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Auszug - Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1981/06 Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die nachstehend aufgeführten, bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Horst-Nickel-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/55

Gebrüder-Heyn-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 47, Flurstück 4/373 tlw.

Hamburger Straße                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 3, Flurstück 71/2

Verbindungsweg

Am Weiher/Sachsenweg                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 1, Flurstück 40/15

Parkplatz Krähornsberg                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 6, Flurstück 20/435

Parkplatz Lupmerfeld                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 6, Flurstück 20/74

 

Die Flächen sind in den der Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Die in den der Beschlussvorlage anliegenden Lageplänen gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen. Die Absicht, diese Verkehrsflächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Neue Straße/Historische Mauer                        Gemarkung Lüneburg, Flur 15, Flurstück 150/1 tlw.

Lüner Rennbahn                        Gemarkung Lüneburg, Flur 40, Flurstück 10/392

Ulmenweg                        Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 51/266

Oberdeck der Parkpalette

Adolf-Reichwein-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 42/339 tlw.

Mehlbachstrift Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 32/82 und

                        Für das Flurstück 32/71 tlw. wird die Widmung künftig auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Wischfeld                        Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstück 101/8 tlw.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

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