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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die
nachstehend aufgeführten, bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6
Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet: Horst-Nickel-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
41, Flurstück 120/55 Gebrüder-Heyn-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
47, Flurstück 4/373 tlw. Hamburger Straße Gemarkung Ochtmissen,
Flur 3, Flurstück 71/2 Verbindungsweg Am Weiher/Sachsenweg Gemarkung Ochtmissen,
Flur 1, Flurstück 40/15 Parkplatz Krähornsberg Gemarkung Ochtmissen,
Flur 6, Flurstück 20/435 Parkplatz Lupmerfeld Gemarkung Ochtmissen,
Flur 6, Flurstück 20/74 Die Flächen sind in den der
Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichnet. Die in den der Beschlussvorlage
anliegenden Lageplänen gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.
Die Absicht, diese Verkehrsflächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu
machen. Neue Straße/Historische Mauer Gemarkung Lüneburg, Flur
15, Flurstück 150/1 tlw. Lüner Rennbahn Gemarkung Lüneburg, Flur
40, Flurstück 10/392 Ulmenweg Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 51/266 Oberdeck der Parkpalette Adolf-Reichwein-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
50, Flurstück 42/339 tlw. Mehlbachstrift Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 32/82 und Für das Flurstück 32/71
tlw. wird die Widmung künftig auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Am Wischfeld Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstück 101/8
tlw. Dieser
Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde,
bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. (71) |
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