Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Satzung der Hansestadt
Lüneburg über eine Veränderungssperre Nr. 1 – 09 für einen Teil des Geltungsbereiches
des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung
gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die zeichnerische Darstellung des
Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.
21.09.2009 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
01.10.2009 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die der Vorlage anliegende
Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre Nr. 1 – 09
für einen Teil des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55
„Hude“ – 4. Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist
Bestandteil der Satzung.