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Beratungsinhalt: Nachdem
der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, den Tagesordnungspunkt vorgestellt hat, weist
er auf den § 11, Buchstabe a) des Pachtvertrages hin, in dem das nicht mehr
gebräuchliche Wort „Konkurs“ verwendet wird und bittet um Änderung
in „Insolvenz“. Ratsherr
Luths möchte wissen, warum es einen einheitlichen Pachtzins gibt und der
Pachtzins nicht mit jedem Pächter individuell ausgehandelt wird. Herr Ringe,
Geschäftsführer der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH, erläutert,
dass es bei den bisherigen Pächtern einen einheitlichen Pachtzins gibt, der
jedoch auch schon eine Erhöhung erfahren hat. Für die Zukunft will er aber
diese Überlegung berücksichtigen. Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, gibt den Tipp, Bürgschaftslaufzeiten den
Vertragslaufzeiten der Kredite anzupassen, um ein unkontrolliertes Auslaufen zu
verhindern und fragt, ob die Bürgschaft für das Risiko ausreichend sei, was
Herr Ringe auch mit dem Hinweis auf die Ansicht des Gewerbeaufsichtsamtes mit
„Ja“ beantwortet. Beschluss: Die
Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
empfehlen einstimmig: Die
Beteiligungsvertreter der Stadt werden angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft, dem
Vertragsentwurf mit der Maßgabe, dass die angesprochenen redaktionellen
Änderungen in den Vertrag eingearbeitet werden, zuzustimmen. |
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