Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann geht
einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes auf
die Gründe und Inhalte einer für erforderlich gehaltenen Veränderungssperre für
einen Teil des künftigen Geltungsbereiches des B-Plans ein. Eingehend
auf die Chronologie des B-Planverfahrens führt sie aus, dass der
Aufstellungsbeschluss für diesen B-Plan im Jahre 2007 gefasst wurde. Der
Aufstellungsbeschluss wurde vorrangig nicht deshalb gefasst, um unmittelbar anschließend das Verfahren
durchzuziehen, sondern um bei zukünftigen Nachfragen bezüglich der Ansiedlung großflächigen
Einzelhandels regulierend eingreifen zu können. Einigkeit bestand seinerzeit
bei Fassung des Aufstellungsbeschluss mit den Ausschussmitgliedern darüber,
dass eine Veränderungssperre dann zu erlassen sei, wenn entsprechende Anfragen
nach einem großflächigen Einzelhandel vorgelegt werden. Durch die
Veränderungssperre wird ermöglicht, dass zunächst für 2 Jahre keine nicht
gewollten Ansiedelungen vorgenommen werden können. Die Option einer möglichen
Verlängerung der Veränderungssperre wird dargestellt. Aufgezeigt wird in diesem
Zusammenhang auch, dass Teilbereiche des Geltungsbereiches des B-Plans nicht
der Veränderungssperre unterliegen, weil zwischenzeitlich in diesen Bereichen
eine Wohnbebauung bzw. die Ansiedlung der Firma Profi-Music vorgenommen worden ist.
Ergänzend wurde in diesem Bereich eine Bürogebäude erstellt. Diese
angesprochenen Nutzungen stehen im Konsens mit den Zielen des B-Plans. Wie
bereits ausgeführt zielt der Erlass einer Veränderungssperre vorrangig nur auf
die Einflussnahme von Ansiedlungen bei Anfragen zu großflächigen Einzelhandel. Anlass
der heutigen Beratung ist, dass sowohl für den bestehenden Hobby-Markt als auch
für den Corso-Markt mündliche Anfragen hinsichtlich einer Nachnutzung bestehen.
Die mündlichen Anfragen sind weder als Bauvoranfrage noch als Bauantrag zu
werten. Für den Corso-Markt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche (VK) richtet sich
die Anfrage dahingehend, eine Nachnutzung in Form einer Mischnutzung mit einem
Drogeriediscounter sowie eines Textildiscounters vorzunehmen. Bei
der Anfrage zum EXTRA-Hobby-Markt handelt es sich um 2.500 m² VK. Für eine
Nachnutzung werden verschiedene Alternativen nachgefragt. 1. Alternative Elektro-Fachmarkt 2. Alternative Mischung
aus Textil, Drogerie und Bäcker 3. Alternative Textilien
und Schuhe 4. Alternative Tierfachmarkt Insgesamt
handelt es sich hierbei um 3.500 m² VK, mit einem Warensortiment, welches sich
teilweise derzeit auch als innenstadtrelevant darstellt. In Erinnerung wird
gebracht, dass ein wesentliches Planziel des B-Plans dahingehend definiert
worden sei, dass an dieser Stelle keine VK mehr vorgehalten werden soll,
sondern vielmehr Dienstleistungs- und Bürogebäude vorgesehen seien. In diese
Betrachtung einbezogen wurden die in dem Lageplan blau dargestellten Flächen,
die bereits heute als Verkaufsflächen genutzt werden. Hierzu gehören u. a.
neben den Firmen Rauma, Kaufland (4.800 m² VK), Lidl (1.200 m² VK), Aldi (900
m² VK), Medi-Max , wie auch das Ilmenaucenter (15.000 m² VK). Berücksichtigt
werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass im Bereich der bisherigen Keula-Behältertechnik
weitere 8.000 m² VK / 10.000 m² Bruttogeschossfläche vorgesehen sind. Für den
Bereich der Keula-Behältertechnik, welcher auch weiterhin für eine gewerbliche
Nutzung vorgesehen ist, bieten sich viele alternative Nutzungen an, wenngleich
eine zusätzliche verkehrliche Belastung nur noch in einem sehr engen Rahmen
möglich sein wird. Aus
dieser Auflistung wird deutlich, dass es in diesem Bereich auch an anderen Stellen
Anfragen über eine mögliche Ansiedlung geben wird. Auch hierbei wird sich die
Frage nach der Innenstadtrelevanz der angebotenen Warensortimente stellen. Das
Augenmerk muss auch gerichtet werden auf eine Nachnutzung der Flächen der
Wittenberger Bahn sowie des Lucia-Geländes bei denen davon auszugehen ist, dass
auch hier eine gewerbliche Nachnutzung mit Verkaufsflächen angestrebt wird. Insofern
wird für alle diese Bereiche ein Gesamtkonzept benötigt, indem in einer
gesamtstädtischen Betrachtung auch verkehrliche Belange mit einzubeziehen sein
werden. Bereits jetzt sind die Verkehrsknotenpunkte im Bereich zwischen
Hamburger Straße und Bockelmannstraße ausgereizt, freitags bereits oftmals
überlastet. Erforderlich wird es deshalb sein, bei weiteren Ansiedelungen auch
neue verkehrliche Überlegungen anzustellen. Daraus wird deutlich, dass es
weniger darum geht, Einzelkonzepte für einzelne Ansiedelungen zu finden,
sondern es vielmehr erforderlich sein wird, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Da
nunmehr konkrete Anfragen vorliegen, erscheint es sinnvoll, das Instrument der Veränderungssperre
anzuwenden, damit man ausreichend Zeit hat, Planungen für diesen Bereich zu
konkretisieren. Ratsherr
Riechey hält den
eingeschlagenen Weg, die Fläche mit einer Veränderungssperre zu belegen,
grundsätzlich zwar für richtig, bemängelt
in diesem Zusammenhang jedoch, dass im Ilmenau-Center bereits schon jetzt nach seiner
Ansicht auch schon innenstadtrelevante Waren angeboten werden. Was nicht sein
sollte, nämlich das Anbieten innenstadtrelevanter Ware in neu geschaffenen
Geschäften bereits eingetreten sei, so dass eine Veränderungssperre für ihn
hier zu spät greift. Auch das der Bereich, der mit einer Veränderungssperre
belegt werden soll, ist für ihn zu eng gefasst. Für sinnvoll erachtet er es,
dass kleinteilig nach einer Nachnutzung für einzelnen Geschäfte gesucht wird
mit Warenangeboten, die nicht innenstadtrelevant sein sollten. Für
den Bereich Ilmenau-Center merkt er an, dass im Nachhinein durch eingeräumte
Befreiungen das Verbot innenstadtrelevante Waren anzubieten ohnehin schon aufgeweicht
worden ist. Beigeordneter
Dörbaum stellt in
diesem Zusammenhang klar, dass das Ilmenau-Center im Geltungsbereich eines
rechtskräftig beschlossenen B-Plans liegt, währenddessen es sich in dem Bereich
der heute zu beratenden Veränderungssperre um einen Bereich handelt, in dem der
B-Plan über das Stadium eines Aufstellungsbeschlusses noch nicht hinausgekommen
ist. Ratsherr
Bruns hält es vor dem Hintergrund der dargestellten
Gemengelage für sinnvoll, den vorgeschlagenen Weg auf die Fläche zunächst eine
Veränderungssperre zu legen, für sinnvoll. Dadurch wird ermöglicht, dass eine
ganzheitliche Betrachtung der Situation vorgenommen werden kann, ohne dass man
dabei in zeitlichen Druck gerät. Für
seine Fraktion sprechend hält er den vorgesehenen Weg, die Flächen zunächst mit
einer Veränderungssperre zu versehen, um ohne Zeitdruck eine ganzheitliche
Betrachtung vornehmen zu können, für gut. Ratsherr
Meihsies bringt in
Erinnerung, dass es bei all den Überlegungen auch darum geht, das Kaufhaus
Innenstadt zu schützen. Von Interesse wird sein, wie sich ein Kaufhaus
Innenstadt aus der derzeitigen Krise heraus entwickeln wird. Diese Entwicklung
sollte seines Erachtens gutachterlich, jedoch nicht von der IHK veranlasst,
begleitet werden. Eine solche Vorgehensweise würde die Unterstützung seiner
Fraktion finden. Beigeordneter
Körner unterstützt
für seine Fraktion sprechend ebenfalls die angestrebte Vorgehensweise. Die
Verantwortung hierfür sollte übernommen werden. Keinesfalls darf es dazu
kommen, dass das Kaufhaus Innenstadt ausgezehrt wird. Der Erlass einer
Veränderungssperre bietet sich als geeignetes Instrument an, um ohne zeitlichen
Druck ein Gesamtkonzept entwickeln zu können. Beigeordnete
Schellmann hält ebenfalls eine Veränderungssperre für den
richtigen Weg. Sie erinnert an die ersten Aussagen des
Lademann-Gutachtens. Daraus ist aus
heutiger Sicht zu erkennen, dass sich vieles anders zu entwickeln scheint. Mit
den angesprochenen Flächen Lucia-Gelände und Wittenberger Bahn geht sie davon
aus, dass ohnehin eine Verschiebung der Situation zu erwarten ist. Insofern
hält auch sie die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes losgelöst von
Einzelfalllösungen für die richtige Vorgehensweise. Um
nicht unter zeitlichen Druck zu gelangen, ist die Verhängung einer Veränderungssperre
ein geeignetes Mittel. Stadtbaurätin
Gundermann stellt noch
einmal klar, dass es für den Bereich des Ilmenau-Centers einen rechtskräftigen
Bebauungsplan gibt, bei dem im vorderen Bereich ein Einkaufszentrum und im hinteren
Bereich Gewerbe möglich ist. Sie weist
darauf hin, dass im Ilmenau-Center selbst auch heute noch Ladenflächen leer
stehen. Zur Anmerkung von Ratsherrn Riechey bezüglich der Zulassung
innenstadtrelevanter Sortimenten merkt sie an, dass für das Ilmenau-Center
aufgrund gesetzlicher Änderungen eine Korrektur erforderlich geworden war. So
zählen beispielsweise Drogerieartikel nicht mehr zu einem innenstadtrelevanten
Sortiment. Insofern ist eine Nutzung von Ladenflächen im Ilmenau-Center durch
einen Drogeriediscounter entgegen den bisherigen Vorgaben als gegeben
hinzunehmen. Bezogen auf die Fläche der Veränderungssperre ist anzumerken, dass
weitere Drogerien zusätzlichen Verkehr anziehen würden. Deshalb erscheint es
angezeigt, auch für die anderen angesprochenen Bereiche Lucia-Gelände und
Wittenberger Bahn genau zu überlegen, was man dort zulassen will und was nicht.
Wissen muss man hierzu, dass ein Drogeriemarkt neben einem Baumarkt nicht so
viel zusätzlichen Verkehr verursacht wie ein Drogeriemarkt in Kombination mit
einem Schuhmarkt und einem Textildiscounter. Zum
B-Plan Ilmenau-Center merkt sie an, dass die Flächen der Firma Keula-Behältertechnik
derzeit als Gewerbefläche festgeschrieben sei. Soweit politisch dort keine
Veränderung beschlossen wird, wird es bei den Festsetzungen bleiben. Anhand
der Ansiedlung der Firma Profi-Music sowie des erstellten Bürogebäudes und der
Wohngebäude hat sich eine positive Entwicklung dahingehend eingestellt, dass
man erkennen kann, dass sich eine wirtschaftliche Nachnutzung auch anders
darstellen lässt als durch den Bau großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Erkennbar
wird auch, dass es nicht zwingend ist, dass nach Abriss gewerblich genutzter
Gebäude dort auch unbedingt wieder gewerbliche Nutzung im Anschluss stattfinden
muss. Die Veränderungssperre
wird für den einen oder anderen Eigentümer eine harte Entscheidung darstellen.
Geprüft werden muss in diesem Zusammenhang, ob durch die Veränderungssperre möglicherweise
Entschädigungsansprüche erwachsen. Beigeordneter
Dörbaum erinnert an
die wesentlichen Aussagen des Lademann-Gutachtens wonach die Flächen, die von
der Veränderungssperre betroffen sind, eigentlich zu schade für eine
gewerbliche Nutzung seien und dass dort ggf. Wohnbauung ermöglich werden
sollte. Klar ist man sich darüber, dass die Firma Elektro-Heidenreich an ihrem
jetzigen Standort Bestandsgarantie habe. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre
wird der Verwaltung ein Instrument an die Hand gegeben, um ohne zeitlichen
Druck ein Gesamtkonzept entwickeln zu können. Ratsherr
Riechey möchte
ergänzend wissen, um welche Art Entschädigung es sich handeln würde, wenn aus
dem Erlass einer Veränderungssperre Ansprüche erwachsen würden. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
darauf, dass für diesen Bereich zurzeit geltendes Planrecht besteht mit der
Möglichkeit, dass die eine oder andere vorgesehene Nutzung dort derzeit möglich
wäre. Durch die Veränderungssperre könnte durch die dann nicht mehr mögliche
Nutzung Entschädigungsansprüche erwachsen. Das
mögliche Erwachsen von Entschädigungsansprüchen wird aber nur erwähnt. Falls
dementsprechende Ansprüche gestellt werden sollten, wird hierzu im ABS
vorgetragen. Beigeordneter
Dörbaum macht
deutlich, dass letztendlich bei allen Überlegungen der Schutz des Kaufhauses
Innenstadt im Vordergrund stehen muss. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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