ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 178 bekommt die Bezeichnung „Erweiterung psychiatrisches Klinikum“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist es, die Erweiterung und Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene planungsrechtlich abzusichern.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. 4. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 30.10.2018 wird durch die Neuaufstellung aufgehoben.
|