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Vorlage - VO/2566/07  

 
 
Betreff: Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege - Verlängerung des Vertrages zwischen Frauen helfen Frauen e.V., dem Landkreis und der Stadt Lüneburg -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
30.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren erhielt das Frauenhaus sowohl von der Stadt Lüneburg als auch vom Landkreis Lüneburg eine jährliche finanzielle Unterstützung zum anteiligen Betrieb des Frauenhauses. Jene Bezuschussung wurde erstmalig im Jahre 2002 im Rahmen einer Budgetvereinbarung für alle Beteiligten über einen konkreten Jahresbetrag und Zeitraum festgeschrieben; dies führte letztendlich zu einer besseren Finanzplanung und Vermeidung von Verwaltungsaufwand.

Eine automatische Verlängerung des Vertrages wurde nicht vereinbart. Die aktuelle Fördervereinbarung läuft zum Ende des Jahres aus. Um die Voraussetzungen einer Verlängerung des Vertrages zu schaffen, fanden in diesem Jahr mehrere Gespräche zwischen Mitarbeitern des Frauenhauses, dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg statt.

 

Den Besprechungen wurde u.a. die am 01.01.2007 neu in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, zugrunde gelegt. Hiernach ist eine Zuwendung des Landes Niedersachsen auf max. 68.000.- € pro Förderjahr begrenzt, wenn eine entsprechende Gegenfinanzierung von anderer Seite sichergestellt wird. Jene Gegenfinanzierung soll ab 2008 zu gleichen Anteilen seitens des Landkreises und der Stadt Lüneburg sichergestellt werden,

Beide Kommunen vertreten die Auffassung, dass eine weitere Förderung des Frauenhauses in aller Interesse liegt. Hierdurch leisten Stadt und Landkreis Lüneburg einen Beitrag zur Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen.

Die Besprechungen mündeten letztendlich in den als Anlage beigefügten Entwurf einer Budgetvereinbarung für die Jahre 2008 und 2009. In der Vergangenheit wurde das Vertragswerk auf 3 Jahre abgeschlossen; bedingt durch die geänderten Förderrichtlinien und der damit einhergehenden Besitzstandswahrung bis Ende 2009 haben sich die Vertragspartner auf eine Laufzeit von 2 Jahren verständigt.

 

Der Landkreis Lüneburg hat bereits in einer Sozialausschusssitzung am 14.08.2007 und anschließend am 03.09.2007 im Kreisausschuss einen gleichlautenden Beschluss über eine Verlängerung der Budgetvereinbarung mit dem Frauenhaus herbeigeführt.

 

Während der Ausschusssitzung werden die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihre Tätigkeit darstellen und für etwaige Fragen zur Verfügung stehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40.-€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja            X

            Nein    

            Haushaltsstelle:         4370.71800

            Sachkonto:      4318190

            Kostenstelle:  58010

            Kostenträger: 31560104

            Haushaltsjahre: 2008 und 2009

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag Frauenhaus_ab 2008 (39 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Abschluss der als Anlage beigefügten Budgetvereinbarung mit einem jährlichen Förderbetrag v. 34.000.- € für die Jahre 2008 und 2009 zuzustimmen.