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Auszug - Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 01.06.2007    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2394/07 Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bock
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass die Stadt sich seit Jahren um die Aufnahme in das Stadtbauförderungsprogramm bemüht hat. Für die Beantragung wurden umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt.

Seitens des Landes liegt jetzt eine Mitteilung vor, dass die Aufnahme der Stadt Lüneburg als Städtebauförderungsgebiet vorgesehen ist. Ein offizieller Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Der Bescheid wird im Laufe des Sommers erwartet. Vorbereitet wurde der Erlass der Sanierungssatzung. Aufgezeigt wird der Geltungsbereich. Für das EFRE-Programm und das integrierte Handlungskonzept wurde der Bereich etwas großzügiger gefasst. Weitere Anpassungen des Geltungsbereiches sind in den Folgejahren denkbar. Dies deshalb, weil sich Fördermittel auch ergänzen können.

Zum weiteren Verfahren wird ausgeführt, dass nach Vorliegen der Beschlüsse der politischen Gremien Angebote für die Beauftragung eines Sanierungsträgers eingeholt werden. Die BauBeCon wird in diesem Zusammenhang auch zur Angebotsangabe aufgefordert werden. Die BauBeCon hat die Stadt bereits bei der Erstellung der Antragsunterlagen begleitet. Das RPA ist bezüglich der Angebotseinholung eingebunden. Ein Vergabevorschlag wird dem VA unterbreitet. Im Anschluss daran wird durch den beauftragten Sanierungsträger ein Rahmenplan erstellt. Einfließen werden in diesen Rahmenplan zusätzlich zu beauftragenden Fachgutachten. Für das kommende Jahr ist der Fördermittelantrag bereits gestellt. Abgabefrist war der heutige Tag. Seitens der BauBeCon werden parallel die EU-Fördermittelanträge für das nächste Jahr erarbeitet.

Wenn in der zweiten Jahreshälfte für beide Anträge Bescheide vorliegen lässt sich abschätzen, inwieweit gewährte Mittel gegenseitig ergänzend eingesetzt werden können.

Parallel wird auf private Sanierungsmaßnahmen geschaut, die auch förderungsfähig sind. Dort befindet man sich in der Phase der Bauantragstellung. Auch hier ist eine ergänzende Förderung aus anderen Fördermitteltöpfen möglich.

Mit der Bewilligung erster Fördermittel in diesem Jahr können Planungskosten, die bereits tlw. jetzt vorfinanziert werden, abgedeckt werden. Für die Stadt bedeutet eine Förderung im  kommende Jahr, dass man für Maßnahmen im öffentlichen Raum die eine oder andere Priorität festlegen könnte.

Gut ist, dass wir das neue Sanierungsgebiet Wasserviertel haben, gerade auch im Hinblick darauf, dass das Sanierungsgebiet Westliche Altstadt so gut abgeschlossen werden konnte.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass 3 Förderprogramme übereinander gebracht werden müssen. Dieses Programm ist vorwiegend zunächst für private Investitionen zu sehen. Versucht werden soll, für das im Sanierungsgebiet gelegene Kaufhaus vorrangig EU-Förderung zu erlangen und nicht Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. Schauen muss man, wo im Nachgang zu getätigten Privatinvestitionen die Infrastruktur verbessert werden kann. Gemeint sind damit Straßen, Geh- und Radwege sowie Kanalerneuerungen. Versucht werden soll, für die Sanierung des Viskulenhofes durch eine mögliche Förderung einen Schub für die Umsetzung auszulösen.

Die Frage wird noch sein, mit welcher Quote private Investoren unterstützt werden sollen. Die Laufzeit der Sanierung wird sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen.

Die Planungs- und Umsetzungsphase wird eine reizvolle Aufgabe für die Bauverwaltung werden.

 

Beigeordneter Srugis hält es für erforderlich, dass das Sanierungsgebiet in die Förderung aufgenommen wird. Wichtig ist neben der Gestaltung auch, dass durch die Sanierung ein Auftragsschub für das örtliche Handwerk ausgelöst wird. Ihn interessiert, ob der Verwaltung Erfahrungswerte aus anderen Sanierungsgebieten vorliegen, wie groß die Resonanz bei den Hauseigentümern sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass mangelnde Nachfrage nicht zu erwarten sei. Viele private Investoren stehen bereits in den Startlöchern. Mit der Rechtskraft der Satzung greifen für die Hauseigentümer auch die steuerlichen Vorteile.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert die Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und Sanierungsträger.

 

Oberbürgermeister Mädge  weist darauf hin, dass zunächst noch das Auswahlverfahren abzuwarten sei. Sonst würde man quasi schon eine Vorvergabe vornehmen, was jedoch nicht gewollt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann  ergänzt, dass der Sanierungsträger grundsätzlich die Verwaltung in ihrer Arbeit unterstützen soll, dies gilt beispielsweise bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes und bei Präsentationen. Der Sanierungsträger bereitet Gespräche und Unterlagen für Verhandlungen mit Dritten vor und nimmt erforderlichenfalls an diesen Verhandlungen teil. Auch für Gespräche und Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern wird der Sanierungsträger eingebunden. Der Sanierungsträger hat auch den Kontakt in die Ministerien zu sichern.

Die Kosten für den Sanierungsträger sind aufwand- und umsatzorientiert.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass sich diese Kosten jedes Jahr im Wirtschaftsplan widerspiegeln. Grundsätzlich verhält es sich so, dass das Honorar aus der Fördersumme finanziert werden kann. Wissen muss man hierzu, dass ein Sanierungsträger, um als solcher auftreten zu können, vom Land eine Zulassung benötigt.

 

Herr Burgdorff – ALA –  begrüßt es ausdrücklich, dass das Wasserviertel als Sanierungsgebiet in das Förderprogramm aufgenommen werden soll. Im Rückblick war das Sanierungsgebiet Westliche Altstadt eine Erfolgsstory. Er hat keine Sorge, dass es seitens der Hauseigentümer an Nachfrage mangeln wird. Verdeutlichen muss man sich, dass jeder Euro an Fördermittel eine 6 – 8fach höhere Investitionssumme auslösen wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass Förderungen parallel aus Städtebauförderung, EFRE, ISF und aus energetischen Maßnahmen zusammen schon mal auf 50 % kommen können.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass KfW-Mittel auch noch beantragt werden können. Eine Förderquote von 40 – 50 % kann damit insgesamt als durchaus realistisch angesehen werden.

Ähnlich wie in der Westlichen Altstadt wird während der Förderung jedoch aus den Stadtbildpflegemitteln nicht zusätzlich noch ein Zuschuss gewährt.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.