Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2023, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 2.982.655,74 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 300.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 2.682.655,74 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung, Herrn Jan-Hendrik Kramer und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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