Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: sh. Antrag der SPD-Fraktion vom 23.05.2024 zu Thema „Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss“.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der § 71 SGB VIII regelt die stimmberechtigten Mitglieder nicht abschließend. Maßgeblich sind die Regelungen, die in der Satzung des Jugendamtes der Hansestadt Lüneburg zur Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses getroffen worden sind.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin oder Vertreter aller Kindertagesstätten an, die oder der vom Stadtelternrat vorgeschlagen wird bzw. auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin, sollte ein Stadtelternrat nicht bestehen. Eine beratende Mitgliedschaft für die Vertretung der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Stadt und Landkreis Lüneburg ist dort bisher nicht vorgesehen.
Die Aufnahme einer Vertretung der Kindertagespflege im JHA in beratender Funktion wird seitens der Verwaltung begrüßt, da damit dem Ziel Rechnung getragen wird, die öffentliche Wahrnehmung der Existenz und Bedeutung der Kindertagespflege zu schärfen. Die Ergänzung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses um eine Interessenvertretung der Kindertagespflege in beratender Funktion wäre möglich. Hierzu müsste die Satzung des Jugendamtes entsprechend ergänzt und die Satzungsänderung final durch den Rat beschlossen werden.
Die Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis ist ein organisierter Zusammenschluss der zwei großen lokalen Interessenvertretungen für Kindertagespflegepersonen (KTP) aus Lüneburg Stadt und Landkreis, bestehend aus dem Tageselternverein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“.
Die Interessengemeinschaft sollte selbst benennen, welche Pesonen sie als beratendes Mitglied und stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden würde. Diese Personen wären dann auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin durch den Rat der Hansestadt Lüneburg als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss fest zu stellen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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