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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2023 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.08.2024    
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/11375/24 Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2023
Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Rodemer, Interimsgeschäftsführer der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt neburg mbH, erläutert den Jahresabschluss 2023. Die Gesellschaft schließt das Jahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von -36 T€ ab.

 

Herr Grimm fragt bezüglich der Höhe des Eigenkapitals nach.

 

Herr Rodemer erklärt, dass das gestiegene Eigenkapital in 2023 an der Kapitaleinlage durch die Gesellschafter liegt und nicht durch die Gesellschaft selbst erwirtschaftet wurde.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 36.134,73 festzustellen und auf neue Rechnungen vorzutragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat sind für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0