Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Zu der
Auffassung von Ratsherrn Körner, dass der Kostentarif noch mehr erhöht hätte
werden können, macht Bereichsleiter Harder deutlich, dass es sich hier um
freiwillige Hilfeleistungen handelt und generell keine Aufträge angenommen
werden, die von Fachfirmen zu leisten sind. Da bei den freiwilligen
Hilfeleistungen in der Regel Privatpersonen kostenpflichtig sind, befürwortet
auch Herr Heyden eine moderate Anpassung. Auf Anfrage
von Ratsfrau Schellmann teilt Bereichsleiter Harder mit, dass im Jahr 2001 rd.
37.000,-- € für freiwillige Hilfeleistungen vereinnahmt wurden. Zu dem Großbrand
im Meyer Betonwerk im Jahr 2001 fragt Ratsherr Harder nach der
Kostentragungsverpflichtung der Firma. Bereichsleiter Harder erläutert, dass es
sich bei dem Einsatz um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr handelte und somit
kein Rechtsanspruch auf Kostenersatz bestand. In dem konkreten Fall hat sich
die Firma auf diese Rechtslage zurückgezogen, so dass keine Kosten ersetzt
wurden. Beschluss: Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung der Stadt
Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der
Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtaufgaben wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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