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Beratungsinhalt: Herr Heyden erklärt, dass das Ortskommando Mitte die
Satzungsänderung initiiert hat, da die derzeitige Satzung von 1990 nicht mehr
zeitgemäß ist. Nachdem hierüber vom Stadtkommando beschlossen wurde, ist der
Änderungsvorschlag an die Verwaltung herangetragen worden. Bereichsleiter Harder weist darauf hin, dass bei § 7
Abs. 3 das letzte Wort durch ein “ist” ersetzt werden muss. Herr
Heyden bittet zudem noch um Ergänzung um § 5 h) “Vorschlagsrecht für
Änderungen dieser Satzung”. Zusätzlich soll § 14 Abs. 4 durch den Satz
“Einzelheiten können Ordnungen der Feuerwehr Lüneburg regeln.”
erweitert werden. Der Feuerwehrausschuss stimmt diesen Vorschlägen zu. Auf Anfrage von Ratsfrau Schellmann,
teilt StBM Kleps mit, dass bei der Übernahme in die Altersabteilung die
Dienstkleidung bei den Feuerwehrmitgliedern belassen werden kann. Beschluss: Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der
Feuerwehr Lüneburg (Feuerwehrsatzung) wird geändert in § 7 Abs. 3 letztes Wort
“ist” sowie ergänzt um § 5 h) “Vorschlagsrecht für Änderungen
dieser Satzung” und § 14 Abs. 4 “Einzelheiten können Ordnungen der
Feuerwehr Lüneburg regeln.” beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen:
- Enthaltungen: - |
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