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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte"; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2006    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2038/06 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte";
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter LÖB beanstandet, dass zu Gunsten des Investors wichtige Schutzgüter nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Es würden Tiere aus der roten Liste in ihrem Bestand gefährdet. Die angebotene Begrünung des Flachdaches des Baumarktes sei als Ausweichfläche nicht ausreichend, beispielhaft sei die schlecht umgesetzte Begrünung durch die gleiche Firma bei einem anderen Baumarkt in Lüneburg. Die vorgestellte Form eines Ersatzbiotops sei nicht annehmbar. Im Interesse von Natur und Menschen solle die Bautätigkeit zurück gestellt werden, bis die Erschließung des angrenzenden Grundstückes vorgenommen worden sei.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erinnert daran, dass hier mit dem Gelände des alten Eisenwerkes, von dem eine erhebliche Lärm- und Staubbelästigung ausgegangen sei, die Chance bestanden habe, eine Industriebrache neu entwickeln zu können. Es gebe in den letzten Jahren kein Bauleitverfahren, in dem mit ähnlicher Intensität und Mühe aller Beteiligten und auch unter hoher Bürgerbeteiligung jeweils neue Erkenntnisse berücksichtigt und eingearbeitet worden seien. Der Bebauungsplan sei immer wieder sorgfältig abgewogen worden. Die Frage der Lärmentwicklung und des Verkehrsaufkommens aber auch der Ersatzflächen sei mit bestem Wissen und Gewissen geprüft worden und dies sei unter den gegebenen Umständen die beste Lösung. Den berechtigten Schutzinteressen vor allem der Anwohner werde mit diesem Plan Rechnung getragen.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN bedauert es ebenfalls, wenn angestammte Brutplätze von Vögeln durch Bebauung vernichtet werden. Dies sei jedoch durch den weitgehenden Erhalt der Gehölze und durch weitere Maßnahmen berücksichtigt worden. Brachliegende Industrieflächen verwandelten sich naturgemäß in kurzer Zeit in Biotope, die grundsätzlich erhaltungswürdig seien, gleichwohl müssten innerstädtische Brachflächen aber wieder in zweckmäßige Benutzung genommen werden.

 

Beigeordneter DR.SCHARF betont ebenfalls die besonders hohe Bürgerbeteiligung und die erheblichen Lärmschutzbemühungen. Er könne sich an keinen Bebauungsplan erinnern, bei dem so umfangreiche Erörterungen vorgenommen worden seien, um ein optimales Ergebnis herauszuholen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

  1. Die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.
  3. Der Geltungsbereich umfasst im Kreuzungsbereich „Am Alten Eisenwerk/Auf der Hude/Bardowicker Wasserweg“ Randbereiche der Bebauungspläne Nr. 55 „Hude“ und Nr. 114 „Lünepark“. Die genannten Bebauungspläne werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“ bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

(6, 61, 62)