Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Psychiatrische Klinik Lüneburg (PKL) bietet mit drei Kliniken, zwei Heimen und weiteren übergreifenden Angeboten ein breites Leistungsspektrum in der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung psychisch Erkrankter aller Altersgruppen an. Der Eigentümer plant eine Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene (KPP), welche bisher in dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1972 (Haus 48) sowie in mehreren über das Klinikgelände verteilten historischen Gebäuden untergebracht ist. Im Zuge der ursprünglichen Planung wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, der einen Teilabriss, Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Neubauten beinhaltete. Durch ein Preisgericht wurde der Sieger TSJ (Tönies+Schroeter+Jansen freie Architekten GmbH) aus Lübeck ermittelt. TSJ wurde mit der Umsetzung des Vorhabens beauftragt.
Ein Bebauungsplan besteht für das Grundstück derzeit nicht. Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH hat mit Schreiben vom 04.09.2018 einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB gestellt. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht in der Regel aus einem Vorhaben- und Erschließungsplan, einen Bebauungsplan sowie einem Durchführungsvertrag samt einer Angabe zur zeitlichen Umsetzung.
Im Rahmen eines Abwägungsprozesses ist die PKL allerdings zu dem Ergebnis gekommen, das ein kompletter Neubau aus finanzieller und technischer Sicht vorteilhafter ist, da bei einem Neubau eine optimale Stationsorganisation und städtebauliche Aspekte wesentlich besser umsetzbar sind.
Der Vorhabenträger beabsichtigt weiterhin eine Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, welche sich momentan noch in unterschiedlichen Gebäuden auf dem Gelände der PKL befinden.
Der Neubau soll in drei Bauabschnitten errichtet werden. Im ersten Bauabschnitt wird das nicht mehr in Betrieb befindliche Schwimmbad, sowie die Turnhalle abgerissen und durch zwei neue Baukörper ersetzt.
Anschließend soll in zwei weiteren Bauabschnitten das Bestandsgebäude abgerissen, durch einen Neubau ersetzt und mit dem ersten Bauabschnitt verbunden werden.
Neben einer komplett neuen Gestaltung ermöglicht der Neubau jeder Station den Zugang in geschützte Außen – und Gartenbereiche.
Die Erschließung erfolgt weiterhin vom Wienebütteler Weg her; die hier befindlichen Parkplätze bleiben bestehen. Der Haupteingang verbleibt ebenfalls an ursprünglicher Stelle.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg, durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung und durch Veröffentlichung der Unterlagen auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Mit der Bearbeitung des Bebauungsplans wird weiterhin das Büro TSJ beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dar. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche der Flurstücke 19/42, 19/44 und 18/111 (je Flur 7). Das Plangebiet für den Neubau umfasst insgesamt ca. 41.835 m² (inkl. Haus 48) und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Es grenzt im Osten an die Straße Am Wienebütteler Weg, im Süden und Westen markieren die Grenzen des Klinikareals seine Begrenzung. Unmittelbar im Westen befindet sich der Kalkbruchsee. Im Norden schließt das Plangebiet an interne Erschließungsstraßen bzw. den denkmalgeschützten Landschaftspark mit Baudenkmal an.
Das Vorhaben wird anhand von Plänen im ABS vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Es wird ein Durchführungsvertrag mit der PKL geschlossen. Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Verfahrensübersicht Anlage 3 Planzeichnung A 4
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
4. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 30.10.2018 wird durch die Neuaufstellung aufgehoben.
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