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Vorlage - VO/11324/24  

 
 
Betreff: Antrag "Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss" (Antrag der SPD-Fraktion vom 23.05.2024, eingegangen 27.05.2004 um 18:54 Uhr)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Wüstmann
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.08.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der SPD-Fraktion vom 23.05.2024 zu Thema „Berufung eines Vertreters in den Jugendhilfeausschuss“.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Der § 71 SGB VIII regelt die stimmberechtigten Mitglieder nicht abschließend. Maßgeblich sind die Regelungen, die in der Satzung des Jugendamtes der Hansestadt Lüneburg zur Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses getroffen worden sind.

 

 

Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin oder Vertreter aller Kindertagesstätten an, die oder der vom Stadtelternrat vorgeschlagen wird bzw. auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin, sollte ein Stadtelternrat nicht bestehen. Eine beratende Mitgliedschaft für die Vertretung der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Stadt und Landkreis Lüneburg ist dort bisher nicht vorgesehen.

 

Die Aufnahme einer Vertretung der Kindertagespflege im JHA in beratender Funktion wird seitens der Verwaltung begrüßt, da damit dem Ziel Rechnung getragen wird, die öffentliche Wahrnehmung der Existenz und Bedeutung der Kindertagespflege zu schärfen. Die Ergänzung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses um eine Interessenvertretung der Kindertagespflege in beratender Funktion wäre möglich. Hierzu müsste die Satzung des Jugendamtes entsprechend ergänzt und die Satzungsänderung final durch den Rat beschlossen werden.

 

Die Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in Lüneburg Stadt und Landkreis ist ein organisierter Zusammenschluss der zwei großen lokalen Interessenvertretungen für Kindertagespflegepersonen (KTP) aus Lüneburg Stadt und Landkreis, bestehend aus dem Tageselternverein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“.

 

Die Interessengemeinschaft sollte selbst benennen, welche Pesonen sie als beratendes Mitglied und stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss entsenden würde. Diese Personen wären dann auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin durch den Rat der Hansestadt Lüneburg als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss fest zu stellen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_05_23_Antrag Jugendhilfeausschuss Tagespflege (352 KB)