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Vorlage - VO/1883/06  

 
 
Betreff: Nachhaltigkeit der Energieversorgung - Handlungskonzept 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
29.03.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zurückgestellt     
05.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die unmittelbaren Folgen der weltweiten Klimaveränderungen machen sich zunehmend bemerkbar. In vielen Teilen der Erde sind extreme Wetterphänomene zu beobachten und auch Deutschland bleibt davon nicht verschont. Deutschland hat sich deshalb 1997 mit der Unterzeichung des Kyoto-Protokolls völkerrechtlich verpflichtet, die Treibhausemissionen bis 2012 um insgesamt 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.

 

Darüber hinaus werden auf europäischer und nationaler Ebene weitere Ziele diskutiert.

 

Auch wenn der Klimaschutz keine kommunale Pflichtaufgabe ist, hat sich Lüneburg bereits Anfang der 90er-Jahre durch seinen Beitritt zum Klimabündnis weiter gehende Ziele gesetzt. Um dies zu erreichen wurden in den wesentliche Handlungsfeldern, wie z.B. Verkehr, Kommunaler Energiebedarf und Energieversorgung vielfältige Maßnahmen durchgeführt. Gleichwohl bedarf es weiterer Anstrengungen, damit Lüneburg seinen erfolgreichen Weg im Klimaschutz fortsetzen und seinen Beitrag zur Einhaltung des Kyoto-Protokolls leisten kann.

 

Bereits in der Sitzung vom 29.03.2006 wurde deshalb ein Handlungskonzept für das Jahr 2012 vorgelegt, welches in den Handlungsfeldern Energieversorgung und kommunaler Energiebedarf neue Schwerpunkte setzt und hierfür Ziele, Maßnahmen und Indikatoren zur Erfolgskontrolle formuliert. Übergeordnetes Ziel ist es, eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine deutliche Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie zu erreichen. Das Handlungskonzept (s. Anhang) wurde vom Umweltausschuss am 29.03.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, die konkreten Zielsetzungen nochmals zu überprüfen.

 

Nunmehr wird vorgeschlagen:

 

Handlungsschwerpunkt "Erneuerbare Energien"

 

Ziele:

 

a)                  Die Erhöhung der installierten Leistungskapazität von Photovoltaik-, Biomasse-, Biogas-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen in der Stadt Lüneburg (bisher 80 %) um 100 % bis zum Jahr 2012.

 

b)                  Die Erhöhung der installierten Fläche solarthermischer Anlagen in der Stadt Lüneburg (bisher 250 %) um 280 % bis zum Jahr 2012.

 

Als Referenzjahr gilt das Jahr 2004.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Förderfonds von 50.000,-- € auf 100.000,-- € aufgestockt werden soll, erscheint die Erhöhung der Zielzahl auf 100 % bzw. auf 280 % möglich.

 

Nach Beschluss des Rates vom 28.06.05 stellt die Stadt Lüneburg bereits öffentliche Dachflächen zur Verfügung. Bislang konnten 2 Bürgersolaranlagen errichtet werden. Eine befindet sich auf der Kindertagesstätte Häcklingen und eine auf der Sporthalle Häcklingen. Ein Investor für die Feuerwehr wird noch gesucht.

 

Aufgrund der Nachfragen liegen im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft bereits Informationen zu den einzelnen Flächen vor. Bei Bedarf erfolgt eine eingehende Beratung, da die Eignung der Dachfläche stark von den konkreten Vorstellungen des Investors abhängt.

 

Der Einsatz von erneuerbaren Energien in städtischen Gebäuden wird vom Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft bei jedem entsprechenden Bauvorhaben geprüft.

 

Handlungsschwerpunkt "Effizienter Energieeinsatz"

 

Das Handlungskonzept sieht vor, den Stromverbrauch der privaten Haushalte (einschl. Kleingewerbe und Dienstleistungsunternehmen) und der städtischen Liegenschaften (einschl. der Straßenbeleuchtung) in kwh pro Einwohner und Jahr zu erfassen.

 

Eine erste Bilanzierung für 2006 soll in den nächsten Monaten erfolgen. Eine Evaluation ist für 2008 vorgesehen. Die Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung des Verbrauchs erstrecken sich zunächst jedoch auf die öffentlichen Liegenschaften.

 

Die Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger erfolgt zum Einen durch die Verbraucherzentrale, zum Anderen durch gezielte Veranstaltungen innerhalb der Stadt Lüneburg wie z. B. Umweltmesse, aufgestellten Energiemobil etc.

 

Zum Vorgehen ist wie beantragt beplant, eine regelmäßige Evaluation der Ziele und Maßnahmen durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      20,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.       Handlungskonzept

2.     Änderungs-/ Ergänzungsantrag zum TOP 4 „Nachhaltigkeit in der Energieversorgung – Handlungskonzept 2012“ der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 29.03.06

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handlungskonzept (47 KB) PDF-Dokument (33 KB)    
Anlage 2 2 ÄnderungsAntrag Energiekonzept2006aktualisiert (27 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz nimmt das vorgelegte Handlungskonzept und die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.