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Vorlage - VO/2107/06  

 
 
Betreff: Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bergmann, ImkeAktenzeichen:40 11 10
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
29.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 426), wurde geändert durch das

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

vom 17.07.2006 (Nds. GVBl. S. 412).

 

Wie der Name des Gesetzes schon sagt, werden durch die Änderungen die Entscheidungsbefugnisse der Schulen erweitert und die Selbständigkeit vergrößert.

Die überwiegenden Änderungen treten zum Beginn des nächsten Schuljahres (2007/2008) in Kraft.

 

Wesentliche Kernpunkte sind die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die sich durch die Verpflichtung der Schulen, ein Schulprogramm aufzustellen, und die regelmäßige Schulinspektion darstellen.

Hinsichtlich der Schulverfassung ist zum einen die Stärkung der Position des Schulleiters zu betonen. Neben dem Gremium der Gesamtkonferenz, deren Entscheidungskompetenz sich nunmehr auf den pädagogischen Bereich beschränkt, wurde als weiteres Gremium der Schulvorstand eingeführt, der die wesentlichen schulischen Entscheidungen treffen wird. Die Beteiligungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigten verbessern sich hier. Außerdem wird erstmalig ein Budgetrecht des Schulvorstandes begründet.

Der Schulträger hat lediglich Beteiligungsrechte, nicht aber Stimmrecht im Schulvorstand.

Insbesondere dieser Punkt wird von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder kritisiert, zumal er im Laufe des Anhörungsverfahrens gefordert wurde.

 

Dieser Vorlage wurden zur weitergehenden Information folgende Unterlagen beigefügt:

Anlage 1:            Information des Niedersächsischen Städtetages (NST) vom 28.04.2006 zum Kabinettsbeschluss zur Schulgesetznovelle mit

Anlage 1a:            Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 10.03.2006.

Anlage 2:            Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des Kultusausschusses vom 31.05.2006

Anlage 3:            Information des Niedersächsischen Städtetages (NST) vom 13.07.2006 zum Landtagsbeschluss der Schulgesetznovelle

Anlage 4:            Aufsatz „Anmerkungen zum Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ von Peter Bräth (SVBl 9/2006, S. 342 ff.)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

1-4 sh. oben

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_nst_28.04.06 (33 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1a_nlt_10.03.06 (29 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2_nlt_31.05.06 (43 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3.1_nst_13.07.06 (35 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3.2_nst_13.07.06 (53 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 4.1_Anmerkungen Bräth (31 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 4.2_Anmerkungen Bräth (41 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 4.3_Anmerkungen Bräth (41 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 4.4_Anmerkungen Bräth (45 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 4.5_Anmerkungen Bräth (34 KB)