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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
Koch trägt ergänzend zur Vorlage vor, dass aus Sicht des Schulträgers die
Eigenverantwortlichkeit der Schulen bereits hinsichtlich der Verlagerung der
Budgetverwaltung in die Schulen bestehe, außerdem durch Beteiligung der Schulen
an den eingesparten Kosten im Rahmen von Bonusvereinbarungen z.B. bei den
Energiekosten. Die
Eigenverantwortlichkeit sei nun per Gesetz definiert, dabei handelt es sich
insbesondere um eine Änderung der Schulverfassung. Die
auch im Gesetz geregelte Schulinspektion ist bereits an zwei städtischen
Schulen durchgeführt worden, weitere folgen Anfang des kommenden Jahres. Die
Erfahrung aus den ersten Inspektionen sei, dass eine sorgfältige Aufnahme vor
Ort erfolgt sei und umfassende Berichte verfasst wurden. Die
Deregulierung sei ins neue Gesetz leider nicht aufgenommen worden. Der
Schulträger, bisher mit Beteiligungsrecht in der Gesamtkonferenz, hat nun im
neu zu bildenden Schulvorstand Teilnahmerecht, nicht aber Stimmrecht. In
der folgenden Aussprache zum Thema merkt Ratsherr Riechey kritisch an, dass er
in der Schullandschaft eine ähnliche Tendenz wie an der Universität wahrnehme,
eine Machtverschiebung zugunsten der Schulleitung im Rahmen eines „Präsidiums“.
Demokratische Mitbestimmungsrechte würden zurückgefahren. Zudem befürchtet er
eine Kommerzialisierung der Schule durch Sponsoring. Beigeordnete
Lotze bittet, nicht das Gesetz an sich in der Aussprache zu behandeln, da die
parlamentarische Auseinandersetzung dazu abgeschlossen sei und es nun um die
Ausführung des Gesetzes bzw. die Veränderungen für die Schulen und den
Schulträger ginge. Der
Schülervertreter, Herr Ewert, spricht sich für die Beteiligung der Schulträger
im Schulvorstand aus, auch wenn kein Abstimmungsrecht besteht, so sei zumindest
eine gewisse Kontrollinstanz beteiligt. Der
Lehrervertreter, Herr Tretow-Zimmermann, kritisiert, dass es im Rahmen der
Schulverfassungsänderung eine Kompetenzverlagerung gebe, ohne dass die
entsprechenden Personen entsprechend kompetent gemacht würden. Eine
Zusammenarbeit mit dem Schulträger bestehe doch und müsse nicht durch
Stimmrecht bestätigt werden. Stadtdirektor
Koch betont dazu, dass es bei dieser Frage auch ums Prinzip gehe. Dass es vor
Ort meist durch intensive Zusammenarbeit gut laufe, sei unbestritten. Nach
dieser Aussprache nimmt der Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. |
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