Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Widmung: Die
im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen
zu widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich
im Eigentum der Stadt Lüneburg. Nach § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) wird
die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Lüneburg. Einziehung: Gem.
§ 8 Abs. 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen, wenn
ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen
Wohles für eine Einziehung sprechen. Die Einziehung ist als Gegenverfügung zur
Widmung zu betrachten. Die
Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich
bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die
Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen, zusammen mit dem
Einziehungsbeschluss gefasst werden. Vor der Veröffentlichung des
Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen. Einziehung
einer Verkehrsfläche Neue Straße/Historische Mauer: Die
historische Mauer in der Neuen Straße erfüllt keinen eigenständigen
Verkehrszweck. Bzgl. der Übertragung an die Eigentümer der anliegenden
Grundstücke werden Verhandlungen geführt. Einziehung einer Verkehrsfläche Lüner RennbahnDie
Fläche wird seit längerem nicht mehr für den öffentlichen Verkehr genutzt. Sie
dient als Warenumschlagplatz für die Firma Johnson Controls. Eine Übertragung
an die Industriebahn ist angestrebt. Die Verkehrsbedeutung ist für die
Allgemeinheit entfallen. Einziehung einer Verkehrsfläche UlmenwegDie
Fläche ist eine Grünanlage, die als Gemeindestraße gewidmet wurde. Öffentlicher
Straßenverkehr hat auf dieser Fläche bislang nicht stattgefunden. Inzwischen
wurde die Fläche verkauft. Eine Verkehrsbedeutung für die Fläche ist zu
verneinen. Einziehung einer Verkehrsfläche Oberdeck der Parkplette Adolf-Reichwein-StraßeDas
Oberdeck der Parkpalette in der Adolf-Reichwein-Straße wird sehr wenig genutzt.
Der Eigentümer beabsichtigt, das Oberdeck zu sanieren. Für die wegfallenden
Stellplätze werden Ersatzplätze geschaffen. Die Maßnahme läuft im Rahmen der
Sanierung Soziale Stadt Kaltenmoor. Einziehung einer Verkehrsfläche MehlbachstriftDie E.ON - Avacon hat das Flurstück 32/82 aus dem Straßenstück erworben und sich verpflichtet für das Grundstück 34/5 eine Zusammenlegungsbaulast zu erklären. Die Flurstücke 32/82 und 32/71 waren zur Erschließung des Grundstückes erforderlich. Diese Erforderlichkeit entfällt durch die Zusammenlegungsbaulast. Im übrigen wurde der Weg nur als Rad- und Fußweg genutzt. Die Widmung kann daher in ihrem Umfang verringert werden. Einziehung der Verkehrsfläche Am WischfeldEs
handelt sich um eine privatgenutzte Grünfläche. Öffentlicher Straßenverkehr
findet auf dieser Fläche nicht statt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lagepläne Beschlussvorschlag: Die
nachstehend aufgeführten, bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6
Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet: Horst-Nickel-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
41, Flurstück 120/55 Gebrüder-Heyn-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
47, Flurstück 4/373 tlw. Hamburger Straße Gemarkung Ochtmissen,
Flur 3, Flurstück 71/2 Verbindungsweg Am Weiher/Sachsenweg Gemarkung Ochtmissen,
Flur 1, Flurstück 40/15 Parkplatz Krähornsberg Gemarkung Ochtmissen,
Flur 6, Flurstück 20/435 Parkplatz Lupmerfeld Gemarkung Ochtmissen,
Flur 6, Flurstück 20/74 Die Flächen sind in den anliegenden
Lageplänen gekennzeichnet. Die in den anliegenden Lageplänen
gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen. Die
Absicht, diese Verkehrsflächen einzuziehen ist ortsüblich bekannt zu machen. Neue Straße/Historische Mauer Gemarkung Lüneburg, Flur
15, Flurstück 150/1 tlw. Lüner Rennbahn Gemarkung Lüneburg, Flur
40, Flurstück 10/392 Ulmenweg Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 51/266 Oberdeck der Parkpalette Adolf-Reichwein-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur
50, Flurstück 42/339 tlw. Mehlbachstrift Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 32/82 und Für das Flurstück 32/71
tlw. wird die Widmung künftig auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
beschränkt. Am Wischfeld Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstück 101/8
tlw. Dieser Beschluss ergeht unter dem
Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung
etwaigen bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen
gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Alle benannten Lagepläne sind
Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |