Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 NBrandSchG bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Die derzeitige Amtszeit der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte, Frau Meral Fischer, und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters, Herrn Sven Breiter, enden mit Ablauf des 31.10.2024. Es wurde nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrsatzung entschieden, dass bei der Neuwahl ein zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister/ eine zweite stellvertretende Ortsbrandmeisterin für die Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden soll.
Am 05.04.2024 wurde Herr Ben Rejmann von der Einsatzabteilung als Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Rejmann vorliegen, kann er zum 01.11.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.
Am 05.04.2024 wurden Herr Andreas Bien und Herr Thomas Raab von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte als stellvertretende Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Reihenfolge in der Vertretung wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 Feuerwehrsatzung durch den Ortsbrandmeister bestimmt. Herr Andreas Bien wurde als erster stellvertretender Ortsbrandmeister und Herr Thomas Raab als zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister durch Herrn Rejmann benannt. Da die Voraussetzungen für die Ernennungen in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Gruppenführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Bien und Herrn Raab vorliegen, können sie zum 01.11.2024 als erster und zweiter stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.
Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die in § 20 Abs. 3 NBrandSchG genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Der Kreisbrandmeister wurde angehört.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 56,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG
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