Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
den letzten Jahren erhielt das Frauenhaus sowohl von der Stadt Lüneburg als
auch vom Landkreis Lüneburg eine jährliche finanzielle Unterstützung zum
anteiligen Betrieb des Frauenhauses. Jene Bezuschussung wurde erstmalig im
Jahre 2002 im Rahmen einer Budgetvereinbarung für alle Beteiligten über einen
konkreten Jahresbetrag und Zeitraum festgeschrieben; dies führte letztendlich
zu einer besseren Finanzplanung und Vermeidung von Verwaltungsaufwand. Eine
automatische Verlängerung des Vertrages wurde nicht vereinbart. Die aktuelle
Fördervereinbarung läuft zum Ende des Jahres aus. Um die Voraussetzungen einer
Verlängerung des Vertrages zu schaffen, fanden in diesem Jahr mehrere Gespräche
zwischen Mitarbeitern des Frauenhauses, dem Landkreis Lüneburg und der Stadt
Lüneburg statt. Den
Besprechungen wurde u.a. die am 01.01.2007 neu in Kraft getretene Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und
Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, zugrunde gelegt. Hiernach ist eine Zuwendung
des Landes Niedersachsen auf max. 68.000.- € pro Förderjahr begrenzt, wenn eine
entsprechende Gegenfinanzierung von anderer Seite sichergestellt wird. Jene
Gegenfinanzierung soll ab 2008 zu gleichen Anteilen seitens des Landkreises und
der Stadt Lüneburg sichergestellt werden, Beide
Kommunen vertreten die Auffassung, dass eine weitere Förderung des Frauenhauses
in aller Interesse liegt. Hierdurch leisten Stadt und Landkreis Lüneburg einen
Beitrag zur Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt
betroffenen Frauen und Mädchen. Die
Besprechungen mündeten letztendlich in den als Anlage beigefügten Entwurf einer
Budgetvereinbarung für die Jahre 2008 und 2009. In der Vergangenheit wurde das
Vertragswerk auf 3 Jahre abgeschlossen; bedingt durch die geänderten
Förderrichtlinien und der damit einhergehenden Besitzstandswahrung bis Ende
2009 haben sich die Vertragspartner auf eine Laufzeit von 2 Jahren verständigt. Der
Landkreis Lüneburg hat bereits in einer Sozialausschusssitzung am 14.08.2007
und anschließend am 03.09.2007 im Kreisausschuss einen gleichlautenden
Beschluss über eine Verlängerung der Budgetvereinbarung mit dem Frauenhaus
herbeigeführt. Während
der Ausschusssitzung werden die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses ihre Tätigkeit
darstellen und für etwaige Fragen zur Verfügung stehen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 40.-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
4370.71800 Sachkonto: 4318190 Kostenstelle: 58010 Kostenträger: 31560104 Haushaltsjahre:
2008 und 2009 Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem
Abschluss der als Anlage beigefügten Budgetvereinbarung mit einem jährlichen
Förderbetrag v. 34.000.- € für die Jahre 2008 und 2009 zuzustimmen. |
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