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Sachverhalt: Der Beschlussvorschlag wurde an den Stand der Beratungen der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr sowie des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vom 20.09.2024 angepasst (Änderungen in rot).
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VO/11059/23.
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes wird gemäß Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 25.04.2024 der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zu der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr hinzugeladen.
Sh. Antrag der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.12.2023, eingegangen am 06.12.2023, um 12:02 Uhr zum Thema „Taubenschläge in Lüneburg“.
Die Fachreferentin Stadttaubenmanagement Braunschweig, Frau Beate Gries, wird nach Erteilung des Rederechts im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG i.V.m. §§ 11, 24 der Geschäftsordnung des Rates (Zwei-Drittel-Beschluss) gemäß Schreiben der Gruppe Die Partei/Die Linke vom 06.05.2024 zum Thema ausführen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
I. Vorbemerkungen
Der Start des Konzeptes in Anlehnung an das „Augsburger Modell“ erfolgte 2023 durch zwei von der Hansestadt finanzierte Taubencontainer mit einer Aufnahmekapazität von jeweils 180 Tauben und einer Pilotphase mit anschließender Evaluation.
Der Stadttauben Lüneburg e.V. hat sich vor der Inbetriebnahme vertraglich verpflichtet, die vollständige Bewirtschaftung der beiden Container (inkl. Austausch der Eier, Reinigung der Container, Fütterung etc.) mit eigenem Personal und Mitteln zu übernehmen. Im Zusammenhang mit der Taubenthematik sind der Hansestadt Lüneburg bisher bereits Kosten in Höhe von insgesamt 58.255,20 € entstanden.
Trotz langjähriger Erprobung in zahlreichen Städten liegen bislang keine belastbaren Nachweise vor, dass das „Augsburger Modell“ zur messbaren Reduzierung der Taubenpopulation beitragen kann. Als Vertreterin des Stadttauben Lüneburg e.V. hat Frau Prestele mehrfach erläutert, dass eine Reduzierung der Taubenpopulation nur durch die komplette Umsetzung des „Augsburger Modells“ in Form von flächendeckend aufgestellten Taubenhäusern, einer artgerechten Fütterung aller Stadttauben und einem kontinuierlichen Eiertausch gegen Attrappen erfolgen kann. Da in der Hansestadt Lüneburg von einem derzeitigen Taubenbestand von über 2.300 Tieren auszugehen ist und gemäß Förderrichtlinie des Landes Niedersachen Taubenhäuser nur bis zu einer Kapazität von 150 Tieren pro Taubenschlag förderfähig sind, reichen die beantragten fünf zusätzlichen Container der Fa. Elbtainer mit 188 Brutplätzen pro Taubenpaar nicht für die Umsetzung aus. Hochgerechnet würden demnach nicht nur fünf, sondern noch ca. zwölf Taubencontainer zur Realisierung des Modells im Innenstadtbereich erforderlich sein.
II. Landesförderung Gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenschwärme (Erl. d. ML v. 1. 8. 2022 — LBT 42506/4-) kann die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen grundsätzlich gefördert werden. Der Bezugserlass ist gem. Erl. d. MI v. 29.03.2023 bis einschließlich 31.12.2025 gültig. Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger können eingetragene gemeinnützige Vereine oder Tierschutzorganisationen mit Sitz in Niedersachsen, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Niedersachsen tätig sind, oder niedersächsische Kommunen sein. Bei der Höhe der institutionellen Förderung ist zu beachten, dass allen Naturschutzvereinen/Umweltverbänden gemeinsam lediglich eine Summe in Höhe von maximal 50 % des betreffenden Umweltschutz-Fördertopfes (105.000 €), also max. 52.500 €, als institutionelle Förderung jährlich zur Verfügung gestellt wird. Bei Ausschöpfung der maximalen Fördersumme von 15.000 € pro Taubenschlag ist diese Summe bereits nach einer Bewilligung von 3 Förderanträgen niedersachsenweit ausgeschöpft.
Kostenkalkulation bei einem Betrieb von 3 Taubenschlägen: Zur Kalkulation gehören neben den Beschaffungskosten auch Kosten für die Herstellung und Absicherung der erforderlichen Flächen und Betriebs- und Betreuungskosten (Sach- und Personalkosten).
1. Einmalige Kosten:
Gesamt 99.000 €
2. Jährliche Kosten:
Bürobedarf, Telefon, Kontoführung, Mitgliedsbeitrag Tierschutzbund LV Nds., Haftpflichtversicherung ca. 45.000 € Gesamt ca. 126.000 €
(Die Schätzung der jährlichen Kosten basiert auf Angaben des Stadttauben Lüneburg e. V. vom 21.02.2022).
III. Standortsuche Seit Juli 2020 wurden bereits diverse Standorte in der Hansestadt Lüneburg für mögliche Errichtungen von Taubenschlägen in Augenschein genommen, welche jedoch aus verschiedensten Gründen (z.B. Sanierung der Stadtmauer, Biotope in der Nähe des Standortes, Ablehnung der Bürger:innen wegen Spielplätzen in der Nähe o.Ä.) nicht in Betracht kamen.
IV. Derzeitiger Betrieb von zwei Taubenschlägen Für den Betrieb der im Rahmen des Pilotprojektes in Anlehnung an das „Augsburger Modell“ im Jahr 2023 durch die Hansestadt Lüneburg errichteten zwei Taubencontainer an den Standorten neben der Warburg Auf der Hude und auf der Grünfläche im Kreuzungsbereich Willy-Brandt-Straße / Friedrich-Ebert-Brücke, durch den Stadttauben Lüneburg e.V. wurde diesem eine Ausnahmegenehmigung zur Lockfütterung der Stadttauben innerhalb der Taubencontainer erteilt.
Grundsätzlich ist gemäß § 12 der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) das Füttern von wildlebenden Tauben im Stadtgebiet verboten. Die Ausnahmeerlaubnis wurde jedoch gem. § 13 Abs. 1 SOV erteilt, um als gefahrenabwehrende Maßnahme unter Einbezug von Hilfsmitteln, wie Taubenfutter, die Tauben aus den stark belasteten Bereichen der Innenstadt herauszulocken, um der großen Anzahl von Stadttauben sowie der für die Bevölkerung bestehenden Gefahren und der Verunreinigung sowie Beschädigung von Bauwerken und Denkmälern entgegenzuwirken.
Da eine Ausnahme vom Fütterungsverbot nur zur Abwehr der durch Überpopulation von Tauben verursachten Gefahr zulässig ist, wurde die Lockfütterung mengenmäßig auf die erforderliche Nahrungsmenge für die Zahl der im Container platzfindenden Brutpaare sowie örtlich auf das innere der Taubencontainer beschränkt, um der gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden.
Um eine Überwachbarkeit der festgelegten Auflagen zur Lockfütterung sicherzustellen, wurde die Fütterungszeit ferner auf einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Tages beschränkt, welcher sich nach dem Bedarf des Stadttauben Lüneburg e.V. richtet.
V. Fazit Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025/2026 stehen keine Investitionsmittel und auch keine Aufwandsansätze zur Verfügung.
Die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Stellen sind im Stellenplan 2024 und 2025/2026 nicht vorhanden. Öffentliche Flächen für die Errichtung weiterer Taubenschläge, über die beiden bereits genutzten Flächen hinaus, in der Hansestadt Lüneburg zu finden, ist, wie sich in der Vergangenheit bereits gezeigt hat, eine große Herausforderung mit nur geringen Erfolgsaussichten. Die Verwaltung empfiehlt daher, unter Hinweis auf die Vorlage VO/10782/23, die Entscheidung über die weitere Fortführung und Unterstützung des Projektes und die Einrichtung weiterer Taubenschläge in der Innenstadt anhand der Evaluation nach Abschluss der Pilotphase für die beiden bereits in Betrieb stehenden Taubenschläge zu treffen. Die ersten ausführlichen Aussagen dazu können voraussichtlich Ende 2024 getroffen werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 55,50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag (anlässlich der Sitzung am 20.09.2024 ergänzt um die Konkretisierung zu 2. b.):
Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, folgenden Beschluss zu fassen:
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