Beschlussvorschlag: Verwaltung empfiehlt dem Gremium, folgenden Beschluss zu fassen: - Die Verwaltung soll keinen Förderantrag gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme, Erl. d. ML v. 1. 8. 2022 — LBT 42506/4-2 — stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen von dem Verbot zur Fütterung wild lebender Tauben gegenüber dem Stadttauben Lüneburg e.V. beizubehalten, indem
- die Fortführung der Lockfütterung jeweils nur zeitlich befristet genehmigt wird,
- das Futter durch den Stadttauben Lüneburg e.V. jeweils nur maximal 1x täglich für die Dauer von 3 Stunden innerhalb der beiden Container auszulegen ist und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird,
- im Anschluss an jede Lockfütterung durch den Erlaubnisnehmer unverzüglich alle Futterreste vollständig zu beseitigen sind, sodass eine Fütterung weiterer Tiere sowie eine Populationsförderung von Ratten u. Ä. ausgeschlossen wird, und
- durch den Erlaubnisnehmer sicherzustellen ist, dass keine Schäden an den genutzten Flächen und Wegen entstehen.
Abstimmungsergebnis: UmwA: FeuA: Ja-Stimmen: 4 Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 Enthaltungen: 0 Ausschussvorsitzende Bendorf leitet für die Verabschiedung der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten eine kurze Sitzungsunterbrechung von 10 min ein.
|