Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Rödenbeck teilt mit, dass die Änderungen der Sozialgesetzbücher eine Anpassung
der Voraussetzungen für den Erhalt eines Seniorenpasses erforderlich gemacht
haben. Die Änderungen sind der Vorlage zu entnehmen. Herr
Riechey stellt den am heutigen Tag gestellten Änderungsantrag ( s. Anlage) vor.
Nach dem Antrag sollen alle Empfänger von Grundsicherungsleistungen bzw.
Wohngeld –ohne Altersbeschränkung - den Lüneburg-Pass auf Antrag
erhalten. Herr
OB Mädge spricht die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die angesprochenen
Sozialleistungen an. Eine Kommune könne nicht für alles eintreten. Er bittet,
zukünftig Anträge im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit zu stellen. Auf
Nachfrage von Frau Lockemann wird mitgeteilt, dass die Senioren bei
Antragstellung der Stadt Lüneburg auf den Seniorenpass hingewiesen werden. Herr
Soldan weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Lüneburg eine Minimierung des
Haushaltsdefizites anstrebt, zusätzliche Verpflichtungen würden dem erwünschten
Ziel zuwiderlaufen. Lt.
Herrn Schäfer ähnelt der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich doch sehr dem
nächsten Tagesordnungspunkt, ebenfalls ein Antrag von der Fraktion Die Linke. Beschluss: Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses lehnen einstimmig den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke v. 09.05.07, eingegangen am 09.05.07 zu TOP 5 ab. Hiernach fassen die Mitglieder des
Sozial- und Gesundheitsausschusses einstimmig folgenden Beschluss: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
nimmt den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss, sowohl die vorgeschlagenen Berechtigungsvoraussetzungen
sowie die Vergünstigungen zu beschließen.
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