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Beratungsinhalt: Frau
DR.RÜPING vom
Anwaltsbüro Rüping, Karoff & Kollegen stellt die wesentlichen Punkte der
Stellungnahme im Raumordnungsverfahren anhand der diesem Protokoll als Anlage
beigefügten Präsentationsunterlagen vor. Beigeordneter
DR.SCHARF erinnert
an die bisherigen gemeinsamen Bemühungen gegen die Vorzugsvariante der A39 und
macht deutlich, dass das Wohl der Menschen parteiübergreifend in den
Vordergrund gestellt werden müsse. Die Ablehnung der Stellungnahme der
Planungsbehörde zur Vorzugsvariante durch den Rat der Stadt Lüneburg würde dazu
ein deutliches politisches Signal aussenden, welches bei der weiteren Planung
nicht ohne Berücksichtigung bleiben könne. Es sei eine unbestreitbare Tatsache,
dass gerade durch diese Vorzugsvariante besonders viele Menschen beeinträchtigt
würden. Das Schutzgut Mensch als oberstes Gut käme in den Planungen bisher nur
an untergeordneter Stelle zum Tragen. Aus städtebaulicher Sicht der Stadt
Lüneburg sei es legitim, die Autobahn als Westumfahrung zu fordern, um den
Verkehr aus der Stadt Lüneburg nach Norden und Süden abzulenken. Die Forderung
nach einer Autobahn im Osten der Stadt zur Anbindung der dortigen
Industriegebiete werde bereits durch die vorhandene Ostumgehung optimal
erfüllt. Beigeordneter
DÖRBAUM stellt sich
die Frage, wie die Landesbehörde die von Frau Dr.Rüping dargelegten
offenkundigen Mängel der Vorzugsvariante nicht habe erkennen können. Man könne
nicht einfach eine Autobahn mitten durch ein Oberzentrum legen. Es müsse
oberste Priorität für die Planer haben, die Siedlungssituation einer wachsenden
Stadt mit 70.000 Einwohnern gebührend einzuschätzen, die vorhandenen
Siedlungsräume würden jedoch überhaupt nicht berücksichtigt. Man dürfe nicht
die Hauptvarianten zwischen Wolfsburg und der Anbindung an die A250 im Osten
und Westen vergleichen, es müssten vielmehr die kritischen Teilstücke ab Uelzen
verglichen werden. Dies würde zu ganz anderen Voraussetzungen bei der
Beurteilung der Varianten führen. Bürgermeisterin
SCHELLMANN betont
ebenfalls, dass das Schutzgut Mensch in den Planungen zur Vorzugsvariante kaum
eine Rolle spiele. Es sei ein grundsätzlicher Fehler, dass bei der Planung
viele kleine Untervarianten miteinander verglichen würden und dadurch der Blick
auf den eigentlich wesentlichen großen Vergleich der Hauptvarianten im Osten und
Westen verstellt werde. Es sei bereits eine Vorleistung der Stadt Lüneburg
erbracht worden durch die Zulassung der Ostumgehung, wodurch man schon eine
Verschlechterung der Wohnsituation der betroffenen Einwohner habe in Kauf
nehmen müssen. Für eine Autobahnanbindung mit dem damit verbundenen
zusätzlichen Verkehrsaufkommen seien die zuführenden Straßen in keiner Weise
geeignet, die Autobahn müsse vielmehr zusätzlich zur Ostumgehung geschaffen
werden, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Ratsherr
MEIHSIES macht
deutlich, dass die Partei Bündnis 90/Die Grünen das Projekt unabhängig von der
Trassenführung in seiner Gesamtheit bekämpfe. Es müsse befürchtet werden, dass
der überwiegende Teil der in der Stellungnahme der Anwaltskanzlei Dr.Rüping
aufgezeigten Kritikpunkte durch die Landesbehörde nachbearbeitet und der
verbleibende Rest durch Abwägung abgearbeitet werde. Die dargelegten Mängel
würden vermutlich nicht ausreichen, um eine vernünftige Klage zu führen. Das
durch den Rat der Stadt Lüneburg mit der zu erwartenden Annahme der
Stellungnahme ausgesandte Signal sei falsch, da hier nach dem
Sankt-Florians-Prinzip verfahren werde, indem durch die Verlegung der Trasse
einfach eine andere Kommune mit den Problemen einer Autobahn belastet werde. Nur
durch die komplette Verhinderung der Autobahn könne eine Belastung der Menschen
im Westen wie im Osten der Stadt vermieden werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der anwesenden
Ratsmitglieder der Gruppe SPD/FDP (22 Stimmen) und der CDU-Fraktion (9 Stimmen)
gegen 2 Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss: Der
Rat bekräftigt seine Entscheidung vom 4. Mai 2006 für eine Westumgehung und
beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme im Raumordnungsverfahren
einzubringen. (3) |
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