Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für einen
Bereich in Häcklingen zwischen den Straßen „Am Wischfeld“ „Im
Häcklinger Dorfe“ und „Drögenkamp“ soll eine Satzung gemäß §
34 Abs. 4 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil einzubeziehen, soweit die einbezogenen Flächen durch die
bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind. Es handelt
sich hierbei um eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
Die
Aufstellung dieser Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
verzichtet werden. Im Rahmen
der Aufstellung der Satzung werden die Flächen der Betroffenen untersucht und
vor Ort festgestellt, welche Flächen durch eine baulichen Nutzung geprägt sind
und in den Geltungsbereich einbezogen werden können. Dazu ist es
unerlässlich, dass die Grundstücke von Mitarbeitern der Bauverwaltung betreten
werden. Dies erfolgt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung. Erst nach
Abschluss der Untersuchungen vor Ort kann eine endgültige und exakt vorgegebene
Abgrenzung definiert werden. Im
Aufstellungsverfahren wird neben der Abgrenzung auch untersucht, ob weitere
Festsetzungen erforderlich werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung
sicherzustellen. Begründung: Die
Abgrenzung zwischen dem Innen- und dem Außenbereich ist eine notwendige
Voraussetzung, um über Bauanträge entscheiden zu können. Da sich für die
Betroffenen unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen ergeben, wenn ein
Vorhaben im Innen- oder Außenbereich liegt, soll die Einbeziehungssatzung für
die Öffentlichkeit und die Stadt als Beurteilungsgrundlage eine verbindliche
Darstellung der Abgrenzung ermöglichen und dabei den vorhandenen
Beurteilungsrahmen nutzen, Grundstücksteile soweit in den Innenbereich
aufzunehmen, dass Erweiterungen möglich sind und eine Gleichbehandlung der
Grundstückseigentümer ermöglicht wird. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Untersuchungsbereich
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg stimmt der Aufstellung der Einbeziehungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2
BauGB zu. |
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