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Vorlage - VO/1981/06  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung von Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.07.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Widmung:

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich im Eigentum der Stadt Lüneburg. Nach § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüneburg.

 

 

Einziehung:

Gem. § 8 Abs. 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für eine Einziehung sprechen. Die Einziehung ist als Gegenverfügung zur Widmung zu betrachten.

Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefasst werden. Vor der Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

 

Einziehung einer Verkehrsfläche Neue Straße/Historische Mauer:

Die historische Mauer in der Neuen Straße erfüllt keinen eigenständigen Verkehrszweck. Bzgl. der Übertragung an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke werden Verhandlungen geführt.

 

Einziehung einer Verkehrsfläche Lüner Rennbahn

Die Fläche wird seit längerem nicht mehr für den öffentlichen Verkehr genutzt. Sie dient als Warenumschlagplatz für die Firma Johnson Controls. Eine Übertragung an die Industriebahn ist angestrebt. Die Verkehrsbedeutung ist für die Allgemeinheit entfallen.

 

Einziehung einer Verkehrsfläche Ulmenweg

Die Fläche ist eine Grünanlage, die als Gemeindestraße gewidmet wurde. Öffentlicher Straßenverkehr hat auf dieser Fläche bislang nicht stattgefunden. Inzwischen wurde die Fläche verkauft. Eine Verkehrsbedeutung für die Fläche ist zu verneinen.

 

Einziehung einer Verkehrsfläche Oberdeck der Parkplette Adolf-Reichwein-Straße

Das Oberdeck der Parkpalette in der Adolf-Reichwein-Straße wird sehr wenig genutzt. Der Eigentümer beabsichtigt, das Oberdeck zu sanieren. Für die wegfallenden Stellplätze werden Ersatzplätze geschaffen. Die Maßnahme läuft im Rahmen der Sanierung Soziale Stadt Kaltenmoor.

 

Einziehung einer Verkehrsfläche Mehlbachstrift

Die E.ON - Avacon hat das Flurstück 32/82 aus dem Straßenstück erworben und sich verpflichtet für das Grundstück 34/5 eine Zusammenlegungsbaulast zu erklären. Die Flurstücke 32/82 und 32/71 waren zur Erschließung des Grundstückes erforderlich. Diese Erforderlichkeit entfällt durch die Zusammenlegungsbaulast. Im übrigen wurde der Weg nur als Rad- und Fußweg genutzt. Die Widmung kann daher in ihrem Umfang verringert werden.

 

Einziehung der Verkehrsfläche Am Wischfeld

Es handelt sich um eine privatgenutzte Grünfläche. Öffentlicher Straßenverkehr findet auf dieser Fläche nicht statt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 adolf-reichwein-str1 (311 KB)      
Anlage 2 2 am_wischfeld (356 KB)      
Anlage 3 3 geb-heyn-str1 (223 KB)      
Anlage 4 4 horst-nickel-str1 (243 KB)      
Anlage 5 5 kraehornsberg1 (406 KB)      
Anlage 6 6 luener_rennbahn1 (368 KB)      
Anlage 7 7 lupmerfeld1 (354 KB)      
Anlage 8 8 mehlbachstrift (303 KB)      
Anlage 9 9 neue_str1 (494 KB)      
Anlage 10 10 sachsenweg1 (243 KB)      
Anlage 11 11 ulmenweg1 (293 KB)      
Anlage 12 12 hamburger_str1 (291 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehend aufgeführten, bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 Abs. 1 Nds. Straßengesetz zu Gemeindestraßen gewidmet:

 

Horst-Nickel-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/55

Gebrüder-Heyn-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 47, Flurstück 4/373 tlw.

Hamburger Straße                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 3, Flurstück 71/2

Verbindungsweg

Am Weiher/Sachsenweg                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 1, Flurstück 40/15

Parkplatz Krähornsberg                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 6, Flurstück 20/435

Parkplatz Lupmerfeld                        Gemarkung Ochtmissen, Flur 6, Flurstück 20/74

 

Die Flächen sind in den anliegenden Lageplänen gekennzeichnet.

 

 

Die in den anliegenden Lageplänen gekennzeichneten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen. Die Absicht, diese Verkehrsflächen einzuziehen ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Neue Straße/Historische Mauer                        Gemarkung Lüneburg, Flur 15, Flurstück 150/1 tlw.

Lüner Rennbahn                        Gemarkung Lüneburg, Flur 40, Flurstück 10/392

Ulmenweg                        Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 51/266

Oberdeck der Parkpalette

Adolf-Reichwein-Straße                        Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 42/339 tlw.

Mehlbachstrift Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 32/82 und

                        Für das Flurstück 32/71 tlw. wird die Widmung künftig auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.

Am Wischfeld                        Gemarkung Häcklingen, Flur 1, Flurstück 101/8 tlw.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

 

Alle benannten Lagepläne sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.