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Vorlage - VO/3396/09  

 
 
Betreff: Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.09.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für einen Bereich in Häcklingen zwischen den Straßen „Am Wischfeld“ „Im Häcklinger Dorfe“ und „Drögenkamp“ soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel

 

einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

 

Es handelt sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

 

Die Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

 

Im Rahmen der Aufstellung der Satzung werden die Flächen der Betroffenen untersucht und vor Ort festgestellt, welche Flächen durch eine baulichen Nutzung geprägt sind und in den Geltungsbereich einbezogen werden können.

Dazu ist es unerlässlich, dass die Grundstücke von Mitarbeitern der Bauverwaltung betreten werden. Dies erfolgt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung.

 

Erst nach Abschluss der Untersuchungen vor Ort kann eine endgültige und exakt vorgegebene Abgrenzung definiert werden.

 

Im Aufstellungsverfahren wird neben der Abgrenzung auch untersucht, ob weitere Festsetzungen erforderlich werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.

 

Begründung:

Die Abgrenzung zwischen dem Innen- und dem Außenbereich ist eine notwendige Voraussetzung, um über Bauanträge entscheiden zu können. Da sich für die Betroffenen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen ergeben, wenn ein Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt, soll die Einbeziehungssatzung für die Öffentlichkeit und die Stadt als Beurteilungsgrundlage eine verbindliche Darstellung der Abgrenzung ermöglichen und dabei den vorhandenen Beurteilungsrahmen nutzen, Grundstücksteile soweit in den Innenbereich aufzunehmen, dass Erweiterungen möglich sind und eine Gleichbehandlung der Grundstückseigentümer ermöglicht wird.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                   150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan Untersuchungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einbeziehungssatzung Im Häcklinger Dorfe (270 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg stimmt der Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB zu.