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Auszug - Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" in Lüneburg-Ochtmissen mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung; Aufstellungsbeschluss, Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Scoping  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.02.2007    
Zeit: 15:00 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2232/07 Bebauungsplan Nr. 133 "Bei den Teichen" in Lüneburg-Ochtmissen mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung;
Aufstellungsbeschluss, Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Scoping
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:61 kg
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

FBL Böhme führt einleitend aus, dass die Planung bereits im Ortsrat Ochtmissen vorgestellt wurde. Eingegangen wurde dabei insbesondere auf die Lärmproblematik.

 

Herr Brendler – GfL Planungs- und Ingenieurbaugesellschaft mbH, Bremen - stellt die ersten Konzepte, die als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen, vor. Das Baugebiet liegt in Ortslage von Ochtmissen und umfasst eine Fläche von 15.000 m². Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan muss für die vorgesehene Wohnbebauung nicht geändert werden. Die Erschließung ist über bestehende Anbindungen gesichert. Die zu überplanende Fläche ist zu groß, als dass man dies ohne Bebauungsplan machen könnte. Vorgesehen ist eine vierreihige Ringerschließung. Mit Einzelhäusern außen herum und in der Mitte Einzel- und Doppelhäuser. Eine Parzellierung der einzelnen Baugrundstücke im derzeitigen Planungsstand wurde noch nicht vorgenommen. Die Grundstückensgrößen werden ortsüblich bemessen sein. Vorgesehen ist eine klare Abgrenzung zum Landschaftsraum. Der Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen wird eingeplant. Die Errichtung eines Lärmschutzwalles im Plangebiet ist nicht vorgesehen. Das bestehende Lärmgutachten wird noch an die geänderten Verhältnisse angepasst. Im Plangebiet gibt es verschiedene Lärmpegelbereiche. Lärmminderungen sollen teilweise durch Stellung der  Gebäude und passive Maßnahmen an den Gebäuden erreicht werden.

 

Die Versickerung des Niederschlagwassers soll auf den Grundstücken erfolgen. Alternative Energienutzungen werden zugelassen. Der Bau eines Kinderspielplatzes ist ebenso vorgesehen wie der Bau zusätzlicher Parkflächen, die außerhalb des Plangebietes angeordnet werden.

 

Beigeordnete Schellmann interessiert, ob bei der vorgesehenen Ringerschließung auch einseitig die Mitführung eines Bürgersteiges vorgesehen sei.

 

Herr Brendler – GfL Planungs- und Ingenieurbaugesellschaft mbH, Bremen – erklärt, dass die Planung der Erschließung noch nicht abschließend steht. Auszugehen ist von Mischverkehr, der im Einrichtungsverkehr durch das Plangebiet geführt wird. Denkbar ist auch die Berücksichtigung von Verkehrsverengungen.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass auch eine Verschwenkung der Fahrbahnbereiche durch Baumtore denkbar sei. Ggfs. könnte die Erschließungsstraße auch als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Wegen der relativ kleinen Anzahl von Baugrundstücken ist dieses Gebiet aber nicht mit anderen Baugebieten vergleichbar, in denen wegen der großen Anzahl von Baugrundstücken und des damit einhergehenden Straßenverkehrs zwischenzeitlich andere Lösungen in der Verkehrsführung überlegt werden.

 

Ratsherr Kuhn interessiert, ob es denkbar ist, dass in den vorgesehenen Doppelhäusern auch 4 WE  geschaffen werden können.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass dies nicht möglich sein wird, weil es ausgeschlossen wird.

 

Ratsherr Meihsies stimmt Herrn Oberbürgermeister Mädge in seiner Ansicht zu, dass die verkehrliche Erschließung eines solch kleinen Baugebietes es nicht erforderlich macht, dass ein separater Fußweg mit Gossenbord mitgeführt wird.

 

Ratsherr Riechey interessiert, warum kein Lärmschutzwall am Rande des Baugebietes vorgesehen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass Lärm dort entgegengewirkt werden muss, wo dieser entsteht, nämlich nahe an der Lärmquelle selbst. Entlang der Bahnstrecke ist im Zusammenhang mit dem Bau des 3. Bahngleises der Bau einer Lärmschutzwand vorgesehen. Da das Gelände von der Bahnlinie zum Baugebiet abfallend ist, wäre es aufgrund der Topographie ohnehin schwierig, im Baugebiet selbst Lärmschutzwälle anzulegen, da diese Geländehöhendifferenz zusätzlich bei der Höhe der Lärmschutzwälle berücksichtigt werden müsste.

 

Ratsherr Dr. Rehbein hält das vorgetragene Erschließungskonzept für gut. Die Ver- und Entsorgung des Baugebietes ist sichergestellt. Die Erschließungsflächen sollen möglichst einfach gehalten werden. Die Ausgestaltung als Mischverkehrsfläche hält er für die richtige Entscheidung. Ggfs. sollten noch Baumtore ergänzend mit eingeplant werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass möglichst wenig öffentliche Fläche versiegelt wird. Die vorgesehenen Grundstücksgrößen hält er für angemessen.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, ob die in den umliegenden Straßen verlegten Schmutzwasserkanäle so dimensioniert sind, dass das Neubaugebiet dort noch zusätzlich angeschlossen werden kann.

 

Herr Eberhard – Bereich 61 – weist darauf hin, dass eine solche Prüfung immer im Vorfeld der Planungen vorgenommen wird.

 

Herr Brendler – GfL Planungs- und Ingenieurbaugesellschaft mbH, Bremen – ergänzt, dass im Vorfeld bereits Gespräche mit der AGL geführt wurden. Das mit der AGL besprochene Entwässerungskonzept ist umsetzbar.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.