Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
PETERSEN erläutert
kurz die Zusammenhänge. Für die Stadt entstünden aus der Vereinbarung keine
zusätzlichen Kosten. Oberbürgermeister
MÄDGE freut sich,
dass die Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, Landkreis und Universität mit
Leben erfüllt werde und die Einrichtungen sich in Eigeninitiative miteinander
verbinden und so etwas zum Wohle beider Seiten erarbeiten. Beigeordnete
SCHELLMANN findet
diese Initiative deshalb so wichtig, weil die Musikschule in großem Umfang das
übernommen habe, was früher an den Schulen erfolgt sei. Dort finde inzwischen
eine Musikförderung in diesem Umfang leider längst nicht mehr statt. Ratsherr
VÖLKER fragt, ob in
der Musikschule auch Kinder finanziell schlechter gestellter Eltern gefördert
würden. Herr
PETERSEN antwortet,
die Stadt bringe für die musikalische Förderung der Kinder die jährlichen hohen
Zuschüsse für die Musikschule auf und es gebe bei den Gebühren Sozial- und
Geschwisterermäßigungen. Eine musikalische Hochbegabung richte sich natürlich
nicht nach dem finanziellen oder gesellschaftlichen Status der Eltern. Zur
Aufnahmeprüfung hätten sich 11 Kinder zwischen 8 und 12 Jahren angemeldet. In
die Förderung würden nur 4 Kinder aufgenommen werden. Die Prüfung werde von
unabhängigen Prüfern in Zusammenarbeit mit der Musikhochschule Hannover
abgenommen. Beschluss: Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. |
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