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Auszug - Nachhaltigkeit der Energieversorgung - Handlungskonzept 2012  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.02.2007    
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
VO/1883/06 Nachhaltigkeit der Energieversorgung - Handlungskonzept 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Frau Schröder-Ehlers führt aus, dass die Verwaltung bereits zur Sitzung am 29.03.2006 ein Handlungskonzept 2012 erarbeitet hat. Parallel dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht. In diesem Antrag wurde vorgeschlagen, die bis zum Jahre 2012 angestrebten Ziele höher anzusetzen. Nach intensiver Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in das Konzept eingearbeitet werden kann.

 

Dieses überarbeitete Konzept stellt Frau Schröder-Ehlers dem Ausschuss vor.

 

Sie stellt dar, dass die Nachhaltigkeit der Energieversorgung und das Handlungskonzept 2012 Handlungsfelder für den kommunalen Klimaschutz darstellen. Die Handlungsfelder Verkehr – Energieversorgung – Kommunaler Energieverbrauch – Privater Energieverbrauch basieren auf der Grundlage, auf die sich Umweltorganisationen und kommunale Verbände verständigt haben.

 

Das vorgelegte Handlungskonzept bezieht sich auf das Handlungsfeld Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien und dem Handlungsfeld kommunaler Energiebedarf mit dem Schwerpunkt Effizienter Energiebedarf.

 

Für den Handlungsschwerpunkt Erneuerbare Energien wurde das Ziel von bisher 80 % auf 100 % Steigerung der installierten Leistungskapazität von Photovoltaik-, Biomasse-, Biogas-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen bis zum Jahre 2012 festgelegt. Der Anteil der installierten Fläche solarthermischer Anlagen wurde von bisher 250 % auf nunmehr 280 % als Ziel bis 2012 beschrieben. Basisjahr ist das Jahr 2004. Frau Schröder-Ehlers führt aus, dass die Verwaltung den städtischen Förderfonds für Erneuerbare Energien, der erstmals im Jahre 2005 mit 25.000 € aufgelegt wurde und in 2006 bereits auf 50.000 € erhöht wurde, in 2007 auf nunmehr 100.000 € aufstocken will. Die bisher bereitgestellten Mittel wurden in voller Höhe abgerufen. Es wird daher erwartet, dass die angestrebten Zielzahlen realisiert werden können.

 

Für das Handlungsfeld Kommunaler Energiebedarf beschränkt sich das Konzept auf den Energiebedarf der kommunalen Liegenschaften und der städtischen Schulen. Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft hat bereits verschiedene Ansätze und Basisdaten ermittelt. In den städtischen Schulen läuft seit 1996 ein Energiesparkonzept. Anreiz für die Schulen, Energie in Form von Strom und Heizkosten einzusparen, war ein Bonussystem für das Schulbudget.

 

Zur Erfolgskontrolle des Handlungsfeldes Erneuerbare Energien wurden Indikatoren festgelegt:

  • Zum Vergleich des jeweiligen Jahres mit dem Basisjahr 2004 wird als Indikator die installierte Leistungskapazität der in der Stadt installierten Anlagen (Photovoltaik, Biomasse, Biogas, Wasserkraft; Geothermie) in kW je Einwohner.
  • Für den Vergleich des Anstiegs solarthermischer Anlagen dient die installierte Fläche in qm je Einwohner

 

Mit Hilfe der Indikatoren kann Jahr für Jahr überprüft werden, ob man sich dem Ziel des Handlungskonzeptes nähert.

 

Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass bei den Erneuerbaren Energien die Möglichkeiten, Energie aus Wasserkraft zu gewinnen, mit den beiden Wassermühlen in Lüneburg bereits voll ausgeschöpft sind.

Da solarthermische Anlagen keiner Baugenehmigung bedürfen, kann die Verwaltung diese Anlagen nur erfassen, wenn dafür Fördermittel aus dem städtischen Fonds oder andere öffentliche Fördermittel beantragt werden. Ähnlich sieht es bei der Erfassung von privaten Pelletheizungen aus, so dass im Ergebnis festgestellt werden muss, dass private Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht voll erfasst werden können.

 

Bezogen auf die jährlich eingesparten CO2 - Emissionen könnten durch Erreichen der Zielvorgaben des Handlungskonzeptes bis 2012 nun insgesamt 7.830 t CO2 eingespart werden.

 

Die einzelnen Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind die Projekte SolarLokal, Bürgersolaranlagen, der städtische Energiefonds, städtische Gebäude und die Arbeit der Klimawerker. Inzwischen gibt es in Häcklingen 2 Bürgersolaranlagen auf den Dächern der neuen Kindertagesstätte und der Turnhalle. Ferner hat sich der Verein SunOn gegründet, um eine Bürgersolaranlage auf einem Schuldach zu errichten. Die Stadt Lüneburg wird bei allen städtischen Neubauten (z.B. Feuerwache, Kitas, Schulen) den Einsatz von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien prüfen. So gibt es für die neue Feuerwache ein umfangreiches Energiekonzept, das u.a. den Bau einer Holzhackschnitzelanlage beinhaltet. Das Dach steht als Fläche für eine Bürgersolaranlage zur Verfügung.

 

Abschließend weist Frau Schröder-Ehlers darauf hin, dass das Handlungskonzept und insbesondere die Ziele während des Prozesses nach oben angepasst werden können.

 

Ratsfrau Kießlich fragt nach, wieviel Quadratmeter an Dachfläche der Stadt zur Verfügung steht. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass der Bereich Gebäudewirtschaft noch nicht alle Flächen erfasst und untersucht habe. Es müsse auch die Dachausrichtung und die Beschattung berücksichtigt werden, um eine möglichst hohe Energiegewinnung zu erreichen. Für jeden Antragsteller wird separat geprüft, ob sich das Dach für die geplante Anlage eignet.

 

Frau Schubert stellt fest, dass es nach den vorgelegten Zahlen schon zwischen 2004 und 2006 eine Steigerungsrate von 5,6 % gibt. Bei Hochrechnung bis zum Jahr 2012 käme man nur auf eine Steigerungsrate von jährlich 4,2 %. Angesichts der Klimabrisanz wünscht sie sich eine höhere Steigerungsrate als Ziel bis 2012. Sie ist sicher, dass der 02.02.2007, der Tag an dem der UN-Klimabericht vorgelegt wurde, einmal in die Geschichte eingehen wird. Sie plädiert dafür, daher noch einen Schritt weiter zu gehen.

 

Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass die Zielzahlen jederzeit angepasst werden können und spricht sich dafür aus, den Schwerpunkt nicht auf die Statistik zu legen.

 

Ratsherr Riechey fragt nach, ob die in Embsen geplante Bioethanolanlage auch zu den Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zählt und spricht sich dafür aus, das Energieberatungsangebot zu verbessern.

 

Frau Schröder-Ehlers stellt klar, dass Bioethanol zu den erneuerbaren Energieträgern zählt, aber das geplante Projekt außerhalb des Stadtgebietes liegt. Sie erläutert verschiedene Projekte, die in Zusammenarbeit mit den Klimawerkern, dem Handwerk und der Verbraucherzentrale im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit geplant sind. So ist u.a. angedacht, gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft im April eine Eisblockwette zu starten mit dem Ziel für Energieeinsparung zu werben.

 

Ratsherr Reinecke gibt zu bedenken, dass die Zielzahl 280 % sehr hoch eingeschätzt werde, aber wenig ist, wenn man bei 0% anfängt. Ratsherr Dammann schränkt ein, dass auch die Anfangszahl von 2004 nicht aussagekräftig ist, da ja viele Anlagen gar nicht erfasst werden können.

 

Frau Schröder-Ehlers bekräftigt, dass die 100 % für Geothermie ganz bewusst gewählt wurde und auch realistisch ist, wohl wissend, dass nicht alle Anlagen erfasst werden können.

 

Ratsherr Neubauer sieht es kritisch, wenn man nur die %-Zahlen im Blick hat und hält es für effektiver, wenn der Fördertopf aufgestockt wird (z.B. 150.000 € in 2008).

 

Ratsherr Dr. Rehbein hält es für wichtig, dass Lüneburg nicht hinter dem Bundestrend zurückbleibt. Eine Verdoppelung des Förderfonds auf 100.000 € in 2007 begrüßt er und hofft, dass der Rat dies auch so verabschiedet. Er schlägt vor, doch lieber die Maßnahmen als die Ziele zu diskutieren.

 

Frau Schubert fragt nach, ob für Windkraft noch weitere Flächen in Lüneburg beworben werden konnten und regt an, ob in Zusammenarbeit mit den Klimawerkern in Bebauungsplänen Vorgaben zum Bau von Niedrigenergiehäusern gemacht werden können.

 

Frau Schröder-Ehlers bedauert, dass es im Lüneburger Stadtgebiet nur eine Fläche gibt, die für eine Windkraftanlage geeignet ist. Weitere Flächen stehen wegen der hohen Abstandswerte nicht zur Verfügung. Die Vorgabe zur Förderung erneuerbarer Energien in Neubaugebieten ist in der Stadt Lüneburg bereits Standard.

 

Frau Schubert spricht sich ferner dafür aus, die Koordinationsstelle Agenda 21 wieder zu besetzen, um die vielfältigen Aufgaben der Agenda 21 zu bewältigen. Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass es hierzu eine Ratsentscheidung gebe, die Stelle nicht wieder zu besetzen.

 

Ratsherr Riechey erkundigt sich, ob die Stadt – wie es die Uni Lüneburg bereits hat – ein Umweltmanagementsystem aufbauen will. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft dabei ist, ein Energiemanagement aufzubauen. Die Ansätze sind in den Lüneburger Schulen bereits realisiert.

 

Ratsfrau Kießlich spricht sich dafür aus, dass auch Wärmedämm-Maßnahmen gefördert werden sollten, um auch für Mieter ein Signal zu setzen. Ratsherr Reinecke gibt dazu zu bedenken, dass Dämmmaßnahmen durch die Kommune schwer zu überprüfen seien.

 

Ratsfrau Lotze stellt fest, dass es für Wärmedämmung bereits diverse Förderprogramme des Bundes gibt.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, erfolgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt das vorgelegte Handlungskonzept und die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        6

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            1