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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES erläutert
die im Antrag genannten Vorteile der BIDs. Derartige Zusammenschlüsse hätten
sich in Hamburg bereits bewährt und könnten auch in Lüneburg die
innerstädtische Entwicklung verbessern. Eine Resolution durch den Rat der Stadt
Lüneburg sei ein Signal an die Landesregierung, auch für Niedersachsen ein
solches Gesetz zu erlassen. Beigeordneter
DR.SCHARF weist
darauf hin, dass der Landtag bereits über den Gesetzentwurf beraten und
erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert habe. Im Vergleich zur
Situation in den USA hätten in Deutschland die Städte eine Fülle von kommunalen
Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Infrastruktur. Zudem habe man gerade
in Lüneburg gute Erfahrungen damit gemacht, mit den jeweils Beteiligten auf
freiwilliger Basis Zusammenschlüsse zur innerstädtischen Gestaltung zu bilden.
Er schlage daher nicht die Überweisung in einen Ausschuss, sondern die
Ablehnung des Antrages vor. Beigeordneter
SRUGIS sieht ein
Problem darin, dass die Betroffenen einem solchen Zusammenschluss zwangsweise angehören müssten und in der Folge
auch eine Zwangsabgabe zu leisten hätten. Es sei schwierig, bei der Größe
Lüneburgs einen räumlich abgegrenzten Bereich zu definieren, da dieser nicht zu
kleinteilig sein dürfe. Zudem gäbe der Rat seine gestalterischen Möglichkeiten
aus der Hand. Angesichts der guten Erfahrungen in Lüneburg mit freiwilligen
Zusammenschlüssen schlage er vor, den Antrag zurückzustellen, bis die
gesetzlichen Grundlagen geschaffen seien. Bürgermeisterin
SCHELLMANN betont
ebenfalls die in Lüneburg gut funktionierende Zusammenarbeit auf freiwilliger
Basis aufgrund derer man eine gesetzliche Regelung abwarten könne, ohne diese
selbst vorantreiben zu müssen. Auf keinen Fall dürften zusätzliche finanzielle
Belastungen für die Beteiligten geschaffen werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und
der FDP-Fraktion: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und
städtische Beteiligungen überwiesen. (15) |
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