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Vorlage - VO/0336/02  

 
 
Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
25.11.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 beschlossen, für den bisherigen Standort des Bundesgrenzschutzes in der ehemaligen Lüner Kaserne ein Nutzungskonzept mit dem Ziel zu entwickeln, innenstadtnahe Flächen durch Unterbringung oberzentraler Funktionen und Nutzungen mit öffentlichem und privatem Charakter zu revitalisieren.

 

Planungsrechtlich sind daher am 17.07.1997, 09.09.1997 bzw. 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift" und zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark" sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligungen gefasst worden.

 

Mit der 33. Flächennutzungsplanänderung sollen insbesondere gemischte und gewerbliche Bauflächen, ein Sondergebiet (Feuerwehr), Grünflächen sowie die geplante Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen der Hamburger Straße und Bockelmannstraße) dargestellt werden.

 

Zwischenzeitlich ist es erforderlich geworden, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 zu ändern. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, sind im Rahmen dieser parallel durchzuführenden Bauleitplanverfahren auch die Geltungsbereiche ggf. ständig anzupassen; somit ist es also notwendig, auch den bisher beschlossenen Geltungsbereich der 33. Flächennutzungsplanänderung in dem erforderlichen Umfang entsprechend zu überarbeiten. Dieser überarbeitete Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die bisherigen Verfahrensbeschlüsse unter Berücksichtigung der neuen Geltungsbereichsabgrenzung zu wiederholen.

 

Die zeichnerische Geltungsbereichsbeschreibung und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÄnderungLünepark.doc (2617 KB) PDF-Dokument (2831 KB)    
Anlage 2 2 ÜbersichtBauleitplanverfahren.doc (2053 KB) PDF-Dokument (2121 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB), die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen Bauflächen, eines Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen "Hauptverkehrsstraße" und von Grünflächen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB ist für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen.