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Auszug - Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2008 - Bereich Sozialhilfe  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.10.2007    
Zeit: 16:00 - 19:11 Anlass: Sitzung
Raum: Sozialkonzept Christinenhof GmbH
Ort: Auf der Hude 60, 21339 Lüneburg
VO/2576/07 Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2008 - Bereich Sozialhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Güntner weist darauf hin, dass es sich erstmals um einen doppischen Haushalt handelt, der beraten wird.

 

Herr Koch erklärt den Unterschied von doppischen Buchungen im Vergleich zu den Buchungen im bisherigen kameralen System. So werden beispielsweise die Gebäudekosten jetzt dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Es sind noch einzelne Fehler im Entwurf enthalten, die bis zur Ratsvorlage berichtigt werden sollen.

 

Frau Güntner schlägt vor, ein besonderes Augenmerk auf die freiwilligen Ausgaben zu legen.

 

Herr Riechey fragt an, ob es in den Teilhaushalten Kürzungen gegeben hat.

 

Herr Koch erwidert, dass ein Vergleich der einzelnen Jahre aufgrund der neuen Haushaltssystematik schwierig sei, generell aber gelte, dass keine Kürzungen vorgenommen wurden.

 

Herr Bodendieck weist darauf hin, dass es sich fast ausnahmslos um Pflichtausgaben handelt, die in den Spezialgesetzen definiert sind. Die Ansätze für das Jahr 2007 mit 28,6 Mio. € wurden mit 29,5 Mio. € den Erwartungen nur leicht angepasst.

 

Herr Riechey bemängelt auf Seite 449 den gewählten Begriff einer „Zweckentfremdung von Wohnraum“.

Dazu stellt Herr Koch klar, dass es genau um eine Verhinderung der Zweckentfremdung geht.

 

Herr Riechey fragt weiter, ob der Ausländerbeirat, wie auf S. 360 aufgelistet, tatsächlich 165.000 € als Ansatz hat. Herr Koch räumt hier einen Fehler ein. Dieser Betrag ist ein Ansatz für die VHS, die damit von der Stadt beauftragte sozialpolitische Ziele verfolgt (Alphabetisierung, Sprachkurse für Migranten, Nachholen von Schulabschlüssen etc.). Eine genauere Bezeichnung des Produkts sei vorgesehen.

 

Herr Dammann bittet um Erklärungen zu den inhaltlichen Aufgaben, die auf S. 344 gelistet sind und die Aufgaben nach dem Heimgesetz betreffen. Herr Soldan weist darauf hin das sei inhaltlich und nicht haushaltsrelevant, womit es nicht Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes sei. Herr Koch sieht beide Ausschussmitglieder im Recht. Es gibt dazu noch eine offene Ratsanfrage, zu der Herr Kowalik in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichten wird.

Herr Kowalik ergänzt, dass es sich um Hochrechnungen handelt. Die Beschwerden häufen sich momentan, da viele Bewohner mündiger agieren.

 

Frau Güntner fragt nach vorhandenen Einnahmen, die auf S. 344 aufgelistet sind und gebührenpflichtige Anzeigen betreffen.

Die Verwaltung sagt eine Prüfung und Klärung außerhalb der Sitzung zu.

 

Herr Riechey möchte wissen, welcher Anteil an den Gesamtausgaben beeinflussbar ist. Herr Koch antwortet, dass dieser Anteil relativ klein ist, da viele Ausgaben abhängig von gesetzlichen Vorgaben geleistet werden. Es bleibt ein gewisser Ermessensspielraum. So hat der Schulausschuss gerade eine zusätzliche freiwillige Ausgabe für bedürftige Schulkinder beschlossen. Es handelt sich dabei im Haushaltssprachgebrauch um eine Transferleistung. So soll zukünftig eine Einschulungsbeihilfe in Höhe von 50 € als Bezuschussung von sozial schwächeren Einwohnern gewährt werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 80.000 € zusätzlich erforderlich. Wenn Änderungswünsche dieser Art eingebracht werden ist allerdings auch ein entsprechender Deckungsvorschlag erforderlich.

 

Herr Bodendieck stellt heraus, dass die Beschreibungen der Produkte bundeseinheitlich vorgegeben sind und eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen, auch hinsichtlich der Sozialhilfestatistik, ermöglichen sollen.

 

Herr Soldan fragt nach, weshalb bei der Seniorenberatung (S. 338) alle Ansätze auf Null sind. Herr Koch erklärt das die Personalkosten der Seniorenberater den Hospitälern zugeordnet sind. Mehr dazu wird er bei TOP 10 ausführen.

 

Zur S. 366 bittet Herr Soldan um Erklärung, wie es zu einem Überschuss kommen kann. Herr Bodendieck erklärt dazu, dass noch nicht alle Einnahmen auf die Produkte genauestens verteilt sind.

 

Frau Güntner fragt nach, weshalb die Ansätze für 2008 für das Produkt Stadteilorientierte Arbeit (S. 353) niedriger sind als 2007. Herr Koch stellt klar das es sich nicht um eine Absenkung handelt. Vielmehr lasse sich die bisherige separate Verteilung des Teilproduktes nicht vergleichen. Es gibt allerdings einen Übertragungsfehler: es sind im Vorjahr nicht 218.000 € angesetzt gewesen, sondern lediglich 203.000 €. Mit dem Stadtteilhaus HaLo ist eine neue Einrichtung hinzugekommen.

 

Herr Soldan bitte um Erläuterung der Gebäudekosten der Gemeinschaftsunterkunft nach dem AsylbLG. (S. 401-403) Herr Koch erklärt die Kosten sind Personalkosten und wenn das Platzangebot es zulässt, werden auch Personen von den Nachbargemeinden mit untergebracht. Herr Rödenbeck ergänzt dazu, dass das Gebäude über das Graalhospital erworben wurde. An das Hospital ist nun eine Miete zu entrichten, zudem sind aus dem städt. Haushalt die Kosten des Personals (2 hälftige Sozialarbeiter und eine Reinigungskraft) zu zahlen. Herr Koch weist darauf hin dass das Land einen Pauschalbetrag pro Asylbewerber erstattet, der vom Landkreis an die Stadt weitergereicht wird.

 

Herr Soldan zeigt sich weiter verwundert, dass es weiter einen Ansatz für den Ausländerbeirat gibt und fragt nach, ob hier nicht ein neues Produkt Integrationsbeirat gebildet werden muss. Herr Koch erklärt, der bisherige Ansatz sei einstweilen nur übergeleitet worden, da eine Beschlussfassung über den Integrationsbeirat noch ausstehe. Es handle sich bei dem Ansatz auch nicht um Sitzungsgelder, sondern nur um Betriebskosten für Porto, Telefon usw. Herr Rödenbeck ergänzt, die Personalkosten von Herrn Schlagowski sind bereits enthalten. Herr von dem Knesebeck nennt als Einzelansätze 3.800 € Geschäftsausgaben Frau Wolf und Herr Schlagowski.

 

Zudem möchte Herr Soldan wissen, ob die Kosten des Kulturfrühstückes in diesem Produkt enthalten sind. Herr Koch geht davon aus, dass diese Kosten bisher in den Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters enthalten waren. Entsprechende Ausgaben wurden nach Vorlage der Belege erstattet. Herr Schlagowski ergänzt das die Mittel größtenteils aus Spenden kamen. Herr Koch will das abschließend klären und im Finanzausschuss weiter dazu berichten.

 

Herr Riechey möchte die freiwilligen Ausgaben gestärkt wissen und fragt an, ob Wohlfahrtseinrichtungen Teilaufgaben der Pflichtausgaben übernehmen können. Herr Koch stellt klar, dass dies nicht möglich ist. Herr Bodendieck weist darauf hin, dass bei Transferleistungen auch Rechenschaft abgegeben werden muss. So werden keine Institutionen gefördert, sondern nur Personen in Einzelfällen, wenn ein Anspruch nach dem SGB XII besteht.

 

Zu den Kosten und dem Investitionsansatz der Gebäudewirtschaft führt Herr Koch aus, dass die Leasingraten für die monatlichen Zahlungen des Geschwister-Scholl-Hauses zu aktualisieren waren. Die Wohnanlage Dahlenburger Landstr. hat Instandhaltungskosten in Höhe von voraussichtlich 35.000 €. Es sind zudem 500.000 € für die Sanierung des Glockenhauses veranschlagt. Dieser Ansatz wird aber auf 100.000 € zurückgenommen, da eine bautechnische Durchführung der Sanierung momentan noch nicht absehbar ist.

 

Frau Güntner weist auf einen Fehler in der Beschlussvorlage hin: richtig muss es heißen der Sozial- und Gesundheitsausschuss (statt Jugendhilfeausschuss). Mit dieser Änderung wird der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

Frau Grüntner weist darauf hin, dass es sich erstmals um einen doppischen Haushalt handelt, der beraten wird