Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das
Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März (Nds. GVBl. S.
137), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2005 (Nds.
GVBl. S. 426), wurde geändert durch das Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schulevom
17.07.2006 (Nds. GVBl. S. 412). Wie
der Name des Gesetzes schon sagt, werden durch die Änderungen die
Entscheidungsbefugnisse der Schulen erweitert und die Selbständigkeit
vergrößert. Die
überwiegenden Änderungen treten zum Beginn des nächsten Schuljahres (2007/2008)
in Kraft. Wesentliche
Kernpunkte sind die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die sich durch
die Verpflichtung der Schulen, ein Schulprogramm aufzustellen,
und die regelmäßige Schulinspektion darstellen. Hinsichtlich
der Schulverfassung ist zum einen die Stärkung der Position des
Schulleiters zu betonen. Neben dem Gremium der Gesamtkonferenz, deren
Entscheidungskompetenz sich nunmehr auf den pädagogischen Bereich beschränkt,
wurde als weiteres Gremium der Schulvorstand eingeführt, der die
wesentlichen schulischen Entscheidungen treffen wird. Die
Beteiligungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und
Erziehungsberechtigten verbessern sich hier. Außerdem wird erstmalig ein
Budgetrecht des Schulvorstandes begründet. Der
Schulträger hat lediglich Beteiligungsrechte, nicht aber Stimmrecht im
Schulvorstand. Insbesondere
dieser Punkt wird von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder kritisiert,
zumal er im Laufe des Anhörungsverfahrens gefordert wurde. Dieser
Vorlage wurden zur weitergehenden Information folgende Unterlagen beigefügt: Anlage
1: Information des Niedersächsischen
Städtetages (NST) vom 28.04.2006 zum Kabinettsbeschluss zur Schulgesetznovelle
mit Anlage
1a: Stellungnahme der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf zur
Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 10.03.2006. Anlage
2: Stellungnahme der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung des
Kultusausschusses vom 31.05.2006 Anlage
3: Information des Niedersächsischen
Städtetages (NST) vom 13.07.2006 zum Landtagsbeschluss der Schulgesetznovelle Anlage
4: Aufsatz „Anmerkungen zum Gesetz zur
Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ von Peter Bräth (SVBl 9/2006, S.
342 ff.) Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: 1-4
sh. oben |
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