Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Frau Güntner weist darauf
hin, dass es sich erstmals um einen doppischen Haushalt handelt, der beraten
wird. Herr
Koch erklärt den Unterschied von doppischen Buchungen im Vergleich zu den
Buchungen im bisherigen kameralen System. So werden beispielsweise die
Gebäudekosten jetzt dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Es sind noch einzelne
Fehler im Entwurf enthalten, die bis zur Ratsvorlage berichtigt werden sollen. Frau
Güntner schlägt vor, ein besonderes Augenmerk auf die freiwilligen Ausgaben zu
legen. Herr
Riechey fragt an, ob es in den Teilhaushalten Kürzungen gegeben hat. Herr
Koch erwidert, dass ein Vergleich der einzelnen Jahre aufgrund der neuen
Haushaltssystematik schwierig sei, generell aber gelte, dass keine Kürzungen
vorgenommen wurden. Herr
Bodendieck weist darauf hin, dass es sich fast ausnahmslos um Pflichtausgaben
handelt, die in den Spezialgesetzen definiert sind. Die Ansätze für das Jahr
2007 mit 28,6 Mio. € wurden mit 29,5 Mio. € den Erwartungen nur
leicht angepasst. Herr
Riechey bemängelt auf Seite 449 den gewählten Begriff einer
„Zweckentfremdung von Wohnraum“. Dazu
stellt Herr Koch klar, dass es genau um eine Verhinderung der Zweckentfremdung
geht. Herr
Riechey fragt weiter, ob der Ausländerbeirat, wie auf S. 360 aufgelistet,
tatsächlich 165.000 € als Ansatz hat. Herr Koch räumt hier einen Fehler
ein. Dieser Betrag ist ein Ansatz für die VHS, die damit von der Stadt
beauftragte sozialpolitische Ziele verfolgt (Alphabetisierung, Sprachkurse für
Migranten, Nachholen von Schulabschlüssen etc.). Eine genauere Bezeichnung des
Produkts sei vorgesehen. Herr
Dammann bittet um Erklärungen zu den inhaltlichen Aufgaben, die auf S. 344
gelistet sind und die Aufgaben nach dem Heimgesetz betreffen. Herr Soldan weist
darauf hin das sei inhaltlich und nicht haushaltsrelevant, womit es nicht
Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes sei. Herr Koch sieht beide
Ausschussmitglieder im Recht. Es gibt dazu noch eine offene Ratsanfrage, zu der
Herr Kowalik in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichten wird. Herr
Kowalik ergänzt, dass es sich um Hochrechnungen handelt. Die Beschwerden häufen
sich momentan, da viele Bewohner mündiger agieren. Frau
Güntner fragt nach vorhandenen Einnahmen, die auf S. 344 aufgelistet sind und
gebührenpflichtige Anzeigen betreffen. Die
Verwaltung sagt eine Prüfung und Klärung außerhalb der Sitzung zu. Herr
Riechey möchte wissen, welcher Anteil an den Gesamtausgaben beeinflussbar ist.
Herr Koch antwortet, dass dieser Anteil relativ klein ist, da viele Ausgaben
abhängig von gesetzlichen Vorgaben geleistet werden. Es bleibt ein gewisser
Ermessensspielraum. So hat der Schulausschuss gerade eine zusätzliche freiwillige
Ausgabe für bedürftige Schulkinder beschlossen. Es handelt sich dabei im
Haushaltssprachgebrauch um eine Transferleistung. So soll zukünftig eine
Einschulungsbeihilfe in Höhe von 50 € als Bezuschussung von sozial
schwächeren Einwohnern gewährt werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von
80.000 € zusätzlich erforderlich. Wenn Änderungswünsche dieser Art
eingebracht werden ist allerdings auch ein entsprechender Deckungsvorschlag
erforderlich. Herr
Bodendieck stellt heraus, dass die Beschreibungen der Produkte
bundeseinheitlich vorgegeben sind und eine bessere Vergleichbarkeit der
Leistungen, auch hinsichtlich der Sozialhilfestatistik, ermöglichen sollen. Herr
Soldan fragt nach, weshalb bei der Seniorenberatung (S. 338) alle Ansätze auf
Null sind. Herr Koch erklärt das die Personalkosten der Seniorenberater den
Hospitälern zugeordnet sind. Mehr dazu wird er bei TOP 10 ausführen. Zur
S. 366 bittet Herr Soldan um Erklärung, wie es zu einem Überschuss kommen kann.
Herr Bodendieck erklärt dazu, dass noch nicht alle Einnahmen auf die Produkte
genauestens verteilt sind. Frau
Güntner fragt nach, weshalb die Ansätze für 2008 für das Produkt
Stadteilorientierte Arbeit (S. 353) niedriger sind als 2007. Herr Koch stellt
klar das es sich nicht um eine Absenkung handelt. Vielmehr lasse sich die
bisherige separate Verteilung des Teilproduktes nicht vergleichen. Es gibt
allerdings einen Übertragungsfehler: es sind im Vorjahr nicht 218.000 €
angesetzt gewesen, sondern lediglich 203.000 €. Mit dem Stadtteilhaus
HaLo ist eine neue Einrichtung hinzugekommen. Herr
Soldan bitte um Erläuterung der Gebäudekosten der Gemeinschaftsunterkunft nach
dem AsylbLG. (S. 401-403) Herr Koch erklärt die Kosten sind Personalkosten und
wenn das Platzangebot es zulässt, werden auch Personen von den Nachbargemeinden
mit untergebracht. Herr Rödenbeck ergänzt dazu, dass das Gebäude über das
Graalhospital erworben wurde. An das Hospital ist nun eine Miete zu entrichten,
zudem sind aus dem städt. Haushalt die Kosten des Personals (2 hälftige
Sozialarbeiter und eine Reinigungskraft) zu zahlen. Herr Koch weist darauf hin
dass das Land einen Pauschalbetrag pro Asylbewerber erstattet, der vom
Landkreis an die Stadt weitergereicht wird. Herr
Soldan zeigt sich weiter verwundert, dass es weiter einen Ansatz für den
Ausländerbeirat gibt und fragt nach, ob hier nicht ein neues Produkt
Integrationsbeirat gebildet werden muss. Herr Koch erklärt, der bisherige
Ansatz sei einstweilen nur übergeleitet worden, da eine Beschlussfassung über
den Integrationsbeirat noch ausstehe. Es handle sich bei dem Ansatz auch nicht
um Sitzungsgelder, sondern nur um Betriebskosten für Porto, Telefon usw. Herr
Rödenbeck ergänzt, die Personalkosten von Herrn Schlagowski sind bereits
enthalten. Herr von dem Knesebeck nennt als Einzelansätze 3.800 €
Geschäftsausgaben Frau Wolf und Herr Schlagowski. Zudem
möchte Herr Soldan wissen, ob die Kosten des Kulturfrühstückes in diesem
Produkt enthalten sind. Herr Koch geht davon aus, dass diese Kosten bisher in
den Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters enthalten waren. Entsprechende
Ausgaben wurden nach Vorlage der Belege erstattet. Herr Schlagowski ergänzt das
die Mittel größtenteils aus Spenden kamen. Herr Koch will das abschließend
klären und im Finanzausschuss weiter dazu berichten. Herr
Riechey möchte die freiwilligen Ausgaben gestärkt wissen und fragt an, ob
Wohlfahrtseinrichtungen Teilaufgaben der Pflichtausgaben übernehmen können.
Herr Koch stellt klar, dass dies nicht möglich ist. Herr Bodendieck weist
darauf hin, dass bei Transferleistungen auch Rechenschaft abgegeben werden
muss. So werden keine Institutionen gefördert, sondern nur Personen in
Einzelfällen, wenn ein Anspruch nach dem SGB XII besteht. Zu
den Kosten und dem Investitionsansatz der Gebäudewirtschaft führt Herr Koch
aus, dass die Leasingraten für die monatlichen Zahlungen des
Geschwister-Scholl-Hauses zu aktualisieren waren. Die Wohnanlage Dahlenburger
Landstr. hat Instandhaltungskosten in Höhe von voraussichtlich 35.000 €.
Es sind zudem 500.000 € für die Sanierung des Glockenhauses veranschlagt.
Dieser Ansatz wird aber auf 100.000 € zurückgenommen, da eine
bautechnische Durchführung der Sanierung momentan noch nicht absehbar ist. Frau
Güntner weist auf einen Fehler in der Beschlussvorlage hin: richtig muss es
heißen der Sozial- und Gesundheitsausschuss (statt Jugendhilfeausschuss). Mit
dieser Änderung wird der Beschlussvorschlag einstimmig angenommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |