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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ortsrat der Ortschaft Oedeme
Datum: Mo, 25.11.2002    
Zeit: 14:00 - 17:20 Anlass: außerordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeiten      
Ö 2     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 21.10.2002      
Ö 4.1     Umgestaltung Grapengießerstraße, I. BA - Erneuerung von Kanälen und Leitungen      
Ö 5     33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark"; Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/0336/02  
Ö 6     Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/0338/02  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen.

Ö 7     Europäische Route der Backsteingotik - Vorstellung des EU-Projektes/Vortrag      
Ö 8     Sanierung Rathausfassade - Sachstandsbericht      
Ö 9     Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 10     Anfragen im öffentlichen Teil      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 11.1     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)