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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass die Stadt sich seit Jahren um die Aufnahme in das
Stadtbauförderungsprogramm bemüht hat. Für die Beantragung wurden umfangreiche
Voruntersuchungen durchgeführt. Seitens
des Landes liegt jetzt eine Mitteilung vor, dass die Aufnahme der Stadt
Lüneburg als Städtebauförderungsgebiet vorgesehen ist. Ein offizieller
Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Der Bescheid wird im Laufe
des Sommers erwartet. Vorbereitet wurde der Erlass der Sanierungssatzung.
Aufgezeigt wird der Geltungsbereich. Für das EFRE-Programm und das integrierte
Handlungskonzept wurde der Bereich etwas großzügiger gefasst. Weitere
Anpassungen des Geltungsbereiches sind in den Folgejahren denkbar. Dies
deshalb, weil sich Fördermittel auch ergänzen können. Zum
weiteren Verfahren wird ausgeführt, dass nach Vorliegen der Beschlüsse der
politischen Gremien Angebote für die Beauftragung eines Sanierungsträgers
eingeholt werden. Die BauBeCon wird in diesem Zusammenhang auch zur
Angebotsangabe aufgefordert werden. Die BauBeCon hat die Stadt bereits bei der
Erstellung der Antragsunterlagen begleitet. Das RPA ist bezüglich der
Angebotseinholung eingebunden. Ein Vergabevorschlag wird dem VA unterbreitet.
Im Anschluss daran wird durch den beauftragten Sanierungsträger ein Rahmenplan
erstellt. Einfließen werden in diesen Rahmenplan zusätzlich zu beauftragenden
Fachgutachten. Für das kommende Jahr ist der Fördermittelantrag bereits
gestellt. Abgabefrist war der heutige Tag. Seitens der BauBeCon werden parallel
die EU-Fördermittelanträge für das nächste Jahr erarbeitet. Wenn
in der zweiten Jahreshälfte für beide Anträge Bescheide vorliegen lässt sich
abschätzen, inwieweit gewährte Mittel gegenseitig ergänzend eingesetzt werden
können. Parallel
wird auf private Sanierungsmaßnahmen geschaut, die auch förderungsfähig sind.
Dort befindet man sich in der Phase der Bauantragstellung. Auch hier ist eine
ergänzende Förderung aus anderen Fördermitteltöpfen möglich. Mit
der Bewilligung erster Fördermittel in diesem Jahr können Planungskosten, die
bereits tlw. jetzt vorfinanziert werden, abgedeckt werden. Für die Stadt
bedeutet eine Förderung im
kommende Jahr, dass man für Maßnahmen im öffentlichen Raum die eine oder
andere Priorität festlegen könnte. Gut
ist, dass wir das neue Sanierungsgebiet Wasserviertel haben, gerade auch im
Hinblick darauf, dass das Sanierungsgebiet Westliche Altstadt so gut
abgeschlossen werden konnte. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
3 Förderprogramme übereinander gebracht werden müssen. Dieses Programm ist vorwiegend
zunächst für private Investitionen zu sehen. Versucht werden soll, für das im
Sanierungsgebiet gelegene Kaufhaus vorrangig EU-Förderung zu erlangen und nicht
Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. Schauen muss man, wo im
Nachgang zu getätigten Privatinvestitionen die Infrastruktur verbessert werden
kann. Gemeint sind damit Straßen, Geh- und Radwege sowie Kanalerneuerungen.
Versucht werden soll, für die Sanierung des Viskulenhofes durch eine mögliche
Förderung einen Schub für die Umsetzung auszulösen. Die
Frage wird noch sein, mit welcher Quote private Investoren unterstützt werden
sollen. Die Laufzeit der Sanierung wird sicherlich einige Jahre in Anspruch
nehmen. Die
Planungs- und Umsetzungsphase wird eine reizvolle Aufgabe für die Bauverwaltung
werden. Beigeordneter
Srugis hält es für
erforderlich, dass das Sanierungsgebiet in die Förderung aufgenommen wird.
Wichtig ist neben der Gestaltung auch, dass durch die Sanierung ein
Auftragsschub für das örtliche Handwerk ausgelöst wird. Ihn interessiert, ob
der Verwaltung Erfahrungswerte aus anderen Sanierungsgebieten vorliegen, wie
groß die Resonanz bei den Hauseigentümern sein wird. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass mangelnde Nachfrage nicht zu erwarten sei. Viele private Investoren stehen
bereits in den Startlöchern. Mit der Rechtskraft der Satzung greifen für die
Hauseigentümer auch die steuerlichen Vorteile. Ratsherrn
Meihsies
interessiert die Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und Sanierungsträger. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf hin, dass zunächst noch
das Auswahlverfahren abzuwarten sei. Sonst würde man quasi schon eine
Vorvergabe vornehmen, was jedoch nicht gewollt sei. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt, dass der Sanierungsträger
grundsätzlich die Verwaltung in ihrer Arbeit unterstützen soll, dies gilt
beispielsweise bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes und bei Präsentationen.
Der Sanierungsträger bereitet Gespräche und Unterlagen für Verhandlungen mit
Dritten vor und nimmt erforderlichenfalls an diesen Verhandlungen teil. Auch
für Gespräche und Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern wird der
Sanierungsträger eingebunden. Der Sanierungsträger hat auch den Kontakt in die
Ministerien zu sichern. Die
Kosten für den Sanierungsträger sind aufwand- und umsatzorientiert. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass
sich diese Kosten jedes Jahr im Wirtschaftsplan widerspiegeln. Grundsätzlich
verhält es sich so, dass das Honorar aus der Fördersumme finanziert werden
kann. Wissen muss man hierzu, dass ein Sanierungsträger, um als solcher
auftreten zu können, vom Land eine Zulassung benötigt. Herr
Burgdorff – ALA – begrüßt es ausdrücklich, dass das
Wasserviertel als Sanierungsgebiet in das Förderprogramm aufgenommen werden
soll. Im Rückblick war das Sanierungsgebiet Westliche Altstadt eine
Erfolgsstory. Er hat keine Sorge, dass es seitens der Hauseigentümer an
Nachfrage mangeln wird. Verdeutlichen muss man sich, dass jeder Euro an
Fördermittel eine 6 – 8fach höhere Investitionssumme auslösen wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass Förderungen parallel aus Städtebauförderung, EFRE, ISF und aus
energetischen Maßnahmen zusammen schon mal auf 50 % kommen können. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
KfW-Mittel auch noch beantragt werden können. Eine Förderquote von 40 – 50 %
kann damit insgesamt als durchaus realistisch angesehen werden. Ähnlich
wie in der Westlichen Altstadt wird während der Förderung jedoch aus den
Stadtbildpflegemitteln nicht zusätzlich noch ein Zuschuss gewährt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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