Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt hat sich mit dem Gebiet „Wasserviertel“ um die Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm beworben und wurde im Programmjahr 2007 laut
Mitteilung des Nieders. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit – vorbehaltlich des förmlichen Programmaufnahmebescheides-
aufgenommen. Um
einen Mittelzufluss in Form von Städtebaufördermittel zu erhalten, ist es
erforderlich, das Fördergebiet als Sanierungsgebiet durch eine Satzung förmlich
festzulegen (§§ 140, 142 Abs. 3 BauGB).
Gebietsbeschreibung
Das
geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus den Ergebnissen der 2003
aktualisierten vorbereitenden Untersuchung (VU), welche Grundlage für die
Entscheidung zur Aufnahme in das Förderprogramm war. Durch
die VU wurde festgestellt, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche
Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 und 3 aufweist. Diese sind z.B. ein
erheblicher baulicher Instandsetzungsbedarf sowie Funktionsschwächen in
einzelnen Bereichen. Für einen wesentlichen Teilbereich des Untersuchungsgebiets
wird die Festlegung als Sanierungsgebiet zur Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Das Ergebnis der VU wurde durch den Rat in
seiner Sitzung am 28.08.2003 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ferner wurde
einem Antragsverfahren zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm
zugestimmt. Die
Grenzen des Sanierungsgebietes und damit der Geltungsbereich der Satzung kann
der beigefügten Satzung nebst zeichnerischer Darstellung entnommen werden. Die
Gebietsabgrenzung wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:
-
die Häufung
städtebaulicher Missstände, deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen
erforderlich ist, -
die Zusammenfassung von
Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang stehen und damit größeren
Nutzung für das Sanierungsgebiet gewährleisten und -
das Vorhandensein eines
öffentlichen Interesses an der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur
Schaffung zusätzlicher Impulse für das Viertel und Beseitigung von Missständen
wie z.B. Leerstand. Die
zweckmäßige Durchführung der Sanierung ist durch die Abgrenzung des
Sanierungsgebietes gewährleistet. Das nieders. Sozialministerium sowie das
zuständige Referat für Städtebauförderung hat die vorgesehene Abgrenzung des
Sanierungsgebietes durch die Neuaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm
zustimmend zur Kenntnis genommen. Handlungsansätze
Um
eine positive Entwicklung des „Wasserviertels“ zu fördern, plant die Stadt ein
Maßnahmenbündel, dass sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: -
bauliche Maßnahmen zur
Wohnumfeldverbesserung -
Unterstützung privater
Investoren zur Umnutzung und Modernisierung von Gebäuden -
Erneuerung und
Umgestaltung von Straßenzügen -
Förderung von Tourismus
und kleinen Gewerbebetrieben Die
Einzelprojekte im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Wasserviertel“ werden durch
eine in Auftrag zu gebende städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet. finanzielle
Auswirkungen In
der Kostenberechnung der VU wurde ein Investitionsvolumen durch
Städtebaufördermittel von 15 Mio. Euro ermittelt. Zusätzlich hierzu könnten
durch die Sanierungsmaßnahmen weitere Investitionen erheblichen Umfangs durch
private Gelder angeschoben werden. Das Baugesetzbuch gibt für die Sanierung
eine Frist von 15 Jahren vor, die nicht überschritten werden soll. Bei einem
anzustrebenden Sanierungszeitraum von 10-15 Jahren errechnet sich ein
jährlicher Förderbedarf von mind. 1 Mio.
Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 1/3 dieser Förderung,
die jeweils im städtischen Haushalt einzuplanen ist. Zusätzlich
zu den Städtebaufördermitteln bemüht sich die Stadt Lüneburg als sogenanntes
Ziel-1-Gebiet um die Gewährung von Fördermitteln aus dem Programm EFRE (Europ.
Fonds zur regionalen Entwicklung). Die bewilligten Städtebauförder-mittel
könnten teilweise auch zur Deckung des kommunalen Eigenanteils im Falle einer
EFRE-Förderung verwendet werden. Durch die Gewährung zusätzlicher Fördermittel
könnte die Sanierungsmaßnahme zügiger durchgeführt werden. Der Einsatz von
Mitteln aus dem Programm EFRE ist nicht auf die Grenzen des Sanierungsgebietes
beschränkt, sondern kann für förderfähige Investitionen im Gesamtbereich
Wasserviertel eingesetzt werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Satzungstext
Wasserviertel Skizze
Wasserviertel
Beschlussvorschlag: Die
Satzung der Stadt Lüneburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Nr. 4 „Wasserviertel“ nebst zeichnerischer Beschreibung des Geltungsbereichs
dieser Satzung wird beschlossen. |
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