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Auszug - A 39 - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.07.2006    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2000/06 A 39 - Stellungnahme im Raumordnungsverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau DR.RÜPING vom Anwaltsbüro Rüping, Karoff & Kollegen stellt die wesentlichen Punkte der Stellungnahme im Raumordnungsverfahren anhand der diesem Protokoll als Anlage beigefügten Präsentationsunterlagen vor.

 

Beigeordneter DR.SCHARF erinnert an die bisherigen gemeinsamen Bemühungen gegen die Vorzugsvariante der A39 und macht deutlich, dass das Wohl der Menschen parteiübergreifend in den Vordergrund gestellt werden müsse. Die Ablehnung der Stellungnahme der Planungsbehörde zur Vorzugsvariante durch den Rat der Stadt Lüneburg würde dazu ein deutliches politisches Signal aussenden, welches bei der weiteren Planung nicht ohne Berücksichtigung bleiben könne. Es sei eine unbestreitbare Tatsache, dass gerade durch diese Vorzugsvariante besonders viele Menschen beeinträchtigt würden. Das Schutzgut Mensch als oberstes Gut käme in den Planungen bisher nur an untergeordneter Stelle zum Tragen. Aus städtebaulicher Sicht der Stadt Lüneburg sei es legitim, die Autobahn als Westumfahrung zu fordern, um den Verkehr aus der Stadt Lüneburg nach Norden und Süden abzulenken. Die Forderung nach einer Autobahn im Osten der Stadt zur Anbindung der dortigen Industriegebiete werde bereits durch die vorhandene Ostumgehung optimal erfüllt.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt sich die Frage, wie die Landesbehörde die von Frau Dr.Rüping dargelegten offenkundigen Mängel der Vorzugsvariante nicht habe erkennen können. Man könne nicht einfach eine Autobahn mitten durch ein Oberzentrum legen. Es müsse oberste Priorität für die Planer haben, die Siedlungssituation einer wachsenden Stadt mit 70.000 Einwohnern gebührend einzuschätzen, die vorhandenen Siedlungsräume würden jedoch überhaupt nicht berücksichtigt. Man dürfe nicht die Hauptvarianten zwischen Wolfsburg und der Anbindung an die A250 im Osten und Westen vergleichen, es müssten vielmehr die kritischen Teilstücke ab Uelzen verglichen werden. Dies würde zu ganz anderen Voraussetzungen bei der Beurteilung der Varianten führen.

 

Bürgermeisterin SCHELLMANN betont ebenfalls, dass das Schutzgut Mensch in den Planungen zur Vorzugsvariante kaum eine Rolle spiele. Es sei ein grundsätzlicher Fehler, dass bei der Planung viele kleine Untervarianten miteinander verglichen würden und dadurch der Blick auf den eigentlich wesentlichen großen Vergleich der Hauptvarianten im Osten und Westen verstellt werde. Es sei bereits eine Vorleistung der Stadt Lüneburg erbracht worden durch die Zulassung der Ostumgehung, wodurch man schon eine Verschlechterung der Wohnsituation der betroffenen Einwohner habe in Kauf nehmen müssen. Für eine Autobahnanbindung mit dem damit verbundenen zusätzlichen Verkehrsaufkommen seien die zuführenden Straßen in keiner Weise geeignet, die Autobahn müsse vielmehr zusätzlich zur Ostumgehung geschaffen werden, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

 

Ratsherr MEIHSIES macht deutlich, dass die Partei Bündnis 90/Die Grünen das Projekt unabhängig von der Trassenführung in seiner Gesamtheit bekämpfe. Es müsse befürchtet werden, dass der überwiegende Teil der in der Stellungnahme der Anwaltskanzlei Dr.Rüping aufgezeigten Kritikpunkte durch die Landesbehörde nachbearbeitet und der verbleibende Rest durch Abwägung abgearbeitet werde. Die dargelegten Mängel würden vermutlich nicht ausreichen, um eine vernünftige Klage zu führen. Das durch den Rat der Stadt Lüneburg mit der zu erwartenden Annahme der Stellungnahme ausgesandte Signal sei falsch, da hier nach dem Sankt-Florians-Prinzip verfahren werde, indem durch die Verlegung der Trasse einfach eine andere Kommune mit den Problemen einer Autobahn belastet werde. Nur durch die komplette Verhinderung der Autobahn könne eine Belastung der Menschen im Westen wie im Osten der Stadt vermieden werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder der Gruppe SPD/FDP (22 Stimmen) und der CDU-Fraktion (9 Stimmen) gegen 2 Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Rat bekräftigt seine Entscheidung vom 4. Mai 2006 für eine Westumgehung und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme im Raumordnungsverfahren einzubringen.

 

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