Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den
Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen
Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung
eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten
Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau
(Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
Im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen.