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Auszug - Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 29.11.2006    
Zeit: 15:00 - 18:00   (öffentlich ab 16:40) Anlass: Sitzung
Raum: Wilhelm-Raabe-Schule
Ort: Feldstr. 30, 21337 Lüneburg
VO/2107/06 Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bergmann, ImkeAktenzeichen:40 11 10
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor Koch trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass aus Sicht des Schulträgers die Eigenverantwortlichkeit der Schulen bereits hinsichtlich der Verlagerung der Budgetverwaltung in die Schulen bestehe, außerdem durch Beteiligung der Schulen an den eingesparten Kosten im Rahmen von Bonusvereinbarungen z.B. bei den Energiekosten.

Die Eigenverantwortlichkeit sei nun per Gesetz definiert, dabei handelt es sich insbesondere um eine Änderung der Schulverfassung.

Die auch im Gesetz geregelte Schulinspektion ist bereits an zwei städtischen Schulen durchgeführt worden, weitere folgen Anfang des kommenden Jahres. Die Erfahrung aus den ersten Inspektionen sei, dass eine sorgfältige Aufnahme vor Ort erfolgt sei und umfassende Berichte verfasst wurden.

Die Deregulierung sei ins neue Gesetz leider nicht aufgenommen worden.

Der Schulträger, bisher mit Beteiligungsrecht in der Gesamtkonferenz, hat nun im neu zu bildenden Schulvorstand Teilnahmerecht, nicht aber Stimmrecht.

In der folgenden Aussprache zum Thema merkt Ratsherr Riechey kritisch an, dass er in der Schullandschaft eine ähnliche Tendenz wie an der Universität wahrnehme, eine Machtverschiebung zugunsten der Schulleitung im Rahmen eines „Präsidiums“. Demokratische Mitbestimmungsrechte würden zurückgefahren. Zudem befürchtet er eine Kommerzialisierung der Schule durch Sponsoring.

Beigeordnete Lotze bittet, nicht das Gesetz an sich in der Aussprache zu behandeln, da die parlamentarische Auseinandersetzung dazu abgeschlossen sei und es nun um die Ausführung des Gesetzes bzw. die Veränderungen für die Schulen und den Schulträger ginge.

Der Schülervertreter, Herr Ewert, spricht sich für die Beteiligung der Schulträger im Schulvorstand aus, auch wenn kein Abstimmungsrecht besteht, so sei zumindest eine gewisse Kontrollinstanz beteiligt.

Der Lehrervertreter, Herr Tretow-Zimmermann, kritisiert, dass es im Rahmen der Schulverfassungsänderung eine Kompetenzverlagerung gebe, ohne dass die entsprechenden Personen entsprechend kompetent gemacht würden. Eine Zusammenarbeit mit dem Schulträger bestehe doch und müsse nicht durch Stimmrecht bestätigt werden.

Stadtdirektor Koch betont dazu, dass es bei dieser Frage auch ums Prinzip gehe. Dass es vor Ort meist durch intensive Zusammenarbeit gut laufe, sei unbestritten.

 

Nach dieser Aussprache nimmt der Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.