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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten  

 
 
Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
Gremien: Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr, Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
Datum: Fr, 20.09.2024    
Zeit: 14:02 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 22.11.2023  
FeuerwA/0039/23  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 16.05.2024  
FeuerwA/0045/24  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Ernennungen des Ortsbrandmeisters sowie seiner Stellvertreter der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/11479/24  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Antrag "Taubenschläge für Lüneburg" (Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.12.2023, eingegangen am 06.12.2023, um 12:02 Uhr) (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/11059/23-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag (anlässlich der Sitzung am 20.09.2024 ergänzt um die Konkretisierung zu 2. b.):

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung soll keinen Förderantrag gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme, Erl. d. ML v. 1. 8. 2022 LBT 42506/4-2 stellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen von dem Verbot zur Fütterung wild lebender Tauben gegenüber dem Stadttauben Lüneburg e.V. beizubehalten, indem
    1. die Fortführung der Lockfütterung jeweils nur zeitlich befristet genehmigt wird,
    2. das Futter durch den Stadttauben Lüneburg e.V. jeweils nur maximal 1x täglich für die Dauer von 3 Stunden innerhalb der beiden Container auszulegen ist und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird,
    3. im Anschluss an jede Lockfütterung durch den Erlaubnisnehmer unverzüglich alle Futterreste vollständig zu beseitigen sind, sodass eine Fütterung weiterer Tiere sowie eine Populationsförderung von Ratten u. Ä. ausgeschlossen wird, und
    4. durch den Erlaubnisnehmer sicherzustellen ist, dass keine Schäden an den genutzten Flächen und Wegen entstehen.

 

 

   
    20.09.2024 - Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Verwaltung empfiehlt dem Gremium, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Verwaltung soll keinen Förderantrag gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme, Erl. d. ML v. 1. 8. 2022 — LBT 42506/4-2 — stellen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen von dem Verbot zur Fütterung wild lebender Tauben gegenüber dem Stadttauben Lüneburg e.V. beizubehalten, indem
    1. die Fortführung der Lockfütterung jeweils nur zeitlich befristet genehmigt wird,
    2. das Futter durch den Stadttauben Lüneburg e.V. jeweils nur maximal 1x täglich für die Dauer von 3 Stunden innerhalb der beiden Container auszulegen ist und mengenmäßig im Sinne der o.g. Darstellung begrenzt wird,
    3. im Anschluss an jede Lockfütterung durch den Erlaubnisnehmer unverzüglich alle Futterreste vollständig zu beseitigen sind, sodass eine Fütterung weiterer Tiere sowie eine Populationsförderung von Ratten u. Ä. ausgeschlossen wird, und
    4. durch den Erlaubnisnehmer sicherzustellen ist, dass keine Schäden an den genutzten Flächen und Wegen entstehen.

Abstimmungsergebnis:

 

UmwA:       FeuA:

Ja-Stimmen:  4     Ja-Stimmen:  4

Nein-Stimmen:  4     Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  0     Enthaltungen:  0

 

 

Ausschussvorsitzende Bendorf leitet für die Verabschiedung der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten eine kurze Sitzungsunterbrechung von 10 min ein.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _2024-09-20 fertige Gesamtpräsentation FeuA 20.09.2024 (öffentl. Teil) (TOP 8).pdf (847 KB)      
Anlage 2 2 PräsentationLüneburgEmpfehlungenStadttaubenNds_mit Notizen_reduzGröße (Präsentation v. Fr. Gries).pdf (5098 KB)      
   
    29.10.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 51.1 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mündlicher Sachstandsbericht zur Feuerwache Ost und den derzeitigen Beschaffungen      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Hansestadt Lüneburg und Stärkung der Aufsuchenden Sozialarbeit (- Die Vorlage wird nachgereicht. -)  
Enthält Anlagen
VO/11451/24  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil