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Auszug - Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege - Verlängerung des Vertrages zwischen Frauen helfen Frauen e.V., dem Landkreis und der Stadt Lüneburg -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2007    
Zeit: 16:00 - 19:11 Anlass: Sitzung
Raum: Sozialkonzept Christinenhof GmbH
Ort: Auf der Hude 60, 21339 Lüneburg
VO/2566/07 Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege - Verlängerung des Vertrages zwischen Frauen helfen Frauen e.V., dem Landkreis und der Stadt Lüneburg -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Rödenbeck weist auf eine neue Förderrichtlinie des Landes hin, die seit dem 01.01.2007 gültig ist. In Ergänzung hierzu wollen Stadt und Landkreis Lüneburg maximal 68.000,-- € pro Jahr zur Verfügung stellen, wobei die Kosten paritätisch geteilt werden sollen. Dies entspricht einer Weiterführung der Unterstützung in etwa gleicher Höhe wie bisher. Der Landkreis hat der Übernahme seines Kostenanteils bereits für die Dauer von 2 Jahren zugestimmt.

 

Herr Koch erinnert, dass das Frauenhaus seit über 20 Jahren gefördert wird und weiterhin nicht entbehrlich ist. Zudem betont er, froh über die weitere Förderung des Landes zu sein, wünscht sich aber für den Trägerverein mehr Planungssicherheit durch eine längerfristige Zusage, die das Land leider nicht gebe. Der Anteil der Stadt Lüneburg steht haushaltstechnisch als Ansatz bereit.

 

Auch Herr Soldan begrüßt die Bezuschussung, vermisst aber eine frühzeitige Rate, damit die anfallenden Betriebskosten vor Mai des jeweiligen Jahres sichergestellt sind.

 

Herr Rödenbeck ergänzt seine Ausführungen und unterstreicht, dass die Stadt bisher einen etwas höheren Anteil gezahlt hat. Es hat sich aber herausgestellt das es nahezu eine paritätische Belegung von Frauen und Kindern aus Stadt und Landkreis gibt. Deshalb habe man sich auf eine gleiche Förderungshöhe in Stadt und Landkreis geeinigt. Eine Vorauszahlung vor Mai für die laufenden Betriebskosten ist nach Antrag möglich. Auch bisher sind meist 3 Ratenzahlungen erfolgt.

Herr Rödenbeck weist auf eine neue Richtlinie hin, die seit dem 01

 

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Abschluss der als Anlage beigefügten Budgetvereinbarung mit einem jährlichen Förderbetrag v. 34.000,-- € für die Jahre 2008 und 2009 zuzustimmen.