Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB),
die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr für den in der Anlage
zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen Bauflächen, eines
Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen "Hauptverkehrsstraße" und
von Grünflächen.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB ist für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich durchzuführen. Öffentliche
Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von
Planvorentwürfen im Planungsamt der Stadt erfolgen.