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Vorlage - VO/0338/02  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung";
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
25.11.2002 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 beschlossen, für den bisherigen Standort des Bundesgrenzschutzes in der ehemaligen Lüner Kaserne ein Nutzungskonzept mit dem Ziel zu entwickeln, innenstadtnahe Flächen durch Unterbringung oberzentraler Funktionen und Nutzungen mit öffentlichem und privatem Charakter zu revitalisieren.

 

Planungsrechtlich sind daher am 17.07.1997, 09.09.1997 bzw. 29.01.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark"  sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gefasst worden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nebst örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung sollte ursprünglich den gesamten ehemaligen Kasernenbereich umfassen. Die ursprünglich beabsichtigte Einbeziehung des zwischenzeitlich weitgehend bebauten südlichen Kasernengeländes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nunmehr jedoch entbehrlich, da die planungsrechtliche Beurteilung von Umnutzungen im Bestand sowie die Schließung von Baulücken bereits auf der Grundlage der Rahmenplanung nach § 34 BauGB erfolgten. Auch die Planung der neuen Hauptverkehrsstraße - Spange zwischen der Bockelmannstraße und der Hamburger Straße einschließlich Ilmenauquerung - hat zu neuen Erkenntnissen geführt. Deren Anbindung an die Bockelmannstraße  soll weiter nördlich erfolgen. Der zuletzt am 29.01.2002 durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Geltungsbereich ist daher nochmals entsprechend anzupassen.

 

Für die im Westen des Plangebietes im Anschluss an die Ilmenauquerung gelegenen Flächen existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 55 "Hude". Er setzt im nunmehr überplanten Bereich Gewerbegebiet und öffentliche Verkehrsfläche fest. Mit Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark" verliert der Bebauungsplan Nr. 55 "Hude" in dem überplanten Teilbereich seine Rechtskraft und wird dort durch den Bebauungsplan Nr. 114 ersetzt.

 

Die Bekanntmachung der bisherigen Verfahrensbeschlüsse mit der überholten Geltungsbereichsbeschreibung würde zu Irritationen führen; die anstehende öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB würde sich schließlich auf einen räumlich abweichenden Geltungsbereich beziehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisherigen Verfahrensbeschlüsse im Interesse der Rechtssicherheit neu zu fassen.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht  sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lünepark.doc (2567 KB) PDF-Dokument (2774 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht.doc (2095 KB) PDF-Dokument (2177 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen.