterhin nicht entbehrlich ist. Zudem betont er, froh über die weitere
Förderung des Landes zu sein, wünscht sich aber für den Trägerverein mehr
Planungssicherheit durch eine längerfristige Zusage, die das Land leider nicht
gebe. Der Anteil der Stadt Lüneburg steht haushaltstechnisch als Ansatz bereit. Auch
Herr Soldan begrüßt die Bezuschussung, vermisst aber eine frühzeitige Rate, damit
die anfallenden Betriebskosten vor Mai des jeweiligen Jahres sichergestellt
sind. Herr
Rödenbeck ergänzt seine Ausführungen und unterstreicht, dass die Stadt bisher
einen etwas höheren Anteil gezahlt hat. Es hat sich aber herausgestellt das es
nahezu eine paritätische Belegung von Frauen und Kindern aus Stadt und
Landkreis gibt. Deshalb habe man sich auf eine gleiche Förderungshöhe in Stadt
und Landkreis geeinigt. Eine Vorauszahlung vor Mai für die laufenden
Betriebskosten ist nach Antrag möglich. Auch bisher sind meist 3 Ratenzahlungen
erfolgt. Beschluss: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem
Abschluss der als Anlage beigefügten Budgetvereinbarung mit einem jährlichen
Förderbetrag v. 34.000,-- € für die Jahre 2008 und 2009 zuzustimmen. |
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