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Vorlage - VO/2352/07  

 
 
Betreff: Neuerwerb und Vergünstigungen des Seniorenpasses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Twesten
Federführend:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren Bearbeiter/-in: Twesten, Heinz-Hermann
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
09.05.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Erstmals wurde der Seniorenpass durch Ratsbeschluss  im März 1974 eingeführt. Er wurde jeweils den veränderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt 1997. Mit Ablauf des Jahres 1997 wurde der bisherige Seniorenpass für ungültig erklärt und ab 01.01.1998 ein neuer Seniorenpass herausgegeben. Dessen Gültigkeitsdauer wurde zeitlich befristet, die Altersgrenze neu festgesetzt, der Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld war erforderlich.

 

Durch Änderungen in der Sozialgesetzgebung ist erneut eine Anpassung des Seniorenpasses erforderlich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen  Pass mit Ablauf des 30.06.2007 für ungültig zu erklären und ab 01.07.2007 einen neuen Pass herauszugeben.

 

Von diesem Zeitpunkt an sollte der Pass an den Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter oder Wohngeld geknüpft werden.

 

Die Altersgrenze ist für Seniorinnen und Senioren einheitlich auf 65 Jahre anzuheben.

 

Der Pass sollte eine Gültigkeit von einem Jahr besitzen.

 

Damit die Nutzung der Vorteile des Passes nur Lüneburger Seniorinnen und Senioren zugute kommen  und eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann, ist auf dem Pass zu vermerken, dass er nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gilt.

 

Die Abrechnung sollte über den Fachbereich Familie und Bildung  (HhSt. 4147 73230) erfolgen.

 

Die Voraussetzungen für den Erhalt des neuen Passes würden etwa 700 Seniorinnen und Senioren erfüllen; über die voraussichtliche Inanspruchnahme der einzelnen Vergünstigungen (insbesondere bei Zuschuss zum HVV-Ticket) sind Prognosen nur schwer möglich. Hierzu wird in der Sitzung näheres vorgetragen.

 

Zu den Vergünstigungen des bisherigen und des neuen Passes siehe Anlage I.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                30.- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SeniorenpassAnlage (23 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, sowohl die vorgeschlagenen Berechtigungsvoraussetzungen sowie die Vergünstigungen zu beschließen.