Die
Verwaltung wird beauftragt, wie nach §§ 108 ff. NGO erforderlich, mit weiteren
Analysen und Berechnungsbeispielen sowie einem Vertragsentwurf die
gGmbH-Gründung konkret vorzubereiten. Dazu sind neben den obigen Aspekten
weitere betriebswirtschaftliche Grundannahmen, steuerliche Aspekte und
Rechtsfragen abzuklären. Über das Ergebnis dieser weiteren Untersuchungen
sollte dem VHS-Beirat zum Herbst 2004 berichtet werden.
05.07.2004 - Volkshochschulbeirat
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Mit dieser Einlassung wird folgender Beschlussvorschlag
einstimmig verabschiedet:
Die Verwaltung wird beauftragt, wie nach §§ 108 ff. NGO
erforderlich, mit weiteren Analysen und Berechnungsbeispielen sowie einem
Vertragsentwurf die gGmbh-Gründung konkret vorzubereiten. Dazu sind neben den
obigen Aspekten weitere betriebswirtschaftliche Grundannahmen, steuerliche
Aspekte und Rechtsfragen abzuklären. Über das Ergebnis dieser weiteren Untersuchung
sollte dem VHS-Beirat zum Herbst 2004 berichtet werden.