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Vorlage - VO/2526/07  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zwischen der Musikschule Lüneburg und der Leuphana Universität Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 43 - Musikschule Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
09.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die kürzlich beschlossene, offizielle Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg und der Leuphana Universität Lüneburg wird inzwischen tatkräftig umgesetzt und mit Leben erfüllt. Ein neuer wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit soll jetzt mit einer weiteren Kooperationsvereinbarung zwischen der Musikschule Lüneburg und der Leuphana Universität festgeschrieben werden.

 

Das Fach Musik der Leuphana Universität Lüneburg übernahm im Jahr 2006 in Absprache mit dem MK Niedersachsen die Durchführung des begabungsfördernden Musikunterrichts im Rahmen des „Schulverbundes zur Förderung von Hochbegabung Oedeme“. Das Fach Musik (Frau Wittmoser) initiierte den Kontakt und eine Zusammenarbeit mit dem IFF (Institut zur Frühförderung musikalischer Hochbegabung) der Musikhochschule Hannover. Als erstes gemeinsames Projekt fand in der Universität Lüneburg im Dezember 2006 ein Konzert von Studierenden des IFF der Musikhochschule Hannover statt. Regelmäßige Hospitationen der Lüneburger Studierenden des Lehramtes GHRS am Unterricht des IFF gehören inzwischen zur Ausbildung.

 

Auf dieser Grundlage wurde im Rahmen der neu angedachten Regionalisierung durch einen Beschluss des MWK und MK die Musikschule der Stadt Lüneburg (neben Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück) zu einem regionalen Stützpunkt zur Förderung musikalischer Hochbegabung ausgewählt und mit Fördermitteln des Landes ausgestattet.

 

Die Musikschule der Stadt Lüneburg gilt als „voll ausgebaut“, d.h. sie verfügt auch über eine Abteilung „Studienvorbereitung“. Zur Zeit werden rd. 1.900 Schülerinnen und Schüler in Stadt und Landkreis von 52 Lehrkräften (i.d.R. Diplompädagogen) unterrichtet. Ein großer Teil des Unterrichts findet auch als ergänzende Maßnahme in Schulen und Kindertagesstätten statt.

 

Das Fach Musik der Leuphana Universität Lüneburg bildet z.Zt. 72 Studierende für das Lehramt GHRS aus. Bereits seit vielen Jahren hat eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Fach Musik der Universität und der Musikschule der Stadt Lüneburg zu Synergieeffekten geführt.

 

Durch die beabsichtigte Kooperation zwischen dem Fach Musik der Leuphana Universität und der Musikschule der Stadt Lüneburg erfüllt das Fach Musik die Aufgabe der Universität, sich unterstützend in die Kulturarbeit der Region einzubringen.

 

Die beginnende Kooperation kann gleichzeitig als Pilotprojekt innerhalb der Maßnahme „Musikland Niedersachsen“ gelten.

 

Um der Initiative des MWK und MK, die Region Lüneburg zum Schwerpunkt der Förderung musikalischer Hochbegabung zu machen, gerecht zu werden, haben das Fach Musik der Leuphana Universität Lüneburg und die Musikschule der Stadt Lüneburg beschlossen, die Förderungsmöglichkeiten beider Vertragspartner aufeinander abzustimmen, um einen optimalen Nutzen zu erzielen. Diesem Zweck soll die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung dienen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Kooperationsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung MS_UNI 070530_2 (38 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt.