Bürgerinformationssystem

Auszug - 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schlieffen-Park" und Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Sachstandsbericht, Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.03.2007    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2275/07 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schlieffen-Park" und Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Sachstandsbericht, Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:61 kg
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend einen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand. Sie erinnert daran, dass das Bauleitverfahren unabhängig von der Planung des Bundes bezüglich der Trasse der A 39 fortgesetzt wird.

 

Zur zwischenzeitlich durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzbilanzierung sowie zur Regenwasserbehandlung wird seitens des beauftragten Planungsbüros vorgetragen.

 

Im weiteren Verfahren ist als nächster Schritt die förmliche Beteiligung der Behörden nach dem BauGB vorgesehen. Zu erwarten ist, dass bei der anstehenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Reaktionen seitens des zu beteiligenden Bundes und des Landes erfolgen werden.

 

Herr Brendler – GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen -  führt aus, dass nach Einholung des schalltechnischen Gutachtens, nach Durchführung der verkehrstechnischen Untersuchungen, der Eingriffsbilanzierung mit Umweltbericht und Ausgleich sowie Erstellung der Energie- und Entwässerungskonzeption jetzt in der zeitlichen Abfolge (Anlage I) ein Sachstandsbericht im Ausschuss ansteht, bevor die TÖB-Beteiligung durchgeführt wird.

 

Das in der Rahmenkonzeption angedachte Konzept, die Unterteilung der Nutzung konzeptionell in 3 Bereiche, nämlich einen verdichteten nördlichen Bereich mit Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern, der mittlere Bereich mit dem grünen Stadtplatz sowie den nördlichen Bereich mit lockerer Einfamilienhausbebauung findet sich im Konzept des Bebauungsplanes (Anlage II) wieder. Das Ganze wird durchtrennt durch einen Grünzug, der sich durch das Plangebiet zieht.

Für diese Planung wurde eine Optimierung vorgenommen. Bei den landschaftspflegerischen Aspekten galt es, den Konflikt zu lösen, das vorhandene Grün zu erhalten aber gleichzeitig auch für die angrenzenden Bewohner nutzbar zu machen. Gelungen ist es, die prägenden Landschaftselemente zu erhalten.

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass eine externe Kompensation des Flächenausgleichs erforderlich sein wird und dies, obwohl 40 % des Plangebietes aus Grün besteht. Ursächlich für den externen Ausgleich ist, dass die vorhandenen Flächen bereits so hochwertig sind, dass kaum noch Potential für eine Aufwertung vorhanden ist. Die angedachte Nutzungsstruktur ist weitestgehend gleich geblieben. Nur im Bereich der lockeren Einfamilienhausbebauung ist eine Muldenversickerung des Oberflächenwassers vorgesehen.

 

Herr Johannßen – GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – stellt das Entwässerungskonzept vor. Er weist darauf hin, dass bei der Erstellung des Konzeptes auch Flächen zu berücksichtigen waren, die außerhalb des Plangebietes liegen. Die Konzeption wird erläutert. Das anfallende Oberflächenwasser im nördlichen Bereich soll über im öffentlichen Straßenraum anzulegende Mulden versickern. Das Entwässerungskonzept ist mit dem Bereich Umwelt abgestimmt.

 

Beigeordnete Schellmann geht davon aus, dass diese Versickerungsmulden auf Dauer nicht ihren Zweck erfüllen werden. Aufgrund von Erfahrungen aus anderen Baugebieten ist davon auszugehen, dass diese Mulden vom Parkverkehr zweckentfremdet werden und dadurch eine Verdichtung des Bodens eintreten wird. Eine Versickerung wird dann nur noch schwerlich möglich sein.

 

Herr Johannßen - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erläutert, dass die Mulden an den Straßen nur auf einer Seite vorgesehen seien. Diese werden ca. 2 m breit und 30 cm tief sein. Grund für eine solche Lösung ist, dass der über eine normale Kanalisation abzudeckende Bereich relativ groß ist. Alternativ wurde deshalb in diesem relativ aufgelockerten Bereich mit Zustimmung des Umweltbereiches eine alternative Lösung in Betracht gezogen.

 

Herr Eberhard – Bereich 61 – ergänzt zum Verständnis, dass die gemachten negativen Erfahrungen darin begründet waren, dass die Mulden in der Regel tiefe Grabeneinschnitte darstellen. Auch wenn es sich paradox anhört, so werden durch die vorgesehenen flachen Entwässerungsmulden tiefe Einschnitte im Gelände vermieden. Wissen muss man dazu, dass im Norden des Plangebietes das Grundwasser hoch ansteht. Bezogen auf den hohen Grundwasserstand würden die Entwässerungskanäle in diesem Bereich zu tief liegen. Dies auch im Hinblick darauf, dass dieses im Kanal eingeleitete Oberflächenwasser in die Freiflächen und das Regenwasserrückhaltebecken geleitet werden müsste. Bei einer solchen Konstellation würde das abgeleitete Oberflächenwasser quasi unter die Grundwassersohle entwässert werden müssen. Durch die Muldenversickerung können sonst erforderliche tiefere Einschnitte in den Freiflächen vermieden werden.

 

Beigeordnete Schellmann möchte wissen, wie sich die Situation bei starkem Regen darstellt. Die Frage ist, ob die relativ flach gehaltenen Entwässerungsmulden das ganze Wasser überhaupt aufnehmen können.

 

 

Herr Johannßen - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – weist darauf hin, dass eine solche Versickerung fachtechnisch den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Denkbar ist, dass die Entwässerungsmulden mit Notüberläufen zusätzlich abgesichert werden.

 

Herr Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – ergänzt, dass von verschiedenen Seiten die Forderung im Raum stand, das Oberflächenwasser des gesamten Bebauungsplangebietes über solche Mulden zu entwässern. Aus städtebaulichen Gründen wird es aber für nicht denkbar gehalten, im urbanen Bereich eine solche Entwässerung vorzusehen. In einer Geschoss- und Reihenhausbebauung ist es nicht vorstellbar, eine vernünftige Oberflächenentwässerung in Form von Muldenversickerung vorzunehmen. Zufahrten zu den einzelnen Häusern würden Mulden immer wieder durchschneiden und damit unterbrechen. Nur bei einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung ist eine solche Lösung denkbar.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie sich die Situation darstellt, wenn es bei starkem Regen bei zusätzlicher Einleitung von Oberflächenwasser von der Wohnbebauung es zu drückendem Wasser kommt.

 

Herr Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – verdeutlicht, dass Straßen- und Grundstücksentwässerung zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Dinge seien. Nur das Oberflächenwasser der Straßen wird in die Mulden geleitet. Die Entwässerung der Grundstücke hat auf den Grundstücken selbst zu erfolgen. Drückendes Wasser wird daher nicht auftreten.

 

Beigeordnete Schellmann möchte wissen, wie denn die Bewohner ihre Grundstücke erreichen sollen, wenn das in den Mulden stehende Wasser nicht so versickert, wie es vorgesehen ist.

 

Herr Johannßen - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass es sich zunächst um eine Entwässerungskonzeption handelt. Es ist noch keine Entwurfsplanung. Die Grundstücke werden auch bei stehendem Wasser in den Mulden auf normalem Wege erreichbar sein. Überschüssiges Wasser würde über Notabläufe abgeleitet werden.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt als Ergebnis der Diskussion fest, dass diese an einem kritischen Punkt angelangt sei. Herauskristallisieren lässt sich, dass die Mitglieder des Ausschusses aufgrund gemachter Erfahrungen aus anderen Baugebieten sich nicht mit einer Muldenentwässerung anfreunden können. Das Funktionieren der vorgesehenen Versickerung wird eher kritisch betrachtet. Geprüft werden müssen aus Sicht des Ausschusses noch die Fragen des Flächenverbrauches. Geklärt werden muss auch, wer die Flächen pflegen und unterhalten soll.

 

Ratsherr Dr. Rehbein interessiert, ob alle im öffentlichen Bereich angelegten Mulden einen Notüberlauf erhalten werden.

 

Herr Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – stellt noch einmal richtig, dass das Oberflächenwasser von 4/5 der Fläche des Baugebietes über Kanalisation entwässert wird. Bei dem heute Vorgestellten handelt es sich zunächst um ein Konzept, in dem eine Muldenentwässerung vorgesehen ist. Das heißt aber noch nicht, dass dieses Konzept realisiert wird. Dazu bedarf es u.a. auch einer Einleitungsgenehmigung der Unteren Wasserbehörde. Das jetzige Konzept stellt zunächst einmal die Grundlage für die weitergehende Planung dar.

 

Ratsherr Dr. Rehbein möchte ergänzend wissen, ob bei den geschilderten hohen Grundwasserständen eine Versickerung auf den Grundstücken wie vorgesehen überhaupt möglich ist. Gemeint ist das anfallende Wasser von den Dächern und den versiegelten Flächen.

 

Herr Johannßen - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass das bestehende Entwässerungsgutachten zunächst einmal davon ausgeht, dass eine Versickerung auf den Grundstücken möglich sein wird. Die Entwässerungsmulden und das Regenwasserrückhaltebecken sind auf Trockenfallen konzipiert. Tiefe Geländeeinschnitte sind nicht vorgesehen. Der Verlauf der Kanäle mit der Lage der Stauraumabschnitte sowie die Anordnung des Regenrückhaltebeckens werden aufgezeigt.

 

Ratsherr Kroll weiß aus der Erfahrung heraus, dass überdimensionierte Kanäle dazu neigen, trotz Reinigung zu versanden. Von einer Überdimensionierung rät er deshalb ab.

 

Herr Johannßen - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – weist darauf hin, dass aus betrieblichen Gründen diese Stauraumkanäle Wunsch der AGL sind. Die Stauräume haben statt 0,60 m in diesen Bereichen einen Durchmesser von 1,00 m. Die Kanäle haben ausreichend Durchfluss und Gefälle, was einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist auf den Beschlussvorschlag hin. Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit dem beauftragten Planungsbüro auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und der Fachgutachten vorgestellt, was sie in der Zwischenzeit erarbeitet hat. Für Diskussionsstoff hat im Haus die Oberflächenentwässerung gesorgt. Es wurde versucht, Lösungen für die Ableitung zu finden, die möglichst keine städtebaulichen Auswirkungen haben.

 

Es ist davon auszugehen, dass man im Rahmen der anstehenden Trägerbeteiligung im Zusammenhang mit der Trassendiskussion zur A 39 Stellungnahmen des Bundes und des Landes bekommt. Diese werden zu wesentlich mehr Diskussionsbedarf in der Abwägung inhaltlicher Art sorgen.

 

Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der A 39 die städtebauliche Konzeption und damit auch die Inhalte der Fachgutachten zu überarbeiten sein werden.

 

Sie plädiert deshalb heute dafür, dass der Ausschuss das weitere Verfahren positiv begleitet, damit die Verwaltung die Trägerbeteiligung durchführen kann. Über die Inhalte der im Rahmen der Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird dann im Ausschuss vorgetragen.

 

Beigeordnete Schellmann interessiert, wo außerhalb des Bebauungsplangebietes die Vornahme der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sei.

 

Frau Gundermann erklärt, dass eine Flächenzuordnung noch nicht vorgenommen sei, die erforderliche Durchführung ist zunächst auch erst einmal nur als Option zu verstehen. Im Zusammenwirken mit dem Landkreis sollen Lösungen großräumig angedacht werden. Hierzu werden noch Gespräche geführt. Die Ergebnisse werden im Ausschuss vorgetragen.

 

Dargelegt wird, dass, wenn ein Ausgleich um 3 Stufen möglich wäre, Ausgleichsflächen von gut 6 ha erforderlich seien, bei 2 Stufen wären gut 9 ha erforderlich.

 

Ratsherr Blanck weist darauf hin, dass sich die Frage stellt, wenn die vorhandenen Flächen im Plangebiet kaum noch aufzuwerten sind, was mit den Flächen geschieht, wenn diese durch die angrenzende Bebauung zukünftig stärker frequentiert werden. Ihn interessiert, wie gewährleistet werden kann, dass die hohe Wertigkeit auch in 10 Jahren noch vorhanden sein wird und wer diese kontrolliert.

 

Herr Brendler - GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass die angesprochenen Bereiche nicht für eine Aufwertung herangezogen werden. Dies wäre auch unsinnig, weil man sich darüber bewusst und dies auch gewollt ist, dass dort Aktionen stattfinden. Durchzuführende Maßnahmen werden in den Randbereichen vorgenommen. Aber auch hier wird man an Grenzen stoßen, die hervorgerufen werden durch die Vorgaben der Eingriffsbilanzierung einerseits und tatsächlich entstehenden Freizeitnutzung andererseits.

 

Beigeordneter Dörbaum hält die Sorge von Ratsherrn Blanck für unbegründet, da hier ein Ausgleich eben nicht durch Aufwertung, sondern Inanspruchnahme extern gelegener Flächen vorgesehen ist.

 

Ratsherr Blanck hat aufgenommen, dass der Grundbedarf der auszugleichenden Flächen ca. 15 ha beträgt, wobei je nach Aufstufung außerhalb gelegener Flächen diese dann einen Umfang von ca. gut 9 ha bzw. gut ca. 6 ha umfassen müssten.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass auf der Grundlage des heute Vorgetragenen die Trägerbeteiligung durchgeführt werden soll. Die eingegangenen Stellungnahmen der Auslegung werden mit der Abwägung im Ausschuss vorgetragen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt und die Planentwürfe zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2  BauGB durchzuführen.

Diese Datei wurde gerade neu angelegt und ist noch in Bearbeitung

 

Diese Datei wurde gerade neu angelegt und ist noch in Bearbeitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schlieffenpark_Planungsstand (74 KB)      
Anlage 2 2 Schlieffenpark_Konzept (409 KB)