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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls vom 15.02.2024 |
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JHA/0122/24 |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls vom 16.05.2024 |
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JHA/0121/24 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil |
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Ö 6 |
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Einwohnendenfragen |
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Ö 7 |
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Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg |
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VO/11381/24 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen: a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen. b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
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13.08.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen: - Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen.
- Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 0 Enthaltungen: 0
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24.09.2024 - Ausschuss für Finanzen und Interne Services |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen: a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen. b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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29.10.2024 - Verwaltungsausschuss |
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N 37 - ungeändert beschlossen |
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30.10.2024 - Rat der Hansestadt Lüneburg |
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Ö 19 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Die Änderungen im Leistungsverzeichnis zur Festlegung der Betriebskosten im Rahmen der Verträge mit den einzelnen Trägern zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden wie folgt beschlossen: a. Die redaktionellen Änderungen im Leistungsverzeichnis unter den Punkten 1.1, 2.7, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4 und 3.8, die keine finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg haben, werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 vorgenommen. b. Analog zur Regelung in den städtischen Kindertagesstätten wird die Vertretungsreserve im Rahmen der Personalbedarfsberechnung für die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertagesstätten der Freien Träger ab 01.09.2024 auf 21% angehoben.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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Ö 8 |
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Bundesprojekt "Demokratie Leben"- Bericht über die Abgabe der Interessenbekundung für die Förderperiode 2025-2032 |
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Ö 9 |
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Antrag "Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss" (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.05.2024, eingegangen 27.05.2004 um 18:54 Uhr) |
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VO/11324/24 |
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Ö 10 |
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Anfragen im öffentlichen Teil |
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N 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil |
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N 12 |
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Anfragen im nichtöffentlichen Teil |
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